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Einbürgerung: Berechtigt, aber wartend

Du hast deinen Einbuergerungsantrag vor ueber einem Jahr gestellt und wartest immer noch? In Berlin liegen manche Antraege ueber 30 Monate unbearbeitet. Was die wenigsten wissen: Das deutsche Verwaltungsrecht kennt ein Instrument namens Untaetigkeitsklage, mit dem du die Behoerde zur Bearbeitung zwingen kannst. Warum nutzt das kaum jemand?

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion1 offizielle LinksAktualisiert 10. April 2026Methodik

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Fünf Jahre statt acht. So lautet das Versprechen des 2024 in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes. Wer die Voraussetzungen erfüllt und seinen Antrag stellt, merkt allerdings schnell, dass die Theorie wenig mit der Praxis zu tun hat. Denn in den meisten Großstädten liegt die Bearbeitungszeit mittlerweile bei ein bis zwei Jahren.

Die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist erheblich. Man qualifiziert sich schneller, wartet aber deutlich länger. Das betrifft Zehntausende Antragsteller in ganz Deutschland.

Das reformierte Gesetz, das laut Bundesinnenministerium die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre senkte (drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), löste einen sprunghaften Anstieg der Antragszahlen aus. Die Behörden kommen seitdem kaum hinterher.

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Einbürgerungsbehörden in Großstädten kämpfen mit hohen Antragszahlen

Wartezeiten nach Stadt

In Berlin dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags derzeit zwischen 18 und 24 Monaten, in Einzelfällen bis zu 30 Monate. Diese Zahlen basieren auf Berichten der Berliner Ausländerbehörde und Recherchen des Tagesspiegels. Berlin ist damit einer der langsamsten Standorte bundesweit.

Aber auch anderswo sieht es nicht viel besser aus. München, Frankfurt und Hamburg melden Wartezeiten von 12 bis 18 Monaten. Der Hauptgrund? Personalmangel. Die Einbürgerungsstellen haben schlicht nicht genug qualifizierte Sachbearbeiter, um die gestiegene Nachfrage zu bewältigen. Das berichtete unter anderem die Deutsche Welle.

Das Ergebnis: Wer nach fünf Jahren Aufenthalt alle Voraussetzungen erfüllt, wartet unter Umständen weitere zwei Jahre auf den deutschen Pass.

Untätigkeitsklage: ein oft übersehenes Rechtsmittel

Wer wartet, muss nicht schweigen. Das deutsche Verwaltungsrecht bietet ein konkretes Instrument: die Untätigkeitsklage nach Paragraf 75 VwGO. Entscheidet die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung weder positiv noch negativ, kann der Antragsteller beim Verwaltungsgericht klagen. Das Gericht verpflichtet die Behörde dann, den Antrag zeitnah zu bearbeiten.

Das ist kein feindseliger Akt. Es ist geltendes Recht. Und das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, Moabit) bearbeitet regelmäßig solche Klagen. Fachanwälte für Verwaltungsrecht können die Erfolgsaussichten im Einzelfall einschätzen.

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Frühzeitige Dokumentenvorbereitung kann Wochen sparen

Digitalisierung ohne Zeitplan

Der Koalitionsvertrag vom Februar 2026 enthält die Zusage, Einbürgerungsverfahren zu digitalisieren. Einen verbindlichen Zeitplan nennt das Dokument allerdings nicht. Bis April 2026 hat sich am Antragsverfahren in den meisten Kommunen nichts geändert.

Da sich Gesetze und Voraussetzungen jederzeit ändern können, bleibt die Empfehlung: den Antrag so früh wie möglich stellen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Abwarten bringt keinen Vorteil.

Was Antragsteller jetzt tun können

Der erste Schritt ist die Prüfung der eigenen Voraussetzungen über die Seite des Bundesinnenministeriums. Dann alle Unterlagen zusammenstellen, bevor ein Termin gebucht wird: B1-Sprachzertifikat, Rentenversicherungsnachweis, bestandener Einbürgerungstest, polizeiliches Führungszeugnis. Jedes fehlende Dokument bedeutet weitere Verzögerung. Und wer nach drei Monaten ohne Bescheid dasteht, sollte einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren, um die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage prüfen zu lassen.

Einbürgerung steht jedem zu, der die Voraussetzungen erfüllt. Das Verwaltungsrecht bietet konkrete Instrumente fuer Antragsteller, die auf eine Entscheidung warten.

Hinweis: Die rechtlichen Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  1. Bundesinnenministerium - Einbürgerung
  2. Tagesspiegel - Berichte zu Wartezeiten in Berlin
  3. Deutsche Welle - Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Redaktioneller Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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10. April 2026
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