Recht auf Reparatur: Was sich jetzt ändert
Ihre Waschmaschine ist kaputt, der Hersteller bietet nur ein Neugerät an. Seit April 2026 ist das rechtswidrig. Hersteller bestimmter Geräte müssen reparieren und Ersatzteile bis zu zehn Jahre liefern. Entscheidend ist ein Dokument, das die wenigsten kennen: das europäische Reparaturformular. Wer es nicht anfordert, verschenkt sein neues Recht.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: QuinceCreative/Pixabay · Pixabay License
Die Waschmaschine streikt nach drei Jahren, das Smartphone lädt nicht mehr. Bisher war die Rechnung einfach: Reparatur zu teuer, Neugerät bestellt. Seit April 2026 gelten in Deutschland neue Regeln. Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Directive 2024/1799) ist in nationales Recht umgesetzt worden. Für bestimmte Produktkategorien müssen Hersteller nun Reparaturen anbieten und Ersatzteile liefern, auch nach Ablauf der Garantie.
Welche Geräte sind betroffen?
Das Gesetz gilt nicht für alle Produkte. Erfasst sind derzeit: Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones, Tablets und Staubsauger. Wer einen Trockner oder Fernseher reparieren lassen will, kann sich auf dieses Recht noch nicht berufen. Die EU plant, die Liste künftig zu erweitern.
Ersatzteile: Wie lange müssen sie verfügbar sein?
Die Fristen unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Laut dem Anhang der EU-Richtlinie 2024/1799 müssen Hersteller großer Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke Ersatzteile mindestens zehn Jahre nach Produktionsstopp des Modells bereithalten. Bei Smartphones und Tablets sind es mindestens fünf Jahre. Die Teile müssen zu angemessenen Preisen erhältlich sein.

Das europäische Reparaturformular
Ein zentrales Element des neuen Rechts ist das europäische Reparaturformular. Werkstätten und Hersteller sind verpflichtet, es auf Anfrage auszufüllen. Es enthält: eine Beschreibung des Defekts, einen verbindlichen Kostenvoranschlag, die voraussichtliche Reparaturdauer und Angaben zu den verwendeten Ersatzteilen (neu oder aufbereitet). Verbraucher können so verschiedene Angebote vergleichen, bevor sie sich entscheiden.
Drei Schritte zum Reparaturanspruch
Erstens: Kontaktieren Sie den Hersteller oder Händler und fordern Sie die Reparatur an. Verlangen Sie ausdrücklich das Reparaturformular. Zweitens: Vergleichen Sie den Kostenvoranschlag mit lokalen Werkstätten. Eine europäische Online-Plattform für Reparaturdienstleister soll die Suche künftig erleichtern. Bis dahin hilft die Verbraucherzentrale bei der Vermittlung. Drittens: Weigert sich der Hersteller, die Reparatur anzubieten oder Ersatzteile zu liefern, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Die Beratung ist kostenlos oder kostengünstig, und die Verbraucherzentrale kann im Namen der Verbraucher tätig werden.
Nicht mit der Gewährleistung verwechseln
Das Recht auf Reparatur ist nicht dasselbe wie die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistung deckt Mängel in den ersten 24 Monaten nach dem Kauf ab. Das Recht auf Reparatur greift darüber hinaus und verpflichtet Hersteller, ihre Produkte auch Jahre nach dem Kauf reparierbar zu halten. Beide Rechte bestehen unabhängig voneinander.

Was Verbraucher jetzt tun sollten
Das Gesetz nützt nur, wer es kennt und anwendet. Wenn ein Gerät aus einer der genannten Kategorien kaputtgeht, lohnt sich der Weg über den Hersteller. Reparaturformular anfordern, Kosten vergleichen, bei Weigerung die Verbraucherzentrale einschalten. Die Reparatur ist jetzt ein Recht, kein Entgegenkommen.
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