Fasten am Arbeitsplatz: Ihre Rechte
Ramadan 2026 steht vor der Tür. Viele muslimische Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich: Darf mein Chef Gebetspausen verweigern? Was sagt das Arbeitsrecht zum Fasten? Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte nach AGG und ArbZG, nennt häufige Stolperfallen und liefert konkrete Formulierungen für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
فريق برليننا
Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

Berlinuna / AI Generated
Sara, Buchhalterin in einem Berliner Unternehmen, bat letztes Jahr ihren Vorgesetzten, ihre Mittagspause im Ramadan zeitlich anzupassen. Seine Antwort war knapp: "Das geht nicht." Was sie damals nicht wusste: Das deutsche Recht schützt ihr Anliegen.
Ramadan 2026 beginnt voraussichtlich Ende Februar oder Anfang März. Rund 5,5 Millionen Muslime in Deutschland stehen jedes Jahr vor derselben Frage: Wie lassen sich Fasten und Arbeit vereinbaren? Die Frage ist nicht theoretisch. Aber die Antworten sind klarer, als viele denken.
Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezogen sich 2023 sieben Prozent aller Beratungsanfragen auf das Merkmal Religion oder Weltanschauung. Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Fasten am Arbeitsplatz fällt in diese Kategorie.
Die rechtliche Grundlage
Den Grundschutz liefert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Religion oder Weltanschauung ausdrücklich verbietet. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht benachteiligen, weil Sie fasten. Aber so einfach ist es nicht immer.
Das Gesetz unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung. Unmittelbare Diskriminierung ist offensichtlich: Ihr Chef befördert Sie nicht, weil Sie Muslim sind. Mittelbare Diskriminierung ist schwerer zu erkennen — etwa wenn scheinbar neutrale Regeln Fastende besonders benachteiligen (wie ein tägliches Pflicht-Mittagessen für alle Mitarbeiter).
Hinsichtlich der Pausenregelung bestimmt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Paragraf 4: Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit stehen Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Der entscheidende Punkt? Diese Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Das eröffnet Spielraum für ein kurzes Gebet während der Arbeitszeit.
Gebetspause: Recht oder Kulanz?
Hier liegt die Grauzone. Es gibt kein deutsches Gesetz, das Arbeitgeber ausdrücklich zu separaten Gebetspausen verpflichtet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat jedoch klargestellt, dass die Verweigerung jeglicher religiöser Rücksichtnahme ohne sachlichen betrieblichen Grund eine mittelbare Diskriminierung nach Paragraf 3 AGG darstellen kann.
In der Praxis zeigt sich: Die meisten Arbeitgeber stimmen einer kurzen Gebetspause (5-10 Minuten) zu, wenn sie professionell angefragt wird und den Betriebsablauf nicht stört. Entscheidend ist die Art der Anfrage.
So sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten
Der Ton macht die Musik. Beginnen Sie nicht mit einer rechtlichen Forderung — beginnen Sie mit einem Gespräch. Eine mögliche Formulierung: "Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Fastenmonat Ramadan bald beginnt. Wäre es möglich, meine Mittagspause zeitlich etwas anzupassen?" Das ist sachlich, respektvoll und öffnet die Tür für eine Lösung.
Für die Bitte um einen Gebetsraum können Sie formulieren: "Gibt es einen ruhigen Raum, den ich für ein kurzes Gebet nutzen könnte? Es dauert nur wenige Minuten und ich hole die Zeit gerne nach." Das Angebot, die Zeit nachzuarbeiten, signalisiert guten Willen — und viele Arbeitgeber wissen das zu schätzen.
Schichtarbeit und Iftar
Die größte Herausforderung? Spätschichten. Im März 2026 wird der Sonnenuntergang in Berlin voraussichtlich gegen 18:15 Uhr sein. Wer in der Spätschicht arbeitet, braucht möglicherweise genau dann eine kurze Iftar-Pause. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass Paragraf 4 ArbZG die Aufteilung der Pause in Abschnitte erlaubt — eine 15-minütige Unterbrechung zur Iftar-Zeit statt einer langen zusammenhängenden Pause ist also möglich.
