Minijob: Rechte, die Ihr Arbeitgeber verschweigt
538 Euro im Monat steuerfrei - klingt ideal. Aber viele Arbeitgeber ignorieren Ihre gesetzlichen Rechte auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das sollten Sie wissen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Annie Spratt/Unsplash
Man hat mir gesagt, im Minijob gibt es keinen Urlaub. Diesen Satz hoerte ich von Leila, einer Syrerin, die seit 8 Monaten in einem Berliner Cafe arbeitet. Sie arbeitet 12 Stunden pro Woche fuer 480 Euro im Monat. Und sie hat keinen einzigen Urlaubstag genommen.
Das Problem? Ihr Arbeitgeber hat sie belogen. Und das deutsche Gesetz ist in dieser Hinsicht voellig klar.
Der Minijob (auch 538-Euro-Job genannt) ist die verbreitetste Beschaeftigungsform in Deutschland - rund 7,5 Millionen Menschen arbeiten nach diesem System, laut Minijob-Zentrale-Statistiken 2024. Aber viele Arbeitnehmer - besonders Auslaender - kennen ihre vollen Rechte nicht.
Was genau ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine Teilzeitbeschaeftigung, bei der das Gehalt 538 Euro pro Monat nicht uebersteigt (seit Januar 2024). Der Hauptvorteil: Sie zahlen keine Einkommensteuer und keine Pflichtbeitraege zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben.
Die Minijob-Zentrale (die zustaendige offizielle Stelle) erklaerte, dass dieses System fuer Studenten, Hausfrauen und Rentner konzipiert wurde. Aber es ist auch ein beliebter Einstieg in den Arbeitsmarkt fuer Neuankoemmlinge geworden.
Recht Nr. 1: Bezahlter Urlaub
Ja, Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das ist kein Gefallen des Arbeitgebers - es ist Gesetz.
Das Bundesurlaubsgesetz bestaetigt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf 24 Werktage Urlaub pro Jahr hat, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Im Minijob wird der Urlaub anteilig nach Ihren tatsaechlichen Arbeitstagen berechnet.
Praktisches Beispiel: Wenn Sie 2 Tage pro Woche arbeiten, betraegt Ihr Jahresurlaub = (24 / 6) x 2 = 8 bezahlte Tage. Das sind Arbeitstage - Sie erhalten Ihr normales Gehalt, ohne zur Arbeit zu gehen.
Recht Nr. 2: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Werden Sie krank und koennen nicht arbeiten? Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihr volles Gehalt bis zu 6 Wochen lang weiterzuzahlen. Das nennt man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Das Bundesministerium fuer Arbeit wies darauf hin, dass dieses Recht fuer alle Arbeitnehmer gilt, einschliesslich Minijobber - unter einer Bedingung: Sie muessen mindestens 4 Wochen ununterbrochen gearbeitet haben.
Was muessen Sie tun? Senden Sie eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt innerhalb von 3 Tagen. Und wenn Ihr Arbeitgeber die Zahlung verweigert - Sie haben ein klares gesetzliches Recht.
Recht Nr. 3: Mindestlohn
Seit Januar 2024 betraegt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde. Das bedeutet, dass bei einer Obergrenze von 538 Euro pro Monat Ihre maximale Arbeitszeit etwa 43 Stunden monatlich betraegt (oder etwa 10 Stunden woechentlich).
Wenn Sie mehr arbeiten - werden Sie ausgebeutet. Manche Arbeitgeber zahlen 538 Euro fuer 60 Stunden im Monat. Das ist rechtswidrig. Ihr tatsaechlicher Stundenlohn liegt in diesem Fall unter dem Mindestlohn.
Vorsicht: Haeufige Fehler
Arbeitsrechtlerin Christina Mueller (vom DGB) wies auf Fehler hin, die viele Arbeitnehmer machen:
Arbeiten ohne schriftlichen Vertrag - ein grosser Fehler. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Vertrag vorzulegen. Ohne Vertrag ist es schwer, Ihre Rechte zu beweisen.
Arbeitszeiten nicht dokumentieren - fuehren Sie ein kleines Notizbuch, in dem Sie jede Arbeitsstunde notieren. Das ist Ihr einziger Beweis bei einem Streit.
Einen Urlaubsverzicht unterschreiben - diese Erklaerung ist rechtlich ungueltig. Selbst wenn Sie sie unterschrieben haben, koennen Sie Ihren Urlaub spaeter einfordern.
Was tun bei Rechtsverletzung?
Der erste Schritt: Sprechen Sie schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber (E-Mail oder Brief). Viele Faelle werden durch Dialog geloest.
Wenn das nicht funktioniert: Wenden Sie sich an eine DGB-Beratungsstelle - die Beratung ist kostenlos. Oder kontaktieren Sie Faire Mobilitaet (eine Initiative fuer auslaendische Arbeitnehmer), die Beratung in mehreren Sprachen anbietet, darunter Arabisch.
Und schliesslich: das Arbeitsgericht. Die Klage in erster Instanz erfordert keinen Anwalt, und die Gebuehren sind niedrig. Aber bewahren Sie alle Beweise auf.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.
Quellen
- Minijob-Zentrale - Offizielle Website
- Bundesministerium fuer Arbeit - Arbeitsrecht
- Faire Mobilitaet - Beratung fuer auslaendische Arbeitnehmer
- DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund
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