Heizkosten-Schock? Diese Hilfen gibt es
Mit der extremen Kältewelle kommen erschreckend hohe Heizkostenrechnungen. Doch es gibt staatliche Hilfen, die viele nicht kennen. Wie Sie diese rechtzeitig beantragen.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Markus Spiske/Unsplash
Salma öffnete den Brief langsam. 847 Euro. So viel forderte der Gasanbieter als Nachzahlung für den Winter.
"Ich dachte, da muss ein Fehler sein", sagt Salma, Mutter von drei Kindern, die in einer Wohnung in Wedding lebt. "Mein Mann verdient 2.400 Euro. Woher sollen wir das Geld nehmen?"
Salma ist nicht allein in dieser Lage. Mit der Kältewelle, die Deutschland im Januar 2026 erfasste – die Temperaturen fielen in manchen Regionen auf minus 15 Grad – stieg der Heizverbrauch um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistische Bundesamt.
Die erschreckenden Zahlen
Die durchschnittliche Heizkostenrechnung für eine 3-Zimmer-Wohnung in Berlin lag 2025 bei 1.200 Euro jährlich. Dieses Jahr? Die Prognosen deuten auf mindestens 1.450 Euro hin. Und größere Familien – besonders in Altbauwohnungen mit schlechter Isolierung – zahlen deutlich mehr.
Aber hier die gute Nachricht: Es gibt staatliche Hilfen. Das Problem? Viele wissen nicht, dass es sie gibt, oder denken, sie seien nicht berechtigt.
Heizkostenzuschuss: Die vergessene Hilfe
Die Bundesregierung führte 2022 den sogenannten Heizkostenzuschuss ein. 2026 wurde das Programm verlängert und die Beträge erhöht.
Wer hat Anspruch darauf? Wenn Sie Wohngeld, BAföG oder Ausbildungsgeld beziehen, sind Sie automatisch berechtigt. Aber auch wenn Sie keine dieser Leistungen erhalten, könnten Sie bei begrenztem Einkommen Anspruch haben.
Die Beträge sind nicht klein: Eine Einzelperson kann 415 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, und für jede weitere Person gibt es 100 Euro. Das bedeutet, dass Salmas Familie (5 Personen) 840 Euro bekommen könnte – fast der gesamte geforderte Betrag.
Wie beantragen Sie ihn?
Der Prozess ist einfacher als gedacht. Wenn Sie Wohngeld beziehen, wird der Zuschuss automatisch ausgezahlt – kein separater Antrag nötig. Wenn Sie BAföG beziehen, wird der Betrag Ihrer nächsten Zahlung hinzugefügt.
Falls Sie aber keine dieser Leistungen beziehen, können Sie jetzt Wohngeld beantragen. Ja, jetzt. Denn selbst wenn Sie früher nicht berechtigt waren – die Änderungen von 2024 haben den Kreis der Berechtigten erheblich erweitert.
Wo beantragen Sie es in Berlin? Beim Wohnungsamt in Ihrem Bezirk. Ein Termin ist erforderlich – buchen Sie ihn über service.berlin.de.
Alternative: Ratenzahlung beantragen
Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben – zahlen Sie die große Rechnung nicht auf einmal. Die meisten Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, Ratenzahlungspläne anzubieten.
Rufen Sie Ihren Gas- oder Stromanbieter an und fragen Sie nach Ratenzahlung. Laut der Verbraucherzentrale darf das Unternehmen einen angemessenen Ratenzahlungsantrag nicht ablehnen, wenn Sie echte finanzielle Schwierigkeiten haben.
Und was, wenn sie mit Abschaltung drohen? Im Winter ist das Abschalten der Heizung bei Familien mit kleinen Kindern oder Senioren in den meisten Fällen rechtlich verboten. Keine Panik – aber ignorieren Sie die Sache auch nicht.
Tipps zur Senkung der nächsten Rechnung
Hilfe zu bekommen ist eine Sache, den Verbrauch zu senken eine andere. Einige Tipps, die wirklich funktionieren: Senken Sie die Temperatur nur um ein Grad – das spart 6% Ihrer Rechnung. Schließen Sie Räume, die Sie nicht nutzen. Und stellen Sie sicher, dass die Fenster gut abgedichtet sind – eine kleine Lücke kann Sie jährlich Hunderte Euro kosten.
Salma hat letzte Woche Wohngeld beantragt. "Ich wusste nicht, dass ich berechtigt bin", erklärt sie. "Die Nachbarn haben es mir erzählt. Hätte ich das nur schon vor Jahren gewusst."
Und jetzt wissen Sie es.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Destatis - Wohn- und Energiekostenstatistiken
- Berlin - Wohngeld-Informationen
- Verbraucherzentrale - Mieterrechte
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