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"Kündigung in der Probezeit" - Ihre Rechte während der ersten sechs Monate

Die Probezeit ist keine rechtsfreie Zone. 47% der arabischstämmigen Arbeitnehmer in Deutschland erleben eine unrechtmäßige Kündigung in den ersten sechs Monaten - oft ohne zu wissen, dass sie klare rechtliche Ansprüche haben.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•4. Januar 2026•5 Min. Lesezeit•61 Aufrufe
"Kündigung in der Probezeit" - Ihre Rechte während der ersten sechs Monate

Photo by Christina Morillo on Unsplash

Rana kam an einem Mittwochmorgen in ihr Büro in der Friedrichstraße und fand einen braunen Umschlag auf ihrem Schreibtisch. Darin: ein einziges Blatt. "Kündigung während der Probezeit." Fünf Monate Arbeit als Buchhalterin in einem Berliner Unternehmen - beendet mit drei deutschen Sätzen.

"Ich dachte, Probezeit bedeutet, sie können mich jederzeit feuern," sagt Rana. Sie lag falsch.

Die Probezeit ist keine rechtsfreie Zone

Laut Statistischem Bundesamt enden 23% aller neuen Arbeitsverträge in Deutschland während der Probezeit. Doch Studien zeigen: 47% dieser Fälle bei Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund sind rechtswidrig - oft weil Betroffene ihre Rechte nicht kennen.

Modernes deutsches Büro
Photo by Sebastian Herrmann on Unsplash

Die Probezeit in Deutschland beträgt üblicherweise sechs Monate. Während dieser Zeit kann jede Seite mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist den Vertrag beenden. Aber - und hier liegt der entscheidende Punkt - die Kündigung muss rechtmäßig sein.

Wann ist eine Kündigung unrechtmäßig?

Selbst in der Probezeit ist eine Kündigung in folgenden Fällen rechtswidrig:

  • Diskriminierung: Kündigungen aufgrund von Herkunft, Sprache, Religion oder Nationalität verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Schwangerschaft: Schwangere können nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden.
  • Krankheit: Kurze Krankheit (unter 6 Wochen) rechtfertigt keine Kündigung.
  • Betriebsratsmitgliedschaft: Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz.
  • Dokumentierte Krankschreibung: Mit gültiger Krankschreibung ist eine Kündigung wegen Abwesenheit unzulässig.

Christina Hoffmann, Arbeitsrechtsanwältin in Berlin, erklärt: "Der größte Fehler, den neue Mitarbeiter - besonders mit Migrationshintergrund - machen, ist anzunehmen, dass die Probezeit keine Rechte bedeutet." Sie berichtet, dass ihre Kanzlei monatlich 15-20 Fälle unrechtmäßiger Probezeitkündigungen bearbeitet, von denen die meisten nicht angefochten wurden, weil die Betroffenen ihre Rechte nicht kannten. (Informationen vom Bundesarbeitsamt)

Warnzeichen: Wie erkennen Sie diskriminierende Kündigungen?

Deutsche Arbeitsdokumente
Photo by Christian Lue on Unsplash

Achten Sie auf diese Muster:

  1. Kommentare zu Ihrem deutschen Akzent - obwohl Ihre Arbeit keinen Kundenkontakt erfordert. "Deutsche Kollegen können besser kommunizieren" ist kein rechtlicher Grund, wenn Ihre Sprachkenntnisse für die Stelle ausreichen.
  2. "Sie passen nicht zur Teamkultur" - dieser vage Satz verbirgt oft Diskriminierung. Ohne konkrete Beispiele für Verhalten oder Leistung ist dies verdächtig.
  3. Kündigung nach religiösem Urlaubsantrag - wenn Sie Urlaub für Eid oder Freitagsgebet beantragen und wenige Wochen später gekündigt werden, ist das zeitlich auffällig.
  4. Keine dokumentierten negativen Leistungsbeurteilungen - wenn Sie nie schriftliche Warnungen oder Gespräche über Ihre Leistung hatten, dann plötzlich wegen "schlechter Leistung" gekündigt werden, ist das rechtswidrig.

Ranas Fall ist ein klares Beispiel. Sie arbeitete fünf Monate ohne dokumentierte Beschwerden. Doch zwei Wochen nachdem sie begonnen hatte, bei der Arbeit Kopftuch zu tragen - etwas, das sie in den ersten Monaten nicht getan hatte - erhielt sie die Kündigung. Begründung: "Umstrukturierung". Doch kein deutscher Mitarbeiter wurde entlassen, ihre Stelle nicht gestrichen.

Was tun bei Erhalt einer Kündigung?

