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180.000 Brutto, trotzdem kein Elterngeld

Die Zahl, die ueber Elterngeld entscheidet, steht nicht auf der Gehaltsabrechnung. Viele Paare mit 180.000 Euro brutto gehen davon aus, dass sie Anspruch haben – und erfahren erst nach der Geburt, dass eine andere Zahl sie disqualifiziert. Bis zu 21.600 Euro haengen an diesem einen Unterschied. Weisst du, wie hoch deine Zahl ist?

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•29. März 2026•4 Min. Lesezeit•23 Aufrufe
180.000 Brutto, trotzdem kein Elterngeld
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: smpratt90/Pixabay · Pixabay License

Sarah und Mohammed verdienen zusammen 180.000 Euro brutto im Jahr. Beide arbeiten Vollzeit in Berlin. Als sie Elterngeld beantragten, kam die Ablehnung. Nicht wegen fehlender Unterlagen. Sondern wegen einer Zahl, die sie nie geprueft hatten.

Diese Zahl heisst "zu versteuerndes Einkommen". Sie steht auf dem Steuerbescheid und ist weder das Bruttogehalt noch das Netto. Aber genau diese Zahl entscheidet, ob eine Familie bis zu 21.600 Euro Elterngeld bekommt oder gar nichts.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.

Was sich geaendert hat

Jahrelang lag die Einkommensgrenze fuer Paare bei 300.000 Euro. Dann sank sie 2024 auf 200.000 Euro. Seit April 2025 liegt sie laut aktuellem BEEG bei nur noch 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Fuer Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro.

Ein Rueckgang um 125.000 Euro in zwei Jahren. Fuer Doppelverdiener-Familien (besonders in teuren Staedten wie Berlin, Muenchen oder Hamburg) kann das den Unterschied machen zwischen Anspruch und Leerausgehen.

German tax document Steuerbescheid official form closeup
Ein Steuerbescheid vom Finanzamt, auf dem das zu versteuernde Einkommen steht

Brutto ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen

Hier passiert der haeufigste Fehler. Viele Familien vergleichen ihr Bruttogehalt mit der Grenze und wiegen sich in Sicherheit. Aber die Elterngeldstelle prueft nicht das Brutto. Sie prueft das zu versteuernde Einkommen, also den Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Grundfreibetrag.

Das bedeutet: Wer 190.000 Euro brutto verdient, kann durchaus bei 168.000 Euro zu versteuerndem Einkommen landen, also unter der Grenze. Andersherum kann ein Paar mit 180.000 Euro brutto ueber 175.000 Euro liegen, wenn die Abzuege gering ausfallen. Die Richtung stimmt meistens: zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Brutto. Aber wie weit darunter? Das haengt vom Einzelfall ab.

Wo findet man die entscheidende Zahl? Auf dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt steht sie schwarz auf weiss: "zu versteuerndes Einkommen". Kein anderer Betrag zaehlt.

Wie viel Elterngeld gibt es?

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat, berechnet auf Basis von 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Daneben gibt es ElterngeldPlus: 150 bis 900 Euro monatlich, dafuer doppelt so lange beziehbar. Fuer Familien, in denen ein Elternteil waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, ist ElterngeldPlus oft die kluegere Wahl, weil Teilzeiteinkommen und Elterngeld laenger kombiniert werden koennen.

Und hier der entscheidende Punkt: Es gibt keine Abstufung. Wer ueber der Grenze liegt, bekommt nicht weniger Elterngeld. Sondern null Euro. Es ist eine Klippe, keine Rampe.

young parents baby family home Germany planning finances
Eine junge Familie plant ihr Budget vor der Geburt

Drei Monate Frist, kein Tag mehr

Der Antrag auf Elterngeld muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt gestellt werden. Der Antrag wirkt zwar rueckwirkend bis zum Geburtsmonat. Aber wer die Frist verpasst (und das passiert in den chaotischen ersten Wochen oefter als man denkt), verliert die Monate, die nicht abgedeckt sind. Ohne Ausnahme.

Zustaendig ist die Elterngeldstelle des jeweiligen Bezirks oder Kreises. In Berlin ist das jeweils das Jugendamt des Bezirks. Wichtige Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der letzten zwoelf Monate und der aktuelle Steuerbescheid. Am besten alles schon vor der Geburt zusammenstellen.

Das Familienportal der Bundesregierung bietet einen Elterngeld-Rechner, mit dem sich der voraussichtliche Betrag in fuenf Minuten berechnen laesst. Fuenf Minuten jetzt koennen eine boese Ueberraschung nach der Geburt verhindern.

Was jetzt zu tun ist

Wer eine Familie plant oder ein Kind erwartet, sollte jetzt handeln. Schritt eins: den letzten Steuerbescheid heraussuchen und die Zeile "zu versteuerndes Einkommen" pruefen. Liegt die Summe beider Partner unter 175.000 Euro, besteht Anspruch. Liegt sie knapp darueber, kann ein Steuerberater pruefen, ob noch Abzuege moeglich sind.

Und wenn das Einkommen ueber der Grenze liegt? Elternzeit beim Arbeitgeber steht weiterhin zu. Aber ohne die finanzielle Stuetze des Elterngelds wird die Planung dringlicher.

Viele Familien erfahren erst nach der Geburt von der neuen Grenze. Fruehling 2026 ist der richtige Zeitpunkt zum Pruefen, bevor es dringend wird.

Quellen

  1. BMFSFJ - Elterngeld: Informationen zur Einkommensgrenze und Berechnung
  2. Familienportal - Elterngeld-Rechner und Antragsdetails
  3. BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Gesetzestext)

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