Einbürgerungsantrag steckt fest: §75 VwGO
Drei Monate. Mehr verlangt §75 VwGO nicht, um aus einem schweigenden LEA-Antrag einen einklagbaren Anspruch zu machen. Ein Paragraf, den die meisten Antragsteller nie gehört haben, obwohl er seit Jahrzehnten genau für ihre Lage existiert. Kein Anwaltszwang, ein pauschaler Streitwert, und in vielen Fällen reicht schon die Zustellung der Klage, damit sich plötzlich etwas bewegt. Wer wartet, verschenkt ein Recht, das längst da ist.
فريق برليننا
Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

Berthold Werner / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC BY-SA (Wikimedia Commons)
Wer in Berlin oder Potsdam einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat, kennt das Schweigen. Zwölf Monate, achtzehn Monate, manchmal länger ohne Bescheid. Telefonate beim LEA enden in Warteschleifen. Was viele Antragsteller nicht wissen: Das Verwaltungsrecht setzt diesem Schweigen eine klare Grenze.
Nach §75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn die Behörde ohne sachlichen Grund nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag entscheidet. Das Verfahren erfordert keinen Anwaltszwang, und der Streitwert ist in Einbürgerungsverfahren pauschal mit 5.000 Euro angesetzt.
Der Hintergrund: Reform 2024 trifft auf Personalmangel
Seit das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz im Juni 2024 in Kraft trat, ist die Zahl der Einbürgerungsanträge stark gestiegen. Eine Einbürgerung ist nun nach fünf statt acht Jahren möglich. Die zusätzlich eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderer Integrationsleistung wurde am 30.10.2025 abgeschafft und ist nicht mehr Teil des geltenden Rechts; die Mindestaufenthaltsdauer beträgt jetzt einheitlich fünf Jahre. Laut Senatsverwaltung für Inneres lag der Rückstand beim Berliner Landesamt für Einwanderung Ende 2024 bei rund 40.000 Anträgen. Wartezeiten von über 18 Monaten sind in vielen Bezirken Realität, wobei die Werte zwischen Bezirken und Quartalen schwanken.
In Brandenburg ist die Zuständigkeit anders verteilt: Hier bearbeiten kommunale Einbürgerungsbehörden im Rathaus die Anträge. Ein linkes Bündnis in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung forderte am 27. April 2026 per Beschluss eine schnellere Bearbeitung, wie der Tagesspiegel berichtete. Der Beschluss zeigt, dass die strukturelle Belastung politisch anerkannt ist. Für den Antragsteller selbst ändert sich dadurch jedoch nichts Rechtliches: Die Drei-Monats-Schwelle nach §75 VwGO ist ein dauerhaftes Recht, kein politischer Moment.
Stufe 1: Sachstandsanfrage
Der erste Schritt ist eine schriftliche Sachstandsanfrage an die zuständige Behörde. Eine E-Mail allein reicht nicht. Empfohlen ist ein Brief, idealerweise per Einschreiben oder mit Einlieferungsbeleg, parallel als E-Mail. Die Anfrage sollte den vollständigen Namen, das Aktenzeichen (falls vergeben), das Datum der Antragstellung und die Bitte um Auskunft mit einer konkreten Frist von vier Wochen enthalten. Diese Anfrage ist später das erste Dokument in einer möglichen Klageakte.
Stufe 2: Erinnerung mit Frist
Bleibt eine substanzielle Antwort aus, folgt die Erinnerung. Sie verweist auf die erste Anfrage, setzt eine neue Frist und nennt §75 VwGO ausdrücklich. Ziel ist nicht die Drohung, sondern die Dokumentation: Die Behörde hatte zwei klar belegbare Gelegenheiten, sich zu äußern.
Stufe 3: Petition als Druckmittel ohne Gericht
Vor dem Schritt zur Klage besteht die Möglichkeit, eine Petition einzureichen, in Berlin beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses, in Potsdam bei der Stadtverordnetenversammlung. Eine Petition bindet die Behörde nicht rechtlich, kann aber Bewegung in den Vorgang bringen. Sie kostet nichts und wird in der Regel innerhalb weniger Wochen zur Kenntnis genommen.
Stufe 4: Untätigkeitsklage nach §75 VwGO
Die Klage wird beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, also Verwaltungsgericht Berlin oder Verwaltungsgericht Potsdam. Ein Anwalt ist in der ersten Instanz nicht zwingend erforderlich. Bei geringem Einkommen können Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe einen erheblichen Teil der Kosten abdecken.
Die Klage erzwingt keine Einbürgerung, sondern eine Entscheidung. Häufig führt allein die Klagezustellung dazu, dass die Behörde den Vorgang priorisiert. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht: Der Ausgang hängt vom Einzelfall und vom Stand der Akte ab.
Welche Unterlagen vor der Klage zusammengetragen sein müssen
Wer ohne vollständige Akte zu Gericht geht, verliert Zeit. Vorzubereiten sind: eine Kopie des ursprünglichen Antrags mit nachweisbarem Eingangsdatum bei der Behörde, sämtliche eigenen Schreiben (Sachstandsanfrage, Erinnerung) mit Sendebelegen oder Einschreibenquittungen, jede Teilantwort der Behörde, auch knappe Empfangsbestätigungen, Pass und aktueller Aufenthaltstitel sowie Belege für konkrete Folgen der Verzögerung wie Arbeitsverträge mit Staatsangehörigkeitsklausel, Reisepläne oder familiäre Entscheidungen.
Kostenlose Beratung statt Alleingang
Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) bieten in jeder größeren Stadt kostenlose Beratung an, getragen von Caritas, Diakonie, AWO und Paritätischem Wohlfahrtsverband. Die Verbraucherzentrale leistet Erstberatung gegen geringe Gebühr. Refugee Law Clinics an Universitäten in Berlin und Potsdam helfen unter Aufsicht zugelassener Anwälte beim Aufbau der Akte. Wer den Schritt zur Klage erwägt, sollte mindestens eine dieser Stellen vorher konsultieren.
Was auf dem Spiel steht
Eine Einbürgerung ist mehr als ein Dokument. Sie entscheidet darüber, ob jemand bei der nächsten Wahl wählen kann, ob ein Jobwechsel innerhalb der EU ohne neuen Aufenthaltstitel möglich ist, und wie sich Familienentscheidungen planen lassen. Wer den Eskalationspfad kennt, kann diese Entscheidungen aktiv steuern. §75 VwGO ist dafür kein Sonderweg, sondern das vom Rechtssystem vorgesehene Mittel für genau diese Lage.
Drei Monate ohne Bescheid, schriftliche Sachstandsanfrage, Erinnerung mit Frist, Petition wo sinnvoll, dann Untätigkeitsklage. Diese Reihenfolge zählt. Die Belege sammelt man von Anfang an, nicht erst kurz vor der Klage.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
5 Minuten jeden Morgen
Die wichtigsten Deutschland-Nachrichten für Sie
Wort des Tages, Nachrichten und Tipps — täglich in Ihrem Postfach
فريق برليننا
Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.



