Pendlerpauschale: So holen Sie sich Ihr Geld
Wirtschaftsministerin Reiche erwägt eine Erhöhung der Pendlerpauschale wegen Rekordspritpreisen. Doch das eigentliche Problem: Tausende Berufspendler holen sich die aktuelle Pauschale gar nicht. Wer 30 Kilometer zur Arbeit fährt und keine Anlage N abgibt, verschenkt rund 1.400 Euro im Jahr. Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Schwoaze/Pixabay · Pixabay License
Jeden Morgen fährt Tarek 35 Kilometer von Spandau zum Firmenlager in Schönefeld. Zwei Tankfüllungen pro Woche, mehr als 200 Euro im Monat nur für Benzin. Von der Pendlerpauschale hat er noch nie gehört. Am Ende jedes Steuerjahres lässt er rund 1.400 Euro liegen.
Nach Angaben der Tagesschau vom 6. April 2026 erwägt Wirtschaftsministerin Reiche eine Erhöhung der Pendlerpauschale als Reaktion auf die hohen Spritpreise. Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen, die Diskussion in der Regierung läuft. Doch unabhängig davon, ob die Pauschale steigt: Tausende Berufspendler holen sich nicht einmal den aktuellen Betrag.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, ist ein steuerlicher Abzug für den täglichen Arbeitsweg. Sie wird als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen. Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß: Der Anspruch besteht für jeden Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg.
Die aktuellen Sätze: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 38 Cent pro Kilometer. Gezählt wird nur die einfache Strecke, also der Hinweg.

So berechnen Sie Ihren Betrag
Die Formel: Arbeitstage pro Jahr mal Entfernung in Kilometern mal Pauschale. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 230 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Tareks Beispiel bei 35 Kilometer Arbeitsweg: Die ersten 20 Kilometer ergeben 230 Tage mal 20 Kilometer mal 0,30 Euro, also 1.380 Euro. Die restlichen 15 Kilometer bringen 230 Tage mal 15 Kilometer mal 0,38 Euro, also 1.311 Euro. Gesamter Abzug: 2.691 Euro vom zu versteuernden Einkommen.
Dieser Betrag kommt nicht eins zu eins zurück. Er wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Je nach persönlichem Steuersatz bedeutet das eine tatsächliche Ersparnis von 700 bis 1.100 Euro. Laut Statistischem Bundesamt pendeln in Deutschland mehr als 13 Millionen Beschäftigte täglich über 25 Kilometer zur Arbeit.
So tragen Sie die Pauschale ein
Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung über die Anlage N geltend gemacht. In der Zeile Entfernungspauschale tragen Sie drei Angaben ein: Ihre Wohnadresse, die Adresse Ihres Arbeitsplatzes und die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr. Tankquittungen oder Fahrkarten brauchen Sie nicht. Das Finanzamt berechnet die Entfernung anhand der kürzesten Straßenverbindung zwischen beiden Adressen.
Wer noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, kann das kostenlose Portal ELSTER nutzen oder auf englischsprachige Apps wie Taxfix oder Wundertax zurückgreifen. Wer einen Steuerberater beauftragt, bekommt zudem eine verlängerte Abgabefrist.

Fristen und rückwirkende Abgabe
Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer bisher nie freiwillig abgegeben hat, kann für die letzten vier Jahre nachholen, also aktuell für 2022 bis 2025. In Tareks Fall würde eine rückwirkende Abgabe für vier Jahre eine geschätzte Erstattung von 2.800 bis 4.400 Euro bedeuten.
Der Vorschlag zur Erhöhung
Nach Angaben der Tagesschau erwägt Ministerin Reiche eine Anhebung der Pendlerpauschale, um Berufspendler angesichts von Spritpreisen über 2 Euro pro Liter zu entlasten. Der Vorschlag befindet sich noch in der Diskussionsphase und ist kein Regierungsbeschluss. Selbst bei Zustimmung würde die Umsetzung Zeit brauchen. Was jetzt möglich ist: den aktuellen Anspruch geltend machen. Nicht auf eine politische Entscheidung warten, die kommen kann oder nicht.
Der erste Schritt: Öffnen Sie Google Maps und berechnen Sie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Multiplizieren Sie mit 230 Arbeitstagen und dem jeweiligen Satz. Das ist Ihr Abzugsbetrag. Dann öffnen Sie ELSTER oder Taxfix und füllen die Anlage N aus. Frist: 31. Juli 2026. Das Geld steht Ihnen zu.
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