Für Menschen mit Lohnpfändung oder P-Konto wird der Juli 2026 ein Kontrollmonat. Die Pfändungsfreigrenzen steigen, aber der wichtigste Satz lautet nicht: Unter dieser einen Zahl ist alles sicher. Entscheidend ist die amtliche Tabelle.
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 wurde am 19. März 2026 erlassen. Nach der Bekanntmachung erhöhen sich die unpfändbaren Beträge zum 1. Juli 2026. Für Mai und Juni 2026 gelten die neuen Werte also noch nicht.
Der Grundbetrag ist nur der Anfang
Nach der Bekanntmachung steigt der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Bei der ersten gesetzlichen Unterhaltspflicht steigt der monatliche Erhöhungsbetrag von 585,23 Euro auf 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person nennt die Bekanntmachung 332,83 Euro statt bisher 326,04 Euro.
Praktisch wichtig ist daneben der amtliche Anhang mit der Pfändungstabelle. Dort ist für monatlichen Nettolohn bis 1.589,99 Euro kein pfändbarer Betrag ausgewiesen. Ab höheren Einkommensbändern hängen die Beträge von Nettolohn und gesetzlichen Unterhaltspflichten ab.
Was Betroffene jetzt vorbereiten können
Wer eine Lohnpfändung hat, sollte im Juli die Lohnabrechnung nicht nur abheften, sondern prüfen: Nettolohn, abgezogener Betrag und berücksichtigte Unterhaltspflichten. Wer ein P-Konto nutzt, sollte die Kontobewegung und vorhandene Bescheinigungen kontrollieren. Einzelne Bank-, Arbeitgeber- oder Gerichtsakten können Details enthalten, die eine einfache Rechnung aus einem Artikel nicht abbildet.
Die konsolidierte Darstellung bei Buzer weist ebenfalls auf die Geltung ab 1. Juli 2026 hin. Rechtsverbindlich bleibt aber der amtliche Text mit Tabelle. Gerade bei Kindern oder anderen gesetzlichen Unterhaltspflichten sollte niemand nur mit dem Grundbetrag arbeiten.
Dieser Text ersetzt keine individuelle Schuldnerberatung und keine Rechtsberatung. Der konkrete nächste Schritt ist nüchtern: Juli-Abrechnung, P-Konto-Unterlagen und Nachweise über Unterhaltspflichten sammeln, die passende Tabellenzeile prüfen und bei Abweichungen die Bank, die Lohnbuchhaltung oder eine qualifizierte Schuldnerberatung kontaktieren.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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