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Aus für kostenlose Ehegatten-Versicherung?

Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner abzuschaffen. Rund drei Millionen Versicherte müssten künftig einen Mindestbeitrag von etwa 225 Euro monatlich zahlen — das sind 2.700 Euro im Jahr. Ausnahmen sollen für Eltern von Kindern unter sechs Jahren und pflegende Angehörige gelten. Der GKV-Spitzenverband warnte, die Reform untergrabe das Solidaritätsprinzip.

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna RedaktionBerlinuna MethodikAktualisiert 25. März 2026Methodik

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Die Bundesregierung prüft offenbar das Ende der beitragsfreien Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner. Laut einem Exklusivbericht des Handelsblatts diskutiert die Koalition, rund drei Millionen mitversicherte Erwachsene künftig zur Zahlung eigener Beiträge zu verpflichten.

Mindestbeitrag von 225 Euro monatlich

Nicht erwerbstätige Ehepartner müssten demnach einen monatlichen Mindestbeitrag von etwa 225 Euro entrichten - rund 200 Euro für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Das entspricht einer jährlichen Belastung von circa 2.700 Euro pro betroffenem Haushalt.

Nach geltendem Recht sind Ehepartner beitragsfrei mitversichert, sofern sie weniger als 603 Euro monatlich verdienen, nicht hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert sind.

Ausnahmen für Eltern und Pflegende

Die Pläne sehen zwei wesentliche Ausnahmen vor: Eltern von Kindern unter sechs Jahren sowie Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, sollen weiterhin beitragsfrei versichert bleiben können.

Kritik von Kassen und Gewerkschaften

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) lehnte eine Stellungnahme zu den Berichten ab. Der GKV-Spitzenverband warnte hingegen, die geplante Änderung untergrabe das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte den Vorstoß scharf und verwies darauf, dass gleichzeitig keinerlei Vorschläge zur Besteuerung von Vermögen oder Kapitalerträgen auf dem Tisch lägen. Die Lasten würden damit einseitig auf Familien mit geringem Einkommen verteilt.

Kommission soll Ende März berichten

Die Gesundheitsfinanzierungskommission soll ihre Empfehlungen bis Ende März 2026 vorlegen. Ihr Bericht wird zeigen, ob der Vorschlag den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren findet oder angesichts des Widerstands von Sozialverbänden und Gewerkschaften zurückgestellt wird.

Wer derzeit über den Ehepartner familienversichert ist, sollte die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich bei der eigenen Krankenkasse über mögliche Auswirkungen informieren.

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