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Der 18-Euro-Brief: Was tun damit?

Ein offizieller Brief in Ihrem Briefkasten fordert 18,36 Euro monatlich. Sie haben nichts abonniert, keine Leistung bestellt. Aber das deutsche Gesetz sagt: Sie müssen zahlen. Die Geschichte des Rundfunkbeitrags – und wie Sie damit umgehen.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•25. Januar 2026•3 Min. Lesezeit•43 Aufrufe
Der 18-Euro-Brief: Was tun damit?

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Scott Graham/Unsplash

Sara öffnete den weißen Umschlag vorsichtig. Sie war erst drei Monate in Deutschland, und jeder offizielle Brief machte sie nervös. Diesmal war es anders: Der "Beitragsservice" forderte 55,08 Euro – drei Monate Rückstand für etwas, von dem sie noch nie gehört hatte.

"Ich dachte, das ist Betrug", sagt sie. "Wer zahlt für einen Fernseher, den er nicht besitzt?"

Aber es ist kein Betrug. Es ist der Rundfunkbeitrag.

Was ist das?

Seit 2013 zahlt jede Wohnung in Deutschland einen monatlichen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – ARD, ZDF, Deutschlandradio und andere. Der Betrag: 18,36 Euro monatlich (220,32 Euro jährlich).

Das Schlüsselwort: "Wohnung". Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Fernseher besitzen. Es spielt keine Rolle, ob Sie deutsche Programme schauen. Die Wohnung selbst verpflichtet zur Zahlung.

Traditioneller deutscher Briefkasten
Symbolbild. Photo by Christian Lue on Unsplash

Woher kennen sie Ihre Adresse?

Eine Frage, die viele stellen: Wie kam der Brief? Die Antwort ist einfach (und etwas beunruhigend): Als Sie sich beim Bürgeramt angemeldet haben, wurden Ihre Daten automatisch an den Beitragsservice übermittelt.

Das ist völlig legal. Paragraf 11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erlaubt die Übermittlung von Meldedaten.

Wer zahlt, wer ist befreit?

Die Grundregel: Eine Person zahlt pro Wohnung. Wenn Sie mit einem Mitbewohner oder Partner zusammenwohnen, zahlen Sie zusammen nur einen Beitrag (nicht zwei).

Aber einige Personen sind ganz oder teilweise befreit:

Empfänger staatlicher Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG) sind vollständig befreit. Schwerbehinderte Menschen (Merkzeichen RF im Ausweis) zahlen nur ein Drittel: 6,12 Euro. Vollständig Gehörlose und Blinde sind befreiungsberechtigt. Studierende in Wohnheimen könnten durch den Gebäudebeitrag abgedeckt sein.

Hand hält Euro-Geldscheine
Symbolbild. Photo by Markus Spiske on Unsplash

Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?

Briefe ignorieren ist keine kluge Option. Das passiert:

Zuerst kommen Zahlungserinnerungen. Dann ein "Mahnbescheid" mit zusätzlichen Gebühren. Danach eine "Vollstreckungsankündigung" – Androhung der Zwangsvollstreckung. Und schließlich kann Ihr Gehalt gepfändet werden (Lohnpfändung) oder die Polizei erscheint zur Schuldeneintreibung.

Ja, die Polizei. Seltene Fälle, aber sie passieren. 2024 wurde jemand in Deutschland inhaftiert, weil er jahrelang die Zahlung verweigerte.

Wie gehen Sie vor?

Falls Sie befreiungsberechtigt sind: Stellen Sie einen Antrag über die offizielle Website mit Nachweis (z.B. Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter). Die Entscheidung kommt in 4-6 Wochen.

Falls Sie mit jemandem wohnen, der bereits zahlt: Lassen Sie sich als "Mitbewohner" in dessen Konto registrieren – Sie zahlen nichts extra.

Falls Sie zahlen müssen: Der einfachste Weg ist das Lastschriftverfahren. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich: 55,08 Euro alle drei Monate.

Sara fand nach ihrer Recherche heraus, dass ihre Mitbewohnerin bereits registriert war. Sie fügte sich als Mitbewohnerin hinzu. Problem gelöst – ohne einen einzigen Euro.

Aber den nächsten Brief? Den wird sie sofort lesen.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Rundfunkbeitrag.de - Der Rundfunkbeitrag
  2. Rundfunkbeitrag.de - Befreiung beantragen
  3. Verbraucherzentrale - Rundfunkbeitrag erklärt

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