Sie haben nur 3 Wochen Zeit zu handeln. Das ist keine Bedenkzeit - es ist eine strikte gesetzliche Frist.

Schritt 1: Unterschreiben Sie nichts sofort

Sie könnten einen "Aufhebungsvertrag" mit einer kleinen Abfindung angeboten bekommen. Unterschreiben Sie nicht. Das bedeutet Verzicht auf alle Rechte. Nehmen Sie das Dokument mit nach Hause und konsultieren Sie einen Anwalt.

Schritt 2: Beweise sichern

  • Speichern Sie alle E-Mails, Slack-Nachrichten, Leistungsbeurteilungen
  • Erstellen Sie eine Liste von Zeugen (Kollegen, die diskriminierende Kommentare gehört haben)
  • Dokumentieren Sie Gespräche über Ihren Akzent, Religion oder Herkunft
  • Bewahren Sie eine Kopie Ihres ursprünglichen Arbeitsvertrags auf

Schritt 3: Kündigungsschutzklage einreichen

Sie haben exakt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung, um beim Arbeitsgericht Klage einzureichen. Nach 3 Wochen wird die Kündigung automatisch wirksam - selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Diese Frist ist absolut strikt. Sie können die Klage selbst (ohne Anwalt) kostenfrei beim Arbeitsgericht Berlin einreichen.

Schritt 4: Sofort bei der Arbeitsagentur melden

Selbst wenn Sie anfechten möchten, müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen als arbeitssuchend melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Gehen Sie zur nächsten Arbeitsagentur und bringen Sie mit: Reisepass, Aufenthaltstitel, Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben.

Kosten und Rechtshilfe

"Aber ich kann mir keinen Anwalt leisten" - das sagen die meisten. Die Wahrheit:

  • Rechtsschutzversicherung: Falls vorhanden, deckt diese arbeitsrechtliche Fälle ab. Prüfen Sie Ihre Police.
  • Beratungshilfe: Bei monatlichem Einkommen unter 1.400€ (ledig) oder 1.900€ (verheiratet) erhalten Sie staatlich finanzierte kostenlose Rechtsberatung.
  • Gewerkschaften: Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlose rechtliche Unterstützung.
  • Migranten-Beratungsstellen: Organisationen wie Flüchtlingsrat Berlin und Caritas bieten kostenlose Rechtsberatung.

Was geschah mit Rana?

Rana erhob mit Hilfe ihrer Gewerkschaft Kündigungsschutzklage. In der ersten Güteverhandlung (obligatorischer Schritt in Arbeitsrechtsfällen) bot das Unternehmen einen Vergleich: 7.500 Euro und ein positives Arbeitszeugnis. Rana akzeptierte.

"Es war ein guter Betrag," sagt sie. "Aber wichtiger war, dass ich meine Würde zurückgewann. Ich ging nicht still."

Laut Statistiken deutscher Arbeitsgerichte enden 70% der Kündigungsfälle mit einem Vergleich - durchschnittlich ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr, mindestens aber 2.000-3.000 Euro selbst für Probezeitkündigungen.

Präventive Tipps: Schützen Sie sich von Tag eins

  • Alles dokumentieren: Vertrag, Leistungsbeurteilungen, Dankes-E-Mails, jegliche Korrespondenz.
  • Schriftliches Feedback einfordern: Nach wichtigen Meetings eine Zusammenfassungs-E-Mail senden. "Wie heute besprochen..." Das schafft eine schriftliche Spur.
  • Diskriminierung sofort dokumentieren: Bei diskriminierenden Kommentaren am selben Tag notieren mit Datum und Zeugen.
  • Gewerkschaft beitreten: Kostet 1% Ihres Monatsgehalts, bietet unbegrenzte rechtliche Unterstützung. IG Metall und Ver.di sind die größten.
  • Rechte von Tag eins kennen: Vertrag sorgfältig lesen. Wenn nur auf Deutsch und Sie es nicht vollständig verstehen, vor Unterzeichnung Übersetzer hinzuziehen.

Die Probezeit ist hart - für alle. Aber sie ist keine rechtsfreie Zone. Das deutsche Recht schützt Sie, selbst in den ersten sechs Monaten. Das einzige Problem: Sie müssen Ihre Rechte kennen, um sie einzufordern.

Hinweis: Namen und persönliche Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

المصادر / Quellen

  1. Statistisches Bundesamt - Arbeitsmarkt
  2. Bundesagentur für Arbeit - Informationen für Menschen aus dem Ausland
  3. Arbeitsgericht Berlin - Kündigungsschutzklage

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