Diskriminierung am Arbeitsplatz: Ihre Rechte
Haben Sie am Arbeitsplatz Diskriminierung aufgrund Ihrer Herkunft oder Religion erlebt? Sie sind nicht allein. Das deutsche Gesetz schützt Sie – aber Ihre Rechte zu kennen ist der erste Schritt. Ein praktischer Leitfaden.
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Beförderung abgelehnt trotz Qualifikation. "Beiläufige" Kommentare über das Kopftuch. Ausschluss von wichtigen Meetings. Das sind keine hypothetischen Szenarien – es sind Erfahrungen, die täglich Tausende Arbeitnehmer in Deutschland machen.
Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) betrafen 37 Prozent der 2025 eingereichten Beschwerden den Arbeitsplatz. Ethnische Herkunft ist nach Behinderung der zweithäufigste Beschwerdegrund. Aber die tatsächliche Zahl? Deutlich höher. Viele beschweren sich gar nicht erst.
Was schützt Sie rechtlich?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Ihre wichtigste Waffe. Es wurde 2006 verabschiedet und verbietet Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung.
Was bedeutet das praktisch? Ihr Arbeitgeber darf Sie wegen Ihrer Herkunft weder bei der Einstellung noch bei Beförderungen benachteiligen oder entlassen. Kollegen dürfen durch rassistische Kommentare oder Verhaltensweisen kein feindseliges Arbeitsumfeld schaffen. Und wichtig – wenn Sie das erleben, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Wie reagieren Sie bei Diskriminierung?
Der erste (und wichtigste) Schritt: Dokumentieren. Notieren Sie jeden Vorfall mit Datum, Uhrzeit und eventuellen Zeugen. Bewahren Sie E-Mails und Textnachrichten auf. Diese Beweise werden später entscheidend sein.
Zweitens – und zögern Sie nicht dabei – reichen Sie eine interne Beschwerde ein. Die meisten größeren Unternehmen haben eine Beschwerdestelle oder einen Diversity-Beauftragten. Das Bundesarbeitsministerium bestätigt: 60 Prozent der Konflikte werden intern gelöst, wenn sie richtig angegangen werden.
Wenn die interne Beschwerde scheitert, haben Sie nur zwei Monate Zeit, um nach dem Vorfall eine formelle Beschwerde einzureichen. Die Frist ist kurz – warten Sie nicht.
Wo finden Sie Hilfe?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose Beratung in mehreren Sprachen. Hotline: 030 18555 1855. Sie können auch per E-Mail auf Arabisch Kontakt aufnehmen.
In Berlin bietet die Landesstelle für Gleichbehandlung (LADS) zusätzliche Unterstützung. In fast jedem Bezirk gibt es spezialisierte Beratungsstellen.
Gewerkschaften wie Ver.di und IG Metall bieten ihren Mitgliedern ebenfalls rechtliche Unterstützung. Der Monatsbeitrag liegt bei 1-2 Prozent des Gehalts – eine lohnende Investition im Bedarfsfall.
Tipps aus der Praxis
Leila, eine irakische Buchhalterin in München, erlebte wiederholt Kommentare eines Kollegen über den "Geruch ihres Essens". Sie schwieg nicht. "Ich habe alles zwei Wochen lang dokumentiert und dann mit der Personalabteilung gesprochen. Der Kollege erhielt eine offizielle Abmahnung, und die Kommentare hörten auf." Das Ergebnis war nicht perfekt – aber es reichte.
Ahmed, ein ägyptischer Softwareentwickler, wählte einen anderen Weg. Nachdem er zweimal bei Beförderungen übergangen wurde – zugunsten weniger erfahrener Kollegen – konsultierte er einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. "Die Erstberatung kostete mich 200 Euro, aber er zeigte mir, dass ich einen starken Fall hatte." Am Ende gab es einen Vergleich mit finanzieller Entschädigung.
Was Sie sich merken sollten
Diskriminierung ist nicht "normal" und muss nicht akzeptiert werden. Das Gesetz ist auf Ihrer Seite – aber es schützt Sie nur, wenn Sie es nutzen. Dokumentieren Sie, beschweren Sie sich, holen Sie sich Hilfe. Sie sind nicht allein.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Antidiskriminierungsstelle - Zahlen und Fakten
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Gesetzestext
- Landesstelle für Gleichbehandlung Berlin (LADS)
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