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Krank? Ihre Rechte bei Krankschreibung

"Ich hatte Angst, meinen Job zu verlieren" – ein Satz, den viele kennen. Doch das deutsche Gesetz schützt Sie mehr, als Sie denken. Wann müssen Sie den Arbeitgeber informieren? Wer zahlt Ihr Gehalt?

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•17. Januar 2026•3 Min. Lesezeit•139 Aufrufe
Krank? Ihre Rechte bei Krankschreibung

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Marvin Meyer/Unsplash

Khaled wachte um sechs Uhr morgens mit hohem Fieber und Gliederschmerzen auf. Sein erster Gedanke war nicht "Ich brauche Ruhe", sondern "Was wird der Chef sagen?" Er ging zur Arbeit. Zwei Stunden später schickten sie ihn nach Hause - aber erst nachdem er zwei Kollegen angesteckt hatte.

Dieses Szenario wiederholt sich oft unter Zugewanderten. Die Angst, als "faul" zu gelten oder den Job zu verlieren, treibt manche dazu, krank zu arbeiten. Aber das ist nicht, was das deutsche Gesetz will - und auch nicht gute Arbeitgeber.

Die goldene Regel: Sofort melden

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Sie den Arbeitgeber "unverzüglich" informieren - idealerweise vor Arbeitsbeginn. Eine kurze Nachricht, E-Mail oder ein Anruf genügt. Details über Ihre Krankheit sind nicht nötig - nur dass Sie krank sind und wann Sie voraussichtlich zurückkommen.

Kranke Person im Bett mit Taschentüchern
Symbolbild. Photo by Kelly Sikkema on Unsplash

Wann brauchen Sie ein Attest (Krankschreibung)? Das Gesetz sagt: ab dem vierten Krankheitstag. Aber - und hier liegt der Haken - viele Arbeitsverträge verlangen es schon ab dem ersten Tag. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie die Personalabteilung.

Sechs Wochen volles Gehalt

Hier die gute Nachricht für viele. Wenn Sie krank werden, zahlt der Arbeitgeber Ihr volles Gehalt für sechs Wochen (42 Tage). Danach? Die Krankenkasse springt ein und zahlt "Krankengeld" - etwa 70 Prozent Ihres Nettogehalts, bis zu 78 Wochen lang.

Das ist kein Sonderrecht. Laut TK erhielten 2024 mehr als 1,8 Millionen Menschen Krankengeld. Der Höchstbetrag liegt bei etwa 120 Euro täglich.

"Aber was, wenn ich gekündigt werde?"

Die Frage, die alle beschäftigt. Die Antwort: Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich sehr schwer - aber nicht unmöglich. Der Arbeitgeber kann Sie nicht einfach kündigen, weil Sie eine Woche krank waren. Aber häufige und lange Fehlzeiten (mehr als sechs Wochen jährlich über mehrere Jahre) können die Tür dafür öffnen.

Der wichtigste Punkt: Sie können nicht während einer Krankheit gekündigt werden, wenn die Kündigung wegen der Krankheit selbst erfolgt. Heißt? Wenn Sie ohnehin gekündigt werden sollten (etwa wegen Stellenabbau), schützt die Krankheit Sie nicht. Aber sie schützt davor, dass die Krankheit der Grund ist.

Arzt schreibt ein Rezept
Symbolbild. Photo by National Cancer Institute on Unsplash

Die elektronische Krankschreibung

Seit 2023 ist Deutschland auf das elektronische System (eAU) umgestiegen. Der Arzt sendet Ihre Bescheinigung direkt an Arbeitgeber und Krankenkasse. Aber - und das ist wichtig - Sie müssen Ihren Arbeitgeber trotzdem am ersten Tag mündlich oder schriftlich informieren.

Und wenn Ihr Kind krank wird? Es gibt ein eigenes System namens "Kinderkrankengeld". Sie erhalten zusätzliche Tage (30 Tage pro Kind jährlich bis Ende 2025, danach 15 Tage), um bei Ihrem kranken Kind zu bleiben - bezahlt von der Krankenkasse.

Fehler, die Ihnen schaden

Fehler Nummer eins: Krank zur Arbeit gehen, um "Loyalität zu zeigen". Das zeigt keine Loyalität - es zeigt Verantwortungslosigkeit. Sie gefährden Ihre Kollegen und verlängern Ihre eigene Krankheit.

Fehler Nummer zwei: Nicht zum Arzt gehen, weil man "niemandem zur Last fallen will". Ohne Attest kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Fehltage verweigern. Und Fehler Nummer drei - vielleicht der schlimmste - ist die Angst zu fragen. Die Personalabteilung ist da, um Ihnen zu helfen, nicht um Sie zu verurteilen.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Entgeltfortzahlungsgesetz - Gesetzestext
  2. Techniker Krankenkasse - Krankengeld Informationen
  3. Bundesgesundheitsministerium - eAU

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