Elterngeld: Neue Grenze ab April 2026
Tausende Familien bekamen beim ersten Kind problemlos Elterngeld. Beim zweiten Kind ab April 2026 koennten sie leer ausgehen, obwohl sich ihr Gehalt nicht veraendert hat. Der Unterschied: bis zu 21.600 Euro. Und die Zahl, die darueber entscheidet, steht nicht auf der Gehaltsabrechnung, sondern an einer Stelle, die die meisten nie lesen.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: stevepb/Pixabay · Pixabay License
Ein Paar in Hamburg, beide berufstaetig, gemeinsames Jahreseinkommen 185.000 Euro. Beim ersten Kind vor zwei Jahren war Elterngeld selbstverstaendlich. Beim zweiten Kind, Geburtstermin Mai 2026, koennte es anders aussehen. Denn ab dem 1. April aendern sich die Regeln.
Was sich aendert
Die Einkommensgrenze fuer den Elterngeld-Anspruch sinkt von 200.000 Euro auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen fuer Paare. Wer darueber liegt, erhaelt kein Elterngeld. Die Absenkung wurde im Dezember 2023 im Rahmen des Haushaltsgesetzes beschlossen, wie das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) bestaetigt. Sie tritt stufenweise in Kraft.
Fuer Alleinerziehende bleibt die Grenze unveraendert bei 150.000 Euro.
Der Stichtag ist entscheidend: Die neue Regel gilt fuer Kinder, die am 1. April 2026 oder danach geboren werden. Eltern, deren Kind vorher zur Welt kommt, fallen unter die bisherige Regelung.
Nicht Brutto, nicht Netto
Der haeufigste Fehler bei der Selbsteinschaetzung: Viele vergleichen ihr Bruttogehalt mit der Grenze. Das ist der falsche Massstab. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, also der Betrag nach allen steuerlichen Abzuegen. Dieser liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttogehalt.
Laut Familienportal.de findet sich dieser Betrag im letzten Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Zeile heisst woertlich "zu versteuerndes Einkommen". Das ist die Zahl, die ueber den Anspruch entscheidet.

Und wer nah an der Grenze liegt, etwa zwischen 160.000 und 180.000 Euro? Dann lohnt sich ein Gespraech mit einem Steuerberater. Bestimmte Abzuege koennen das zu versteuernde Einkommen unter die Schwelle senken. Legale Steuerplanung, kein Trick.
Wie viel Elterngeld gibt es?
Elterngeld betraegt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und hoechstens 1.800 Euro pro Monat. Das sind laut BMFSFJ bis zu 21.600 Euro ueber zwoelf Monate. Eine Summe, die fuer die Familienplanung erheblich ins Gewicht faellt.
Antrag und Fristen
Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Wer die Frist knapp verpasst, verliert nicht alles, denn das Elterngeld wird rueckwirkend ab Geburt gezahlt. Trotzdem: Frueh einreichen spart Stress.
Wie Familienportal.de erlaeutert, ist die zustaendige Stelle die Elterngeldstelle des jeweiligen Bezirks oder Kreises. In Berlin hat jeder Bezirk eine eigene Stelle. Die genaue Adresse laesst sich ueber die Webseite der Stadt oder das Familienportal finden.

Was jetzt zu tun ist
Den letzten Steuerbescheid heraussuchen. Die Zeile "zu versteuerndes Einkommen" finden. Liegt der Betrag fuer beide Partner zusammen unter 175.000 Euro, besteht weiterhin Anspruch. Liegt er darueber oder knapp darunter, ist ein Termin beim Steuerberater der naechste Schritt. Der Unterschied kann mehr als 20.000 Euro betragen.
Quellen
- Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Elterngeld
- Familienportal.de - Elterngeld: Anspruch, Hoehe, Antrag
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