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Asylberatung gestrichen: Diese Alternativen bleiben
Die Bundesregierung streicht die Förderung der unabhängigen Asylberatung. Wer einen laufenden Asylantrag, Folgeantrag oder Widerspruch hat, braucht jetzt Alternativen. Hier sind die kostenlosen Beratungsstellen, die weiterhin helfen — sortiert nach Bundesland.
Berlinuna Redaktion
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Wie DW berichtet, streicht die Bundesregierung die Förderung der unabhängigen Asylberatung. Wer bisher auf diese Beratung angewiesen war, braucht jetzt eine Alternative - und die gibt es. Bislang konnten Geflüchtete während laufender Asylverfahren eine Einschätzung unabhängig vom BAMF einholen: eine zweite Perspektive auf den eigenen Fall, auf Fristen, auf Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.
Die BAMF-eigene Verfahrensberatung bleibt bestehen. Doch die unabhängige Beratung lieferte eine andere Sicht - sie wurde von Trägern wie Caritas, Diakonie und spezialisierten NGOs durchgeführt und war für viele Betroffene die erste Anlaufstelle, um einen BAMF-Bescheid einzuordnen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Geflüchteten mit laufendem Asylantrag, Menschen, die einen Folgeantrag vorbereiten, und Personen, die einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen wollen. Besonders hart trifft es diejenigen, die keine vollständigen Dokumente haben: Laut einem DW-Bericht betrifft das zwei Drittel der Geflüchteten in Deutschland.
Ohne unabhängige Beratung besteht die Gefahr, dass Widerspruchsfristen versäumt werden - diese betragen je nach Bescheidtyp nur eine oder zwei Wochen. Wohlfahrtsverbände und NGOs warnen vor einem Qualitätsverlust bei Asylverfahren.
Diese kostenlosen Alternativen gibt es
Flüchtlingsrat im jeweiligen Bundesland
Jedes Bundesland hat einen Flüchtlingsrat, der kostenlose Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung anbietet. Eine Übersicht findet sich unter den jeweiligen Landesseiten - etwa Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat NRW oder Flüchtlingsrat Bayern.
Pro Asyl
Die Organisation Pro Asyl betreibt eine Beratungshotline (069-24 23 14 20) und vermittelt bei komplexen Fällen an spezialisierte Anwältinnen und Anwälte für Asylrecht.
Migrationsberatung (Caritas, Diakonie u. a.)
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wird weiterhin von Caritas, Diakonie und anderen Trägern angeboten. Sie deckt ein breiteres Themenspektrum ab (Aufenthalt, Arbeit, Integration), kann aber auch bei asylrechtlichen Fragen weiterhelfen.
UNHCR
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) ist in Deutschland präsent und beobachtet die Qualität von Asylverfahren. In bestimmten Fällen - etwa bei Fragen des internationalen Schutzes - kann UNHCR intervenieren.
Rechtsantragsstelle am Verwaltungsgericht
An jedem Verwaltungsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle. Dort können Betroffene ohne Anwalt einen Widerspruch oder eine Klage zu Protokoll geben. Die Mitarbeiter helfen bei der formgerechten Formulierung - kostenlos.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Dokumente sammeln: Alle verfügbaren Unterlagen zusammentragen - Reisepass, Zeugnisse, ärztliche Atteste, alles, was den eigenen Fall stützt. Auch unvollständige Dokumente zur Beratung mitbringen.
Beratungsstelle kontaktieren: Den Flüchtlingsrat im eigenen Bundesland anrufen oder die Pro-Asyl-Hotline nutzen. Situation schildern und nach dem konkreten nächsten Schritt fragen.
Fristen prüfen: Wer einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, muss das Datum prüfen. Die Widerspruchsfrist beträgt je nach Bescheidtyp nur eine oder zwei Wochen. Bei Fristversäumnis ist eine spätere Klage nicht mehr möglich.
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- Aktualisiert
- 18. März 2026
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