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"Ich wusste nicht, dass mir 1.800 Euro im Monat zustehen" - Elterngeld & Kindergeld Guide für ausländische Familien: Wie viel Sie bekommen, wann Sie beantragen, und Fehler, die Sie Tausende kosten

Sara bekam ihr erstes Kind in Berlin. Sie verbrachte die ersten drei Monate mit der Betreuung, ohne zu wissen, dass sie 1.800 Euro monatlich verpasste, die ihr zustanden. Dieser Guide erklärt das Familienunterstützungssystem in Deutschland: Wer Anspruch hat, wie viel es gibt, und wie Sie häufige Fehler vermeiden.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•12. Januar 2026•3 Min. Lesezeit•66 Aufrufe
"Ich wusste nicht, dass mir 1.800 Euro im Monat zustehen" - Elterngeld & Kindergeld Guide für ausländische Familien: Wie viel Sie bekommen, wann Sie beantragen, und Fehler, die Sie Tausende kosten

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Tyler Nix/Unsplash

In der vierzehnten Woche nach der Geburt ihrer Tochter saß Sara - eine irakische Buchhalterin, die seit 2017 in Berlin lebt - in einem kleinen Café in Wedding und hielt einen Brief von der Familienkasse in der Hand.

"Ich schaute auf die Zahl und konnte es nicht glauben", sagte sie. "1.800 Euro im Monat. Das stand mir seit der Geburt zu. Aber ich wusste nicht mal, dass Elterngeld überhaupt existiert."

Sara ist nicht allein. Viele arabische Familien in Deutschland wissen nicht, dass der Staat frischgebackenen Müttern und Vätern Geld zahlt - selbst wenn sie nicht gearbeitet haben. Und das Wichtigste: Eine späte Antragstellung bedeutet verlorenes Geld, das nie zurückkommt.

Der Unterschied zwischen Elterngeld und Kindergeld

Es gibt zwei völlig verschiedene Arten von Unterstützung. Sie zu verwechseln ist ein häufiger Fehler.

Kindergeld: Ein fester Betrag, den jede Familie mit Kindern bis 18 (oder 25 bei Ausbildung) erhält. Der Betrag 2026: 255 Euro monatlich pro Kind. Unabhängig vom Einkommen - alle bekommen denselben Betrag.

Elterngeld: Ein zeitlich begrenzter Betrag für die Mutter oder den Vater, der zu Hause beim Neugeborenen bleibt. Der Betrag hängt vom vorherigen Gehalt ab. Dauer: maximal 12-14 Monate.

Mutter hält ihr Baby
Symbolbild. Photo by Jonathan Borba on Unsplash

Wie viel ist das Elterngeld?

Die Berechnung ist relativ einfach. Sie bekommen 65% Ihres Nettogehalts vor der Geburt.

Praktisches Beispiel:

  • Bei einem Nettogehalt von 2.500 Euro → Sie bekommen etwa 1.625 Euro monatlich
  • Bei einem Nettogehalt von 1.500 Euro → Sie bekommen etwa 975 Euro monatlich
  • Wenn Sie nicht gearbeitet haben → Sie bekommen 300 Euro monatlich (Mindestbetrag)

Höchstgrenze: 1.800 Euro monatlich. Selbst bei einem Gehalt von 5.000 Euro bekommen Sie nicht mehr als 1.800.

Aber Achtung - 2026 gibt es eine wichtige Änderung: Familien mit einem Jahreseinkommen über 150.000 Euro haben keinen Anspruch mehr. Diese Grenze lag 2024 noch bei 200.000 Euro.

Bin ich als Ausländer berechtigt?

Die Frage, die alle stellen. Und die Antwort: Ja, in den meisten Fällen.

Laut dem offiziellen Familienportal sind die Grundvoraussetzungen:

  • Sie leben mit Ihrem Kind in Deutschland
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Arbeit berechtigt (oder Asylstatus)
  • Sie betreuen das Kind selbst (bedeutet nicht Vollzeit-Betreuung)
  • Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche während der Elterngeld-Zeit

Anerkannte Flüchtlinge? Ja, sie haben Anspruch. Subsidiärer Schutz? Ja, auch. Selbst ausländische Studenten in manchen Fällen.

Offizielle Dokumente und Papiere auf einem Schreibtisch
Symbolbild. Photo by Scott Graham on Unsplash

Der größte Fehler: Zu spät beantragen

Hier ist die goldene Regel: Elterngeld wird nur für drei Monate rückwirkend gezahlt.

Das heißt: Wenn Ihr Kind im Januar geboren wurde und Sie im Juni beantragen, haben Sie zwei volle Monate verloren. Bei einem Anspruch von 1.500 Euro monatlich bedeutet das einen Verlust von 3.000 Euro - nur weil Sie zu spät waren.

Aber es gibt einen Trick. Sie können sofort nach der Geburt beantragen, selbst wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Reichen Sie den Antrag ein und schreiben Sie "Nachreichung" neben den fehlenden Dokumenten.

Schritte zur Beantragung von Elterngeld

  1. Holen Sie die Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt
  2. Fordern Sie die "Bescheinigung über Mutterschaftsgeld" von der Krankenkasse an
  3. Sammeln Sie die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt
  4. Füllen Sie den Antrag aus (in den meisten Bundesländern online über ElterngeldDigital möglich)
  5. Senden Sie den Antrag an die Elterngeldstelle in Ihrer Region

In Berlin ist das zuständige Amt das Jugendamt in Ihrem Bezirk. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen.

Kindergeld: Einfacher, aber nicht vergessen

Die Beantragung von Kindergeld ist einfacher. Sie beantragen es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis
  • Wohnungsnachweis (Meldebescheinigung)
  • Steuer-ID von Ihnen und dem Kind

Auch hier gilt: Beantragen Sie sofort. Kindergeld wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt.

Tipp für Väter: Zwei Extra-Monate

Die Mutter bekommt 12 Monate Elterngeld. Aber wenn der Vater (oder der andere Partner) mindestens zwei Monate nimmt - bekommt die Familie insgesamt 14 Monate.

Diese zwei Extra-Monate heißen "Partnermonate". Viele arabische Familien nutzen sie nicht - und das bedeutet einen möglichen Verlust von bis zu 3.600 Euro.

Der Vater muss seine Arbeit nicht komplett aufgeben. Es reicht, wenn er seine Stunden für zwei Monate auf unter 32 pro Woche reduziert.

Zusammenfassung der Beträge und Fristen

  • Kindergeld: 255 Euro/Monat pro Kind bis 18-25 Jahre
  • Elterngeld: 300-1.800 Euro/Monat für 12-14 Monate
  • Beantragen Sie Elterngeld innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt
  • Beantragen Sie Kindergeld innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt
  • Vergessen Sie nicht die Partnermonate für zwei Extra-Monate

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Familienportal.de - Offizielle Elterngeld-Informationen
  2. Bundesagentur für Arbeit - Kindergeld beantragen
  3. ElterngeldDigital - Online-Antragstellung
  4. Bundesfamilienministerium - Elterngeld-Gesetze 2026

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