Nach 4 Tagen Blackout: So fordern Sie Entschädigung für den Berliner Stromausfall
Der Strom ist zurück in 160.000 Haushalten im Südwesten Berlins nach dem längsten Blackout seit dem Zweiten Weltkrieg. Aber was ist mit verdorbenen Lebensmitteln und finanziellen Verlusten? Hier ist Ihr kompletter Leitfaden zur Entschädigung.
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Photo by Christian Lue on Unsplash
Vier Tage im Dunkeln. Rami, Vater von zwei Kindern in Steglitz, öffnete am Sonntag seinen Kühlschrank und wurde von einem beißenden Geruch empfangen. Das Fleisch verdorben. Das Gemüse welk. Die Babymilch unbrauchbar.
"Ich habe 340 Euro an Lebensmitteln verloren," sagt er. "Und jetzt heißt es: Formular ausfüllen und warten."
Der Strom ist zurück in allen Haushalten in Steglitz, Zehlendorf und Lichterfelde seit Mittwoch, 7. Januar 2026 - nach einem 96-stündigen Blackout, dem längsten Stromausfall in Berlin seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Grund? Ein Sabotageakt einer linksextremen Gruppe auf das Heizkraftwerk Lichterfelde.
Die schockierenden Zahlen
Laut Senatsverwaltung für Wirtschaft und Energie waren betroffen:
- 160.000 Haushalte (rund 400.000 Menschen)
- 47 Schulen (blieben bis Donnerstag geschlossen)
- 12 Krankenhäuser und Gesundheitszentren
- 231 kleine Geschäfte
Die Temperaturen fielen nachts auf -4 Grad Celsius. Ohne Heizung. Ohne Warmwasser.
Wie fordern Sie Entschädigung? Der vollständige Leitfaden
Schritt 1: Dokumentieren Sie Ihre Verluste jetzt
Bevor Sie verdorbene Lebensmittel wegwerfen:
- Machen Sie Fotos von verdorbenen Lebensmitteln (mit Kassenbelegen, wenn möglich)
- Bewahren Sie Kaufbelege der letzten Woche auf
- Notieren Sie weitere Schäden: Verlorene Arbeitstage, Hotelkosten, auswärtige Verpflegung
Schritt 2: Kontaktieren Sie Ihren Stromversorger
Sie müssen innerhalb von 30 Tagen einen Anspruch bei Stromnetz Berlin geltend machen:
- Telefon: 030 7261 7261 (Kundenservice)
- E-Mail: schadensmeldung@stromnetz-berlin.de
- Online-Formular: Verfügbar auf ihrer Website unter "Schadensersatz"
Schritt 3: Was können Sie geltend machen?
Nach deutschem Zivilrecht (BGB §280) haben Sie Anspruch auf Ersatz für:
- Verdorbene Lebensmittel (üblicherweise maximal 500 Euro)
- Beschädigte Medikamente (voller Wert)
- Arbeitsausfall (wenn Sie nicht von zu Hause arbeiten konnten)
- Kosten für alternative Unterkunft (Hotel oder Übernachtung bei Freunden)
Aber Vorsicht - es gibt keine Entschädigung für Unannehmlichkeiten oder emotionale Belastung. Nur direkte, nachweisbare finanzielle Verluste.
Die rechtliche Frage: "Terrorismus" ist keine Ausrede
Stromnetz Berlin hat den Angriff als "terroristischen Akt" bezeichnet - was eine rechtliche Debatte eröffnet. Kann sich das Unternehmen mit dem Argument höherer Gewalt der Verantwortung entziehen?
Verbraucherschutzanwälte sagen: Nein. Laut Verbraucherzentrale sind Energieversorger verpflichtet, ihre Infrastruktur gegen potenzielle Angriffe zu sichern. Mangelhafte Sicherheit entbindet nicht von der Haftung.
Was haben wir gelernt? 3 Lektionen für Familien
1. Hausratversicherung deckt möglicherweise keine Stromausfälle
Die meisten Hausratversicherungen decken keine Schäden durch Ausfall öffentlicher Versorgung. Überprüfen Sie Ihre Police - suchen Sie nach Klauseln zu "Überspannungsschäden" oder "Elementarschäden".
2. Investieren Sie in eine Powerbank fürs Handy
Während des Blackouts verloren Tausende die Möglichkeit, Notrufe zu tätigen. Eine 20.000-mAh-Powerbank (kostet 25-40 Euro) kann Ihr Telefon 4-5 Mal aufladen.
3. Kennen Sie Ihre Notfall-Anlaufstellen
Berlin eröffnete 8 Wärmestuben in Schulen und Gemeindezentren. Speichern Sie eine Liste der Bürgerämter in Ihrer Nähe - sie werden bei Krisen oft zu Anlaufstellen.
Die aktuelle Lage: Strom zurück, aber Schulen noch geschlossen
Stand Mittwoch, 7. Januar, ist die Stromversorgung vollständig wiederhergestellt. Aber:
- 47 Schulen bleiben bis Donnerstag für Sicherheitsinspektionen geschlossen
- 6 U-Bahn-Stationen in Steglitz laufen noch auf Notstromgeneratoren
- Notfallzentren bleiben bis Freitag, 10. Januar, geöffnet
Wenn Sie immer noch keinen Strom haben, rufen Sie die Notfall-Hotline an: 0800 8010 777 (kostenlos).
Abschließender Rat von Anwälten
Wenn der Stromversorger Ihren Anspruch ablehnt, geben Sie nicht auf. Sie haben zwei Optionen:
- Schlichtungsstelle Energie - kostenlose Mediation zur Streitbeilegung. Sie können über deren Website eine Beschwerde einreichen
- Rechtsberatung - eine erste rechtliche Beratung kostet 190-250 Euro. Für Beträge über 500 Euro könnte es sich lohnen.
Frist für Ansprüche: 6. Februar 2026 (30 Tage nach Wiederherstellung des Stroms).
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft und Energie - Offizielle Erklärung zum Stromausfall
- Stromnetz Berlin - Kundeninformationen und Entschädigungen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Schadensersatzrechte
- Verbraucherzentrale - Rechtliche Hinweise für Betroffene
- Schlichtungsstelle Energie - Streitschlichtung
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