Kindergeld: Wann kommen die 255 Euro?
Eine Familie mit drei Kindern verzichtet auf über 9.000 Euro im Jahr — nur weil sie keinen Antrag gestellt hat. Was viele nicht wissen: Auch mit subsidiärem Schutz kann nach 15 Monaten ein Anspruch bestehen. Und eine einzige Ziffer in Ihren Unterlagen entscheidet, ob das Geld am 3. oder erst am 25. des Monats kommt. Welche Ziffer ist es?
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: athree23/Pixabay · Pixabay License
Am dritten eines jeden Monats greift Sara — Mutter von drei Kindern in Berlin-Neukölln — zum Handy und öffnet ihre Banking-App. 765 Euro Kindergeld (255 Euro pro Kind) sind kein Betrag, der sich verspäten darf. Aber im März kam das Geld drei Tage später als erwartet. Warum, wusste sie nicht.
Die Erklärung ist einfach: Der Auszahlungstag des Kindergelds ist nicht zufällig. Er hängt von einer einzigen Ziffer ab — der letzten Stelle Ihrer Kindergeldnummer, der sogenannten Endziffer.
So finden Sie Ihren Auszahlungstermin
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nach einem festen Schema aus. Endet Ihre Kindergeldnummer auf 0, gehören Sie zu den Ersten — die Überweisung kommt in der Regel zwischen dem 3. und 5. des Monats. Bei einer Endziffer 9 dauert es hingegen bis zum 23. oder 25.
Wo steht diese Nummer? Auf Ihrem Kindergeldbescheid, dem Schreiben der Familienkasse, das Sie nach der Bewilligung erhalten haben. Die Nummer beginnt meist mit den Buchstaben FK, gefolgt von einer Ziffernfolge. Die letzte Ziffer ist entscheidend.
Für das zweite Quartal 2026 (April bis Juni) hat die Bundesagentur für Arbeit die offiziellen Termine bereits veröffentlicht. Und die sollten Sie nachschlagen — denn Feiertage und Wochenenden verschieben die Termine von Monat zu Monat leicht.

Was tun, wenn das Geld nicht kommt?
Ein bis zwei Tage Verzögerung sind kein Grund zur Sorge. Banken brauchen Zeit für die Bearbeitung, besonders wenn der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Aber nach fünf Werktagen über dem regulären Termin? Dann lohnt sich ein Anruf.
Die kostenlose Hotline der Familienkasse erreichen Sie unter 0800 4 555530 — kostenlos von jedem deutschen Festnetz- und Mobilanschluss. Erfahrungsgemäß sind die Wartezeiten morgens zwischen 8 und 10 Uhr am kürzesten. Alternativ können Sie auch schriftlich Kontakt aufnehmen oder Ihr Anliegen über das Online-Portal der Bundesagentur klären.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Hier wird es für viele überraschend (besonders für Familien, die erst seit Kurzem in Deutschland leben): Kindergeld ist nicht nur für deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Niederlassungserlaubnis. Laut Familienkasse haben auch Inhaber einer Blauen Karte EU sowie regulärer Aufenthaltstitel Anspruch — vorausgesetzt, sie sind erwerbstätig oder haben einen entsprechenden Aufenthaltsstatus.
Und — das wissen die wenigsten — auch Personen mit subsidiärem Schutz können nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Kindergeld beantragen. Rechtsgrundlage ist § 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das bedeutet konkret: Familien, die Ende 2024 oder Anfang 2025 subsidiären Schutz erhalten haben, könnten jetzt die Voraussetzungen erfüllen.
Aber — und das ist wichtig — die Berechtigung hängt vom konkreten Aufenthaltstitel und der Beschäftigungssituation ab. Die Familienkasse empfiehlt deshalb, sich vor der Antragstellung direkt beraten zu lassen, um die individuelle Berechtigung zu klären.

255 Euro pro Kind — die Rechnung wird groß
Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat — unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. Das sind 3.060 Euro im Jahr pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern, die keinen Antrag stellt, verzichtet auf mehr als 6.000 Euro jährlich. Bei drei Kindern? Über 9.000 Euro.
Falls Sie anspruchsberechtigt sind und noch keinen Antrag gestellt haben: Warten Sie nicht länger. Prüfen Sie Ihre Kindergeldnummer, schauen Sie nach Ihrem nächsten Auszahlungstermin und rufen Sie bei Fragen die Familienkasse an. Die Nummer nochmal: 0800 4 555530 — kostenlos.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit — Kindergeld-Auszahlungstermine 2026
- Bundesagentur für Arbeit — Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer
- Familienkasse — Kindergeld für Ausländer
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