Elterngeld: Auch ohne deutschen Pass
Viele arabische Familien in Deutschland wissen nicht, dass ihnen Elterngeld von bis zu 1.800 Euro monatlich zusteht. Dieser Leitfaden erklaert, wer Anspruch hat, wie man den Antrag stellt, welche Fehler man vermeiden sollte und warum auch Vaeter die Partnermonate nutzen sollten.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: jelly/Pixabay · Pixabay License
Salma, eine syrische Mutter aus Berlin-Neukoelln, brachte im November ihr zweites Kind zur Welt. Den Antrag auf Elterngeld stellte sie erst zwei Monate spaeter. Der Grund? Sie dachte, die Leistung sei nur fuer deutsche Staatsangehoerige vorgesehen.
Salma ist kein Einzelfall. Viele arabische Familien (insbesondere die kuerzlich Zugezogenen) wissen nicht, dass Elterngeld ein gesetzlicher Anspruch fuer alle in Deutschland lebenden Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis ist -- unabhaengig von der Staatsangehoerigkeit. Laut dem Familienportal des Bundes haben Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstaetigkeit berechtigt, Anspruch auf diese Leistung.
Aber die verspaetete Antragstellung kostete Salma zwei volle Monate Unterstuetzung. Ein haeufiger Fehler, der sich leicht vermeiden laesst.
Was ist Elterngeld und wie viel steht Ihnen zu?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung fuer Muetter und Vaeter, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstaetigkeit unterbrechen oder reduzieren. Das Basiselterngeld betraegt zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, maximal 1.800 Euro monatlich und mindestens 300 Euro -- auch fuer Nicht-Erwerbstaetige. Die Bezugsdauer liegt bei bis zu 12 Monaten fuer einen Elternteil oder 14 Monaten, wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate in Anspruch nimmt.
Daneben gibt es das ElterngeldPlus. Die Idee dahinter? Halber Betrag, doppelte Laufzeit -- also bis zu 24 Monate statt 12. Besonders geeignet fuer Eltern, die waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten moechten (bis zu 32 Stunden pro Woche).
Und nein, man muss nicht deutsch sein. Das Bundesfamilienministerium stellte klar: Wer eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsberechtigung besitzt und tatsaechlich in Deutschland lebt, kann Elterngeld beantragen. Das gilt fuer befristete und unbefristete Aufenthaltstitel sowie die Blaue Karte EU. Bei Inhabern einer Duldung haengt es vom jeweiligen Aufenthaltsstatus ab.
Wie laeuft die Antragstellung?
Der erste Schritt ist die Geburtsurkunde vom Standesamt. Danach folgt das Ausfuellen des Elterngeldantrags und die Einreichung bei der zustaendigen Elterngeldstelle. In Berlin ist das Jugendamt des jeweiligen Bezirks zustaendig. Der entscheidende Punkt -- den viele nicht kennen -- ist die Rueckwirkungsfrist: Der Antrag wird nur fuer drei Monate rueckwirkend bewilligt. Wer vier Monate nach der Geburt den Antrag stellt, verliert den ersten Monat unwiderruflich.
Erforderliche Unterlagen sind die Geburtsurkunde, ein Nachweis ueber den Wohnsitz, Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers ueber die Elternzeit. Tipp: Alles fruehzeitig vorbereiten, denn die Bearbeitungszeit betraegt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Partnermonate: Warum Vaeter sie nutzen sollten
Hier wird es fuer arabische Familien besonders relevant. Das System sieht zwei zusaetzliche Monate (Partnermonate) vor, aber nur dann, wenn der zweite Elternteil -- in der Regel der Vater -- mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt. Ohne diese Partnermonate bekommt die Familie nur 12 statt 14 Monate Elterngeld.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen rund 26 Prozent der Vaeter in Deutschland im Jahr 2024 Elterngeld. Unter arabischen Familien liegt die Quote deutlich niedriger, wie Migrationsberatungsstellen berichten. Die Gruende sind vielfaeltig: teils kulturelle Vorbehalte, teils schlicht Unwissenheit.
Praktisch bedeutet die Inanspruchnahme durch den Vater nicht, dass er seine Arbeit komplett aufgeben muss. Er kann in Teilzeit arbeiten (bis zu 32 Wochenstunden) und gleichzeitig ElterngeldPlus beziehen. Viele grosse Unternehmen in Deutschland (besonders im oeffentlichen Dienst) unterstuetzen dieses Modell ausdruecklich.
Typische Fehler -- und wie man sie vermeidet
Der teuerste Fehler ist die verspaetete Antragstellung. Das Familienportal des Bundes betonte, dass rueckwirkend nur drei Monate beruecksichtigt werden -- jeder weitere Tag Verzoegerung bedeutet verlorenes Geld. Fehler Nummer zwei: unvollstaendige Gehaltsabrechnungen. Ohne lueckenlose Nachweise der letzten 12 Monate verzoegert sich die Bearbeitung um Wochen. Und der dritte Fehler -- der haeufigste in der arabischen Community -- ist die Annahme, dass die Leistung nur Deutschen zusteht.
Die Migrationsberatung der Caritas in Berlin wies darauf hin, dass kostenlose Beratung auf Arabisch an mehreren Standorten in der Stadt verfuegbar ist. Ein Termin laesst sich telefonisch vereinbaren. Diese Beratung hilft, solche Fehler von vornherein zu vermeiden.
Die Aenderungen seit April 2024
Im April 2024 traten neue Regelungen in Kraft. Die wichtigste Aenderung: Die Einkommensgrenze fuer Paare wurde von 300.000 Euro auf 200.000 Euro Jahreseinkommen gesenkt. Fuer die meisten arabischen Familien ist das nicht relevant, aber wissenswert. Zusaetzlich gab das Familienportal bekannt, dass gleichzeitige Bezugsmonate (wenn beide Elternteile parallel Elterngeld beziehen) beim Basiselterngeld auf einen Monat beschraenkt wurden.
Rechtsberater warnten, dass diese Aenderungen eine fruehzeitige Planung wichtiger denn je machen. Die praktische Empfehlung: Beginnen Sie mit der Planung mindestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin.
Elterngeld ist kein Geschenk und keine Almosen. Es ist ein gesetzlicher Anspruch, den Sie mit Ihren Steuern finanziert haben. Und der Antrag -- trotz der ueblichen deutschen Buerokratie -- ist jede investierte Minute wert.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.
Quellen
- Familienportal - Was Sie zum Elterngeld wissen muessen
- BMBFSFJ - Elterngeld: Informationen des Bundesministeriums
- Familienportal - Elterngeld Uebersicht
- Statistisches Bundesamt - Bevoelkerungsstatistiken
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