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Kindergeld: Ihr Anspruch, einfach erklärt

259 Euro monatlich pro Kind stehen Familien in Deutschland zu, doch viele arabische Familien verpassen diesen Anspruch oder machen Fehler im Antrag. Ein praktischer Leitfaden zur Beantragung bei der Familienkasse, zu den nötigen Unterlagen und den häufigsten Stolperfallen.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•7. Februar 2026•4 Min. Lesezeit•37 Aufrufe
Kindergeld: Ihr Anspruch, einfach erklärt

Berlinuna / AI Generated

Salma lebt seit vier Jahren in Berlin-Neuköl‌ln. Dass sie Anspruch auf Kindergeld hat, erfuhr sie erst durch ihre türkische Nachbarin. Als sie den Antrag stellte, war es bereits zu spät für die vollen Rückzahlungen — das Gesetz erlaubt maximal sechs Monate rückwirkend.

Salma ist kein Einzelfall. Tausende arabische Familien in Deutschland (vor allem aus Syrien und dem Irak) verpassen diesen Anspruch oder verzögern ihn durch Fehler im Antrag. Das Ergebnis? Hunderte Euro, die hätten helfen können, gehen verloren.

Aber die gute Nachricht: Der Antrag ist weniger kompliziert, als viele denken.

Symbolbild - Blick über Berlin
Symbolbild. Photo by Adam Vradenburg on Unsplash

Wie viel Kindergeld gibt es und wer hat Anspruch?

Laut dem Familienportal des Bundes beträgt das Kindergeld derzeit 259 Euro pro Kind und Monat — einheitlich für jedes Kind, egal ob erstes oder drittes. Ausgezahlt wird ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag.

Darüber hinaus verlängert sich der Anspruch: bis 21, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist, und bis 25, wenn es noch in Ausbildung oder Studium steckt. Für eine Familie mit drei Kindern bedeutet das 777 Euro monatlich. Nicht wenig.

Kindergeld für Nicht-EU-Bürger?

Hier liegt das größte Missverständnis. Viele arabische Familien glauben, Kindergeld sei nur für deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger. Das stimmt nicht.

Die Anspruchsvoraussetzungen für ausländische Eltern sind klar definiert: Wer eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis mit mindestens sechs Monaten Arbeitserlaubnis besitzt, kann Kindergeld beantragen. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben Anspruch.

Und Staatsangehörige bestimmter Länder (darunter Algerien, Marokko und Tunesien) können sogar mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Kindergeld erhalten — auch ohne Niederlassungserlaubnis. Aber: Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete haben keinen Anspruch, es sei denn, es handelt sich um eine Beschäftigungsduldung.

Symbolbild - Euro-Geldscheine
Symbolbild. Photo by Ibrahim Boran on Unsplash

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das Antragsformular kann online ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben eingeschickt werden. Für Neugeborene (und nur mit gültigem ELSTER-Zertifikat) geht das sogar komplett digital.

Was brauchen Sie? Die steuerliche Identifikationsnummer — für sich selbst und für Ihr Kind. Dazu einen Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland und (bei Drittstaatsangehörigen) eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis. Der häufigste Fehler, der Anträge blockiert, ist banal: eine falsche oder fehlende Steuer-ID des Kindes. Solche Fehler verzögern die Auszahlung um Wochen.

Fragen zum Antrag? Die kostenlose Service-Rufnummer lautet 0800 4 555530.

Diese Fehler kosten bares Geld

Die drei häufigsten Stolperfallen laut Bundesagentur für Arbeit: Änderungen nicht melden (etwa Umzug oder Jobwechsel), den Antrag erst Monate nach der Geburt stellen in der irrigen Annahme, das Kindergeld komme automatisch, und veraltete Bankdaten. Klingt trivial. Kostet aber Geld.

Besonders wichtig: Die Meldepflicht ist gesetzlich verankert. Wer Änderungen nicht meldet — etwa dass ein Kind das Studium abgebrochen hat — begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Zu viel gezahltes Kindergeld wird zurückgefordert, ohne Ausnahme.

Symbolbild - Familie beim Durchsehen von Dokumenten
Symbolbild. Photo by Kindel Media on Unsplash

Antrag verpasst? Es gibt eine Frist

Ja, rückwirkende Anträge sind möglich — aber höchstens für sechs Monate. Wer ein Jahr lang keinen Antrag gestellt hat, verliert sechs Monate an Zahlungen unwiederbringlich. Bei einem Kind sind das 1.554 Euro. Bei zwei Kindern 3.108 Euro. Diese Beträge kommen nicht zurück.

Die Empfehlung ist klar: Den Antrag sofort nach Erhalt der Steuer-ID des Kindes stellen. Diese kommt in der Regel wenige Wochen nach der Geburtsmeldung beim Standesamt per Post.

Lohnt sich der Aufwand? Für eine Familie mit zwei Kindern reden wir von über 6.200 Euro im Jahr. Das deckt Schulkosten oder einen erheblichen Teil der Berliner Miete. Und es ist ein Recht — keine Almosen.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes - Was Sie zum Kindergeld wissen müssen
  2. Familienportal - Wer Kindergeld bekommen kann
  3. Bundesagentur für Arbeit - Kindergeld verstehen und beantragen

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