Diese Mieterrechte gelten schon heute
Bauministerin Hubertz plant mehr Macht fuer Kommunen im Wohnungsbau. Doch viele Mieter kennen die Rechte nicht, die sie schon jetzt schuetzen: Mietpreisbremse, Mietspiegel, Kappungsgrenze. Wer sie nutzt, kann Hunderte Euro im Monat sparen. Was gilt — und wie man es anwendet.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: NoName_13/Pixabay · Pixabay License
Es gibt Mieter, die jeden Monat Hunderte Euro zu viel zahlen — ohne es zu wissen. In deutschen Grossstaedten fehlen nach Schaetzungen des Pestel Instituts rund 700.000 Wohnungen. Die Mieten steigen, der Wohnungsmarkt ist angespannt. Doch waehrend die Politik ueber Reformen diskutiert, gelten laengst Gesetze, die Mieter schuetzen — die aber viele nicht kennen oder nicht nutzen.
Was die Bauministerin plant
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat Aenderungen am Baugesetzbuch angekuendigt, die Kommunen mehr Spielraum geben sollen. Laut Tagesschau sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden — von bisher 10 bis 15 Jahren auf zwei Jahre. Kommunen sollen ein Instandsetzungsgebot fuer verfallene Gebaeude leichter aussprechen koennen, in extremen Faellen waere auch eine Enteignung denkbar. Die SPD-Politikerin sprach von einem "scharfen Schwert". Allerdings liegt noch kein Gesetzentwurf vor — die Vorschlaege muessen erst innerhalb der Regierung abgestimmt und dann im Bundestag beraten werden.
Was Schrottimmobilien sind
Der Begriff bezeichnet Gebaeude, die von ihren Eigentuemern bewusst dem Verfall ueberlassen werden. Die Strategie dahinter: Der Eigentuemer investiert nicht in die Instandhaltung, sondern spekuliert auf steigende Grundstueckswerte. Die Leidtragenden sind die Mieter — defekte Heizungen, undichte Daecher, baufaellige Fassaden. Ganze Nachbarschaften koennen so herunterkommen. Bisher hatten Kommunen wenig Handhabe dagegen. Die neuen Plaene sollen das aendern — aber bis dahin gelten die bestehenden Mieterrechte.
Drei Instrumente, die heute schon gelten
Erstes Instrument: die Mietpreisbremse. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung hoechstens 10 Prozent ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. Wer mehr zahlt, kann die Differenz zurueckfordern — das ist geltendes Recht.
Zweites Instrument: die Kappungsgrenze. Auch in bestehenden Mietverhaeltnissen ist der Vermieter begrenzt. In vielen Staedten darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 bis 20 Prozent steigen und darf die ortsuebliche Vergleichsmiete nicht ueberschreiten. Eine hoehere Forderung koennen Mieter ablehnen.
Drittes Instrument: die Modernisierungsumlage. Nach einer Modernisierung darf der Vermieter jaehrlich maximal 8 Prozent der Kosten auf die Miete umlegen. Zudem gilt eine Obergrenze von 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Alles darueber ist unzulaessig.
So pruefen Sie Ihre Miete
Der Mietspiegel Ihrer Stadt zeigt die ortsuebliche Vergleichsmiete — aufgeschluesselt nach Wohnungsgroesse, Baujahr, Lage und Ausstattung. Die meisten Grossstaedte veroeffentlichen ihn online. In Berlin etwa findet man ihn auf der Seite der Senatsverwaltung fuer Wohnen. Vergleichen Sie den Wert mit Ihrer aktuellen Miete. Liegt Ihre Miete bei einem neuen Vertrag mehr als 10 Prozent ueber dem Durchschnitt, oder hat Ihr Vermieter die Kappungsgrenze ueberschritten, haben Sie eine rechtliche Grundlage.
Wo Sie Hilfe bekommen
Der Mieterverein bietet gegen einen Jahresbeitrag (meist 50 bis 100 Euro) Rechtsberatung und Vertretung gegenueber dem Vermieter. Die Verbraucherzentrale beratet guenstig oder kostenlos in einer Erstberatung. Wichtig: Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich und bewahren Sie Ihren Mietvertrag sowie alle Erhoehungsschreiben auf.
Was die Plaene praktisch bedeuten koennten
Die angekuendigten Reformen zielen darauf ab, Kommunen ein "ueberragendes oeffentliches Interesse am Wohnungsbau" erklaeren zu lassen — Wohnungsbau wuerde dann gegenueber anderen Flaechennutzungen bevorzugt. Zudem sollen Kommunen in Milieuschutzgebieten wieder ein Vorkaufsrecht erhalten. In der Praxis koennte das bedeuten: schnellere Baugenehmigungen, wirksame Massnahmen gegen vernachlaessigende Eigentuemer und mehr Sozialwohnungen. Doch diese Vorschlaege muessen erst den parlamentarischen Weg durchlaufen.
Reformen brauchen Zeit. Mieterrechte gelten sofort.
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