Darf man Überstunden wegen des Fastens ablehnen? Die kurze Antwort: Nein. Fasten allein gilt nicht als ausreichender Grund zur Verweigerung von Überstunden — es sei denn, es liegt eine dokumentierte gesundheitliche Beeinträchtigung vor. Und damit zum medizinischen Aspekt.
Fasten und Krankmeldung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt: Krankmeldung ist das Recht jedes Arbeitnehmers, der arbeitsunfähig ist. Wenn das Fasten Ihre Gesundheit so stark beeinträchtigt, dass Sie nicht arbeiten können (starker Schwindel, Ohnmacht, Sicherheitsrisiko bei körperlicher Arbeit), haben Sie Anspruch auf Krankmeldung mit normaler ärztlicher Bescheinigung.
Allerdings — und das ist wichtig — haben einige Gerichte diskutiert, ob Fasten als "freiwillig" einzustufen sei und daher keinen Anspruch auf Krankmeldung begründe. Die herrschende Meinung unter Fachanwälten besagt jedoch: Der Arzt beurteilt ausschließlich den Gesundheitszustand, unabhängig von der Ursache. Genauso wenig wird ein Patient gefragt, ob er sich bei einer Risikosportart verletzt hat.
Typische Fehler vermeiden
Fehler Nummer eins: gar nicht erst kommunizieren. Viele muslimische Arbeitnehmer (besonders Berufseinsteiger und Neuankömmlinge auf dem deutschen Arbeitsmarkt) vermeiden das Thema Ramadan aus Angst vor negativen Reaktionen. Fehler Nummer zwei: überzogene Forderungen — eine komplette Umstellung des Arbeitsplans für einen ganzen Monat ohne praktische Alternativen anzubieten.
Fehler Nummer drei — und der schwerwiegendste — ist fehlende Dokumentation. Wenn Ihr Vorgesetzter einen angemessenen Antrag ohne betrieblichen Grund ablehnt, halten Sie das schriftlich fest (eine E-Mail genügt). Paragraf 13 AGG gibt Ihnen das Recht zur internen Beschwerde, Paragraf 15 sieht bei nachgewiesener Diskriminierung Schadensersatz vor. Die Frist zur Geltendmachung beträgt nur zwei Monate ab dem Vorfall.
Anlaufstellen bei Ablehnung
Bei tatsächlicher Diskriminierung haben Sie mehrere Optionen. Erster Schritt: Beschwerde beim Betriebsrat, sofern vorhanden — etwa 42 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten laut Statistischem Bundesamt in Unternehmen mit Betriebsrat. Dann können Sie die Antidiskriminierungsstelle kontaktieren, die kostenlose Beratung in mehreren Sprachen anbietet, darunter Arabisch. Schließlich steht Ihnen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht offen — innerhalb der genannten Zwei-Monats-Frist.
Ramadan ist keine Belastung für den Arbeitsplatz. In zahlreichen Unternehmen im Berliner Bezirk Kreuzberg-Neukölln ist es längst üblich geworden, dass Kollegen gemeinsam ein Iftar organisieren — Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen. Frühzeitige, klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber macht den Unterschied zwischen einem anstrengenden Monat und einem, der reibungslos verläuft.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen / المصادر
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - § 1: Ziel des Gesetzes
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - § 4: Ruhepausen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Religion und Weltanschauung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Arbeitsrecht
- Statistisches Bundesamt - Arbeit und Beschäftigung
5 Minuten jeden Morgen
Die wichtigsten Deutschland-Nachrichten für Sie
Wort des Tages, Nachrichten und Tipps — täglich in Ihrem Postfach
Treten Sie unserem Telegram-Kanal bei
Erhalten Sie sofortige Updates und Eilmeldungen direkt auf Ihr Telefon
فريق برليننا
Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

