Neue Regel: Genehmigung für Auslandsaufenthalte
Alle männlichen Einwohner Deutschlands zwischen 17 und 45 Jahren brauchen künftig eine Genehmigung der Bundeswehr, wenn sie länger als drei Monate im Ausland bleiben wollen. Die neue Regelung betrifft direkt die Sommerreiseplanung. Was bisher bekannt ist und was noch unklar bleibt.
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Wer als Mann zwischen 17 und 45 Jahren in Deutschland lebt und plant, länger als drei Monate im Ausland zu verbringen, muss sich auf eine neue bürokratische Hürde einstellen: eine Genehmigung der Bundeswehr.
Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hat am 4. April 2026 bestätigt, dass alle männlichen Einwohner dieser Altersgruppe künftig eine Erlaubnis einholen müssen, bevor sie Deutschland für mehr als drei Monate verlassen. Die Bestätigung erfolgte nach einem Bericht der Deutschen Welle.
Zuständig: die Bundeswehr
Die Genehmigung wird nicht von der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt erteilt, sondern direkt von der Bundeswehr. Das ist ein wesentlicher Unterschied, der viele Betroffene überraschen dürfte. Die Regelung knüpft an die 2025 reaktivierte Wehrerfassung an und erweitert diese um eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte.
Wen betrifft die neue Regel?
Betroffen sind alle männlichen Einwohner Deutschlands im Alter von 17 bis 45 Jahren. Laut DW gilt die Regelung unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das BMVg hat den genauen Geltungsbereich jedoch noch nicht im Detail veröffentlicht. Ob die Pflicht tatsächlich auch für Nicht-Deutsche gilt oder nur für deutsche Staatsangehörige, sollte auf der offiziellen BMVg-Website überprüft werden, sobald der endgültige Text vorliegt.

Was bedeutet die Drei-Monats-Grenze?
Die Grenze ist klar definiert: Aufenthalte im Ausland, die drei Monate überschreiten, erfordern die Genehmigung. Ein zweiwöchiger Urlaub oder ein Kurzbesuch bei der Familie ist davon nicht betroffen. Wer allerdings den gesamten Sommer bei Verwandten verbringen oder längere Zeit aus dem Ausland remote arbeiten möchte, fällt unter die neue Regelung.
Vieles bleibt offen
Das BMVg hat bisher weder das Antragsverfahren noch die erforderlichen Unterlagen veröffentlicht. Auch Ausnahmen, etwa aus medizinischen oder familiären Gründen, sind nicht bekannt. Ebenso fehlen Angaben zu möglichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Genehmigungspflicht.
Was jetzt zu tun ist
Betroffene sollten prüfen, ob sie in die Altersgruppe fallen, und die BMVg-Website regelmäßig auf Aktualisierungen überprüfen. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt für den Sommer plant, sollte diesen Faktor bei der Reiseplanung berücksichtigen. Die Details sind noch in Entwicklung, aber frühzeitige Kenntnis gibt ausreichend Zeit zur Vorbereitung.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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