Fünf Wege von der Duldung zur Erlaubnis
Sie arbeiten, zahlen Steuern, Ihre Kinder gehen zur Schule. Trotzdem steht auf Ihrem Dokument: Duldung. Was die meisten Betroffenen nicht wissen: Das Aufenthaltsgesetz enthält fünf Wege zur echten Aufenthaltserlaubnis. Für mindestens einen davon erfüllen die meisten Geduldeten bereits die Voraussetzungen. Das Problem ist nicht das Gesetz. Es ist die fehlende Information.
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Unknown / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC BY-SA (Wikimedia Commons)
Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis. Sie ist lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Was viele Betroffene nicht wissen: Das deutsche Aufenthaltsgesetz enthält fünf konkrete Wege, die von der Duldung zu einer echten Aufenthaltserlaubnis führen können. Die meisten Geduldeten erfüllen die Voraussetzungen für mindestens einen dieser Wege, kennen ihn aber nicht.
Dieser Leitfaden erklärt jeden der fünf Paragraphen mit seinen Voraussetzungen, nennt die Dokumente, die Sie jetzt schon zusammentragen sollten, und zeigt, wo Sie kostenlose Rechtsberatung finden.
1. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG)
Das Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich an Geduldete, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebten. Es gewährt eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis, in der die Betroffenen die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen müssen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Instrument ist an einen festen Stichtag gebunden. Für Frühantragsteller kann die 18-Monats-Frist bereits abgelaufen sein. Lassen Sie Ihren aktuellen Status bei einer Migrationsberatungsstelle (MBE) prüfen. Den vollständigen Gesetzestext zu § 104c finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
2. Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche (§ 25a)
Geduldete unter 27 Jahren, die seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben und einen Schul- oder Ausbildungsabschluss erworben haben, können nach § 25a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzungen: vier Jahre ununterbrochener Aufenthalt, erfolgreicher Schulbesuch oder anerkannter Ausbildungsabschluss in Deutschland.
Eltern mit geduldeten Kindern in diesem Alter sollten sich zeitnah beraten lassen. Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise sind die wichtigsten Unterlagen.
3. Aufenthalt bei nachhaltiger Integration (§ 25b)
Der breiteste Weg: § 25b verlangt sechs Jahre Duldung (vier Jahre bei Familien mit minderjährigen Kindern), eine überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Wer arbeitet, Steuern zahlt und Kinder in der Schule hat, erfüllt oft bereits die zentralen Voraussetzungen.

4. Ausbildungsduldung (§ 60c)
Die Ausbildungsduldung schützt vor Abschiebung während einer qualifizierten Berufsausbildung. Die Dauer beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss besteht Anspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung im erlernten Beruf. Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Betrieb.
5. Beschäftigungsduldung (§ 60d)
Für Geduldete, die bereits arbeiten: Die Beschäftigungsduldung setzt mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Dazu kommen A2-Deutschkenntnisse und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Gehaltsabrechnungen und der Arbeitsvertrag sind die wichtigsten Nachweise.
Diese Dokumente sollten Sie jetzt sammeln
Unabhängig davon, welcher Weg auf Sie zutrifft, gibt es Unterlagen, die Sie jetzt zusammentragen sollten: aktuelle und frühere Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, Sprachzertifikate (mindestens A2 für die meisten Wege), Schul- und Ausbildungszeugnisse, Mietvertrag und Anmeldebestätigung sowie Nachweise über gesellschaftliches Engagement wie Vereinsmitgliedschaften, Ehrenamt oder Integrationskursteilnahme.
Manche Bescheinigungen brauchen Wochen. Warten Sie nicht, bis sie angefordert werden.
Kostenlose Rechtsberatung
Stellen Sie keinen Antrag ohne fachkundige Beratung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Drei Anlaufstellen bieten kostenlose Unterstützung:
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE): Beratungsstellen in fast allen deutschen Städten, oft mit arabischsprachigen Beraterinnen und Beratern. Über die BAMF-Website finden Sie die nächstgelegene Stelle.
Jugendmigrationsdienste (JMD): Speziell für unter 27-Jährige. Besonders relevant für den Weg über § 25a. Die Dienste helfen beim Zusammentragen der Unterlagen und beim Ausfüllen der Anträge.
Pro-Asyl-Hotline: Kostenlos unter 0800-235-42-78. Eine erste Orientierung, welcher Weg für Ihre Situation in Frage kommt, bevor Sie einen ausführlichen Beratungstermin vereinbaren.
Nächster Schritt
Prüfen Sie, welcher der fünf Wege auf Ihre Situation passt. Beginnen Sie mit dem Sammeln der Dokumente. Vereinbaren Sie einen Termin bei der MBE oder rufen Sie die Pro-Asyl-Hotline an: 0800-235-42-78. Die gesetzlichen Möglichkeiten bestehen. Sie müssen aber aktiv werden.
Dieser Artikel ist ein Informationsleitfaden und keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist individuell. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung von einer auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Beratungsstelle beraten.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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