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Kindergeld 2026: 255 Euro pro Kind

Das Kindergeld stieg auf 255 Euro monatlich pro Kind ab Januar 2026. Doch viele arabische Familien in Deutschland wissen nicht, dass sie berechtigt sind oder wie sie den Antrag stellen. Eine praktische Anleitung.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•17. Januar 2026•3 Min. Lesezeit•165 Aufrufe
Kindergeld 2026: 255 Euro pro Kind

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Tyler Nix/Unsplash · Unsplash License

Ich fragte sie: Bekommst du Kindergeld? Sara schaute mich überrascht an. Eine syrische Familie, seit sechs Jahren in Berlin, drei Kinder in der Schule – und nie einen Antrag gestellt.

Ich dachte, das ist nur für Deutsche, sagte sie.

Sara ist nicht allein. Viele arabische Familien in Deutschland wissen nicht, dass Kindergeld ihnen zusteht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Nach der jüngsten Erhöhung beträgt die Summe nun 255 Euro monatlich pro Kind. Für eine Familie mit drei Kindern? 765 Euro im Monat.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Die Antwort ist einfacher als viele denken. Laut der Bundesagentur für Arbeit haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie in Deutschland leben und Ihr Kind bei Ihnen wohnt.

Es spielt keine Rolle, ob Sie deutsch, syrisch oder irakisch sind. Entscheidend ist: Ihr legaler Aufenthalt in Deutschland.

Familie mit Kindern im Park
Symbolbild. Photo by Juliane Liebermann on Unsplash

Ein Sprecher der Familienkasse erklärte: Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sind automatisch berechtigt. Selbst Geduldete können in bestimmten Fällen einen Antrag stellen.

Wie viel genau?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 255 Euro monatlich pro Kind. Kein Unterschied zwischen dem ersten und dem vierten Kind – alle erhalten denselben Betrag.

Ein Kind: 255 Euro. Zwei Kinder: 510 Euro. Drei Kinder: 765 Euro. Vier Kinder: 1.020 Euro.

Der Betrag wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – oder bis 25, wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung macht.

Wie stellt man den Antrag?

Die gute Nachricht: Der Antrag ist jetzt online möglich. Besuchen Sie die Website der Familienkasse und wählen Sie Kindergeld beantragen.

Sie benötigen: die Geburtsurkunde des Kindes (übersetzt und beglaubigt), Ihren Aufenthaltstitel und die Steuer-ID für sich und das Kind.

Sie haben keine Steuer-ID? Die kommt automatisch per Post nach der Anmeldung. Falls nicht, kontaktieren Sie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Deutsche Amtsformulare und Dokumente
Symbolbild. Photo by Dimitri Karastelev on Unsplash

Ein häufiger Fehler kostet Hunderte Euro

Viele glauben, Kindergeld wird automatisch berechnet. Das stimmt nicht.

Eine Mitarbeiterin der Familienkasse Berlin wies darauf hin: Zehntausende Familien haben keinen Antrag gestellt, obwohl sie berechtigt sind. Das Geld kommt nicht von allein – man muss es beantragen.

Die (einigermaßen) gute Nachricht: Sie können Ansprüche für die letzten sechs Monate rückwirkend geltend machen. Aber was davor liegt? Verloren.

Sara – mit der ich anfangs sprach – hat letzte Woche ihren Antrag gestellt. Sie bekommt für sechs Monate rückwirkend: 4.590 Euro auf einmal. Doch sie hat Tausende Euro aus den Vorjahren verloren. Was wäre, wenn sie vor zwei Jahren gefragt hätte?

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit - Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer
  2. Familienkasse - Kindergeld online beantragen
  3. BZSt - Steuerliche Identifikationsnummer

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