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BER-Streik: Ihre Rechte bei Flugausfall

Ver.di hat heute einen Warnstreik am BER ausgerufen — der Flugverkehr steht still. Anders als bei einem Airline-Streik entfällt die pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Doch Umbuchung, Erstattung und Betreuungsleistungen stehen Ihnen weiterhin zu. Was Sie jetzt tun müssen — Schritt für Schritt.

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•19. März 2026•3 Min. Lesezeit•45 Aufrufe
BER-Streik: Ihre Rechte bei Flugausfall
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: StuBaileyPhoto/Pixabay · Pixabay License

Der Flug ist gestrichen, die App zeigt "außergewöhnliche Umstände" — kein Anspruch auf Entschädigung. So steht es in der Nachricht der Airline. Viele Passagiere akzeptieren das und haken die Sache ab. Doch auch wenn die pauschale Entschädigung tatsächlich entfällt, bleiben andere Rechte bestehen. Was Ihnen bei einem Bodenstreik zusteht — und wie Sie es durchsetzen.

Was passiert am BER?

Ver.di hat für den 18. März 2026 einen Warnstreik am Flughafen Berlin Brandenburg ausgerufen — der Flugverkehr ist ganztägig eingestellt. Auch die Flughäfen München und Köln sind betroffen, dort ist zusätzlich der Nahverkehr teilweise eingeschränkt.

Airline-Streik vs. Bodenstreik: Der entscheidende Unterschied

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 unterscheidet klar: Streikt das Personal der Airline selbst, haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Streikt hingegen das Bodenpersonal des Flughafens — wie im aktuellen Fall — gilt dies nach vorherrschender Rechtsauffassung als "außergewöhnlicher Umstand". Die Ausgleichszahlung entfällt.

Wichtig: Die Rechtsprechung des EuGH entwickelt sich in diesem Bereich weiter. Einzelne Urteile haben die Definition außergewöhnlicher Umstände bei Streiks bereits eingeschränkt. Im Zweifel lohnt sich eine Rechtsberatung.

Was Ihnen trotzdem zusteht

Umbuchung oder Erstattung: Unabhängig vom Grund der Annullierung muss die Airline Ihnen eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten — oder den vollständigen Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen erstatten.

Betreuungsleistungen: Warten Sie am Flughafen auf einen Ersatzflug, stehen Ihnen Mahlzeiten und Getränke zu. Bei Übernachtung: Hotelunterkunft und Transfer — auf Kosten der Airline.

Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun sollten

Airline kontaktieren. Warten Sie nicht auf eine Benachrichtigung. Rufen Sie die Kundenhotline an oder nutzen Sie die App. Fordern Sie aktiv eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder die Erstattung des Ticketpreises.

Schriftliche Bestätigung verlangen. Lassen Sie sich die Annullierung schriftlich bestätigen — per E-Mail oder am Airline-Schalter. Diese Bestätigung ist die Grundlage für spätere Ansprüche.

Alle Belege aufbewahren. Jede Ausgabe, die durch die Annullierung entsteht — Verpflegung, Hotel, Transport — sollten Sie mit Quittung dokumentieren. Verweigert die Airline die Betreuung vor Ort, können Sie die Kosten im Nachhinein geltend machen.

7-Tage-Frist beachten. Haben Sie sich für die Erstattung entschieden, muss die Airline den Betrag innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen. Verstreicht die Frist, ist das allein schon Grund für eine Beschwerde.

Wenn die Airline nicht reagiert: SÖP einschalten

Reagiert die Airline nicht oder lehnt Ihre Forderung ab, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Das Verfahren ist für Passagiere kostenlos und kann online eingereicht werden. Die meisten in Deutschland operierenden Airlines sind zur Teilnahme verpflichtet.

Quellen

  1. tagesschau — ver.di-Warnstreiks: BER, München und Köln betroffen
  2. DW Arabic — إضراب تحذيري يشلّ حركة الطيران في مطار برلين
  3. EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004

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