Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die Zahl der über 66-Jährigen, die Grundsicherung im Alter beziehen, steigt weiter an. Doch viele Anspruchsberechtigte stellen keinen Antrag. Ein häufiger Grund: die Annahme, dass die eigenen Kinder zur Kasse gebeten werden.
Das stimmt seit 2020 nur noch in Ausnahmefällen. Unterhaltspflichten der Kinder greifen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro pro Kind. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das: keine finanzielle Belastung.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt ist, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (derzeit etwa 66 Jahre), seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und über ein Einkommen und Vermögen unterhalb der festgelegten Grenzen verfügt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar: Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können Grundsicherung beantragen, sofern sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Vorherige Erwerbstätigkeit in Deutschland ist keine Voraussetzung.
Was wird gezahlt?
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 Euro. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU), die in voller Höhe übernommen werden. Bei chronischen Erkrankungen oder besonderem Ernährungsbedarf wird ein Mehrbedarf anerkannt. Auch Heizkosten sind vollständig abgedeckt.

Antrag beim Sozialamt, nicht beim Jobcenter
Grundsicherung im Alter wird beim zuständigen Sozialamt beantragt. Das Jobcenter ist für Bürgergeld zuständig und damit die falsche Adresse. Beim Sozialamt kann ein Dolmetscher angefordert werden. Wer nicht mehr mobil ist, kann einen Hausbesuch vereinbaren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Termin sollten folgende Dokumente mitgebracht werden: der aktuelle Rentenbescheid, der Mietvertrag und die letzte Mietabrechnung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Reisepass und Aufenthaltserlaubnis sowie Nachweise über sonstige Einkünfte. Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen, wobei ein Schonvermögen nicht angerechnet wird.
Die 100.000-Euro-Grenze
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder von Grundsicherungsbeziehern nur dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr individuelles Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Die Einkommen mehrerer Kinder werden nicht zusammengerechnet. Nach Angaben des BMAS betrifft dies nur einen Bruchteil der Familien.
Kein rückwirkender Anspruch
Grundsicherung wird nicht rückwirkend gezahlt. Das bedeutet: Wer anspruchsberechtigt ist, aber keinen Antrag stellt, verliert jeden Monat Geld unwiederbringlich. Laut Tagesschau verzichten bundesweit Hunderttausende auf Leistungen, die ihnen zustehen.
Das Frühjahr eignet sich besonders gut für die Antragstellung: Die Bearbeitungszeiten bei den Sozialämtern sind kürzer als im Herbst und Winter.
Hinweis: Ob der Bezug von Grundsicherung Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel hat, hängt vom Einzelfall ab. Betroffene sollten sich an eine Migrationsberatungsstelle wenden.
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