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E-Scooter-Haftung: Vermieter sollen zahlen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der E-Scooter-Vermieter für Unfallschäden durch falsch abgestellte Roller haftbar macht. Bisher blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil der Nutzer nicht mehr auffindbar war. Was sich ändert und was Sie bei einem Unfall tun sollten.

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•19. März 2026•3 Min. Lesezeit•38 Aufrufe
E-Scooter-Haftung: Vermieter sollen zahlen
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: TaniAviles/Pixabay · Pixabay License

Jedes Jahr stürzen Tausende Menschen über achtlos abgestellte E-Scooter auf deutschen Gehwegen. Bisher war die Rechtslage für Geschädigte frustrierend: Haftbar war der letzte Nutzer — doch der ist längst weitergezogen und kaum zu ermitteln. Die Bundesregierung will das nun ändern.

Kabinett beschließt neues Haftungsmodell

Am 18. März 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Haftung für Unfallschäden durch falsch abgestellte E-Scooter auf die Verleihunternehmen überträgt. Betroffen sind Anbieter wie Lime, Tier und Bolt, die ihre Roller im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Das berichtet die Tagesschau.

Wichtig: Es handelt sich um einen Kabinettsbeschluss. Der Entwurf muss noch den Bundestag und möglicherweise den Bundesrat passieren, bevor er in Kraft tritt. Ein konkreter Zeitplan steht noch nicht fest.

Bisherige Regelung: Nutzer haften — theoretisch

Nach geltendem Recht haftet der Nutzer, der den Scooter falsch abgestellt hat. In der Praxis scheitert die Durchsetzung regelmäßig daran, dass der Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann. Die Folge: Geschädigte — Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer — bleiben auf den Kosten sitzen.

Die Zahl der Stolperunfälle durch rücksichtslos abgestellte E-Scooter ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, wie die Tagesschau unter Berufung auf Unfallstatistiken berichtet.

Was viele Nutzer nicht wissen

Schon heute gelten klare Regeln für E-Scooter, die vielen Nutzern nicht bekannt sind. E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden — erlaubt sind ausschließlich Radwege oder, wo diese fehlen, die Fahrbahn. Beim Abstellen gilt: Der Scooter darf Fußgänger nicht behindern und Gehwege nicht blockieren.

Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Das Ordnungsamt kann bereits heute falsch abgestellte E-Scooter erfassen und den zuletzt registrierten Nutzer über den Verleiher ermitteln lassen.

Was tun nach einem Unfall?

Wer durch einen falsch abgestellten E-Scooter zu Schaden kommt, sollte sofort handeln: Den Scooter aus mehreren Winkeln fotografieren — Position auf dem Gehweg, Blockade des Weges, sichtbare Schäden. Dann den Vermieter (Firmenname auf dem Roller) und die Fahrzeug-ID notieren, die meist am Lenker oder an der Unterseite angebracht ist.

Im nächsten Schritt sollte der Vorfall direkt beim Verleihunternehmen gemeldet werden — über die App oder die Website. Parallel empfiehlt es sich, die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. Auch wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, kann die Versicherung bei der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen.

Was die Reform bedeutet

Für Nutzer heißt das: Scooter ordnungsgemäß abstellen — Bußgelder gibt es schon jetzt, und die Kontrolldichte dürfte mit dem neuen Gesetz steigen. Für Geschädigte ändert sich potenziell viel: Erstmals gäbe es einen klar haftbaren Ansprechpartner, nämlich das Verleihunternehmen.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, bleibt die Dokumentation des Unfalls entscheidend. Wer Fotos, Firmennamen und Fahrzeug-ID sichert, hat die besten Chancen auf Schadensersatz — unabhängig davon, ob die alte oder die neue Regelung greift.

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