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Mietvertrag: 5 Klauseln, die Sie unterschreiben

Tausende arabische Familien in Berlin unterschreiben Mietverträge, ohne zu verstehen, wozu sie sich verpflichten. Kleine Klauseln auf den letzten Seiten können beim Auszug Tausende Euro kosten. Das sollten Sie vor der Unterschrift wissen.

Redaktioneller BelegAusstehend4 QuellenlinksAktualisiert 25. Januar 2026Methodik

Berlinuna Redaktion

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Salma unterschrieb vor zwei Jahren den Mietvertrag für ihre Wohnung in Wedding. 47 Seiten auf Deutsch, und sie sprach nur wenig davon. Der Makler sagte ihr, alles sei normal. Aber als sie letzten Monat ausziehen wollte, kam die Überraschung: eine Rechnung über 3.200 Euro.

Ich habe nicht verstanden, was ich unterschrieben habe, sagt Salma. Da stand etwas über Streichen. Ich dachte, das sei freiwillig.

Salma ist nicht allein. Laut dem Berliner Mieterverein erhalten sie monatlich über 200 Anfragen von ausländischen Mietern zu Klauseln, die sie bei der Unterschrift nicht verstanden haben. Das Problem? Die meisten entdecken diese Klauseln erst, wenn es zu spät ist.

Klausel 1: Schönheitsreparaturen

Diese Klausel verpflichtet Sie, die Wohnung beim Auszug in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Streichen, Tapezieren, sogar Parkettpflege. Aber viele Formulierungen dieser Klausel sind rechtlich unwirksam. Vermieter verwenden sie trotzdem weiter.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln mit starren Fristen wie alle 3 Jahre die Küche streichen unwirksam sind. Aber wer weiss das schon?

Leere Wohnung mit weissen Wänden in Berlin
Symbolbild. Photo by Francesca Tosolini on Unsplash

Klausel 2: Staffelmiete

Die Staffelmiete klingt harmlos. Sie starten bei 800 Euro, aber der Vertrag legt automatische jährliche Erhöhungen fest. Nach 5 Jahren zahlen Sie 1.000 Euro. Und das ist völlig legal, weil Sie im Voraus zugestimmt haben.

Der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete? Bei der ersten steigt die Miete um einen festen Betrag, bei der zweiten ist sie an die Inflation gekoppelt. Beides bedeutet: Ihre Miete steigt nur auf unterschiedliche Weise.

Klausel 3: Kündigungsfrist

Wissen Sie, wann Sie kündigen können? Die meisten Verträge verlangen eine Frist von 3 Monaten. Aber manche enthalten eine Mindestmietdauer. Ahmed unterschrieb für eine Wohnung in Neukölln mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren. Als er nach 8 Monaten einen Job in München bekam, musste er die restliche Miete zahlen: 14 volle Monate.

Die Wahl war: zahlen oder einen Nachmieter finden, erzählt Ahmed. Er fand einen aber es dauerte 4 Monate und 12 Besichtigungen.

Hand unterschreibt ein Rechtsdokument
Symbolbild. Photo by Scott Graham on Unsplash

Klausel 4: Kleinreparaturklausel

Die Kleinreparaturklausel bedeutet, dass Sie für kleine Reparaturen verantwortlich sind: Türgriffe, Wasserhähne, Lichtschalter. Aber es gibt gesetzliche Grenzen.

Höchstgrenze pro Reparatur: 75-120 Euro je nach Vertrag. Jährliche Höchstgrenze: meist 6-8% der Jahresmiete. Alles darüber zahlt der Vermieter. Aber viele wissen das nicht und zahlen aus eigener Tasche.

Klausel 5: Nebenkosten

Die Nebenkosten sind die lange Liste am Ende des Vertrags. Heizung, Wasser, Gebäudereinigung, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Grundsteuer. Aber nicht alles darf auf den Mieter umgelegt werden.

Laut deutschem Mietrecht gibt es nur 17 Posten, die als Nebenkosten berechnet werden dürfen. Grössere Gebäudereparaturen? Verboten. Verwaltungskosten? Verboten. Aber manche Vermieter versuchen es trotzdem.

Was tun vor der Unterschrift?

Bitten Sie um Zeit. Jeder Vermieter, der Ihnen nicht 24-48 Stunden zum Lesen gibt Finger weg. Nutzen Sie Google Translate für ein erstes Verständnis, dann fragen Sie einen Deutschsprachigen nach verdächtigen Klauseln. Noch besser: Treten Sie vor der Unterschrift einem Mieterverein bei. Die Mitgliedschaft kostet etwa 9 Euro im Monat, aber sie prüfen Ihren Vertrag kostenlos.

Und wenn Sie bereits eine rechtswidrige Klausel unterschrieben haben? Nicht verzweifeln. Unwirksame Klauseln bleiben unwirksam, auch wenn Sie unterschrieben haben. Aber um das zu beweisen, brauchen Sie einen Anwalt oder den Mieterverein.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Berliner Mieterverein
  2. Bundesministerium der Justiz - Mietrecht
  3. Bundesgerichtshof - Mietrechtsentscheidungen

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25. Januar 2026
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