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Rente für Zuwanderer: Was Sie wissen müssen

Die meisten Zuwanderer konzentrieren sich auf Wohnung, Job und Aufenthalt — doch Entscheidungen zur Rente in den ersten Jahren können Tausende Euro Unterschied bedeuten. Ein praktischer Leitfaden zum deutschen Rentensystem.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•13. März 2026•4 Min. Lesezeit•220 Aufrufe
Rente für Zuwanderer: Was Sie wissen müssen

official juridical document / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · Public domain

Samer kam vor sieben Jahren nach Berlin. Er fand Arbeit in einem Restaurant in Neukölln, wechselte dann in einen Bürojob mit 3.200 Euro Bruttogehalt. Den jährlichen Brief der Deutschen Rentenversicherung hat er nie geöffnet. "Ich dachte, das betrifft mich nicht", erzählt er. Dabei zahlte er jeden Monat Rentenbeiträge — ohne es zu wissen.

Dieser Fehler ist weit verbreitet. Jeder Angestellte in Deutschland zahlt 9,3 Prozent seines Bruttogehalts in die gesetzliche Rentenversicherung ein, der Arbeitgeber legt denselben Betrag obendrauf. Das sind 18,6 Prozent vom Brutto. Aber wird man davon jemals etwas sehen?

Das hängt von Entscheidungen ab, die man jetzt trifft — nicht erst mit 67.

Finanzunterlagen auf einem Schreibtisch — Symbolbild Rentenplanung
صورة توضيحية / Symbolbild. Photo by Alexander Mils on Unsplash

Fünf Jahre oder keine Rente

Die wichtigste Regel im deutschen System heißt Wartezeit. Um überhaupt Anspruch auf eine Altersrente zu haben, muss man mindestens 60 Monate lang Beiträge eingezahlt haben — also fünf volle Jahre. Die müssen nicht am Stück sein; sie können sich über das gesamte Berufsleben in Deutschland verteilen.

Das Problem? Viele arabische Zuwanderer (besonders die nach 2015 Gekommenen) arbeiten mit befristeten Verträgen oder in Teilzeit. Die Beitragsjahre sammeln sich langsam an. Und wer Deutschland vor Ablauf der 60 Monate verlässt, verliert möglicherweise alles Eingezahlte. Das wissen die wenigsten.

Aber es gibt eine wichtige Ausnahme. Deutschland hat Sozialversicherungsabkommen mit mehreren Ländern, darunter Tunesien, Marokko und die Türkei. Diese Abkommen erlauben es, Arbeitsjahre in beiden Ländern zusammenzurechnen. Wer also drei Jahre in Deutschland und zwei in Tunesien gearbeitet hat, könnte die Wartezeit erfüllen.

Wie viel Rente bekommt man wirklich?

Das System funktioniert über Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Im Jahr 2026 ist ein Rentenpunkt etwa 39,32 Euro pro Monat wert. Wer das Durchschnittsgehalt verdient — rund 45.000 Euro im Jahr — sammelt pro Arbeitsjahr einen Punkt. Nach 20 Jahren bei diesem Gehalt ergibt das eine monatliche Rente von etwa 786 Euro.

Klingt wenig. Ist es auch. Die gesetzliche Rente allein reicht selten für ein komfortables Leben. Finanztip betonte wiederholt, dass die staatliche Rente nur eine von drei Säulen sein sollte: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge.

Deutsche Dokumente — Symbolbild Rentenunterlagen
صورة توضيحية / Symbolbild. Photo by Christian Lue on Unsplash

Freiwillige Beiträge: Die unbekannte Option

Wer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist — etwa Selbstständige oder Hausfrauen — kann freiwillige Beiträge zahlen. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 96,72 Euro monatlich, der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro. Diese Beiträge zählen für die Wartezeit und erhöhen den späteren Rentenanspruch.

Und noch etwas Wichtiges: Auch Personen, die nicht mehr in Deutschland leben (einschließlich Nicht-EU-Bürger), können freiwillige Beiträge zahlen — vorausgesetzt, sie waren mindestens einen Monat lang regulär in Deutschland beschäftigt. Dieses Tor steht auch denen offen, die bereits in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Was passiert, wenn man Deutschland verlässt?

Hier kommt es auf die Staatsangehörigkeit und die Beitragsdauer an. Wer die fünf Jahre geschafft hat und auswandert, behält seinen Rentenanspruch — die Auszahlung erfolgt weltweit ab dem Rentenalter (derzeit 67). Wer die fünf Jahre nicht erreicht hat, aus einem Nicht-EU-Land kommt und kein Sozialversicherungsabkommen greift, kann eine Erstattung beantragen — allerdings nur den Arbeitnehmeranteil (9,3 Prozent), nicht den Arbeitgeberanteil.

Laut Deutscher Rentenversicherung kann der Erstattungsantrag frühestens 24 Monate nach dem Verlassen Deutschlands gestellt werden. Die Entscheidung ist also nicht sofort nötig — man hat Zeit zum Nachdenken.

Grundrente: Sicherheitsnetz für Geringverdiener

Seit Januar 2021 gibt es die Grundrente. Wer mindestens 33 Jahre Beitragszeiten vorweisen kann (dazu zählen auch Kindererziehungszeiten und Zeiten mit niedrigem Einkommen), erhält automatisch einen Zuschlag. Einen Antrag muss man nicht stellen; die Rentenversicherung berechnet den Anspruch von selbst.

Besonders relevant ist das für arabische Frauen, die jahrelang in Teilzeit oder schlecht bezahlten Jobs gearbeitet haben. Der Unterschied? Bis zu 420 Euro zusätzlich pro Monat — kein kleiner Betrag für jemanden mit einer schmalen Rente.

Beratungsgespräch im Büro — Symbolbild Rentenberatung
صورة توضيحية / Symbolbild. Photo by Sebastian Herrmann on Unsplash

Was Sie jetzt tun sollten

Erstens: Öffnen Sie den Brief. Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung eine Renteninformation an alle Versicherten über 27, die mindestens fünf Beitragsjahre haben. Darin steht, wie hoch die voraussichtliche Rente ausfällt. Zweitens: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei der Rentenversicherung — in Berlin gibt es eine Beratungsstelle am Fehrbelliner Platz 2. Die Beratung steht jedem Versicherten offen, und manchmal sind Dolmetscher verfügbar.

Samer hat seinen Termin inzwischen wahrgenommen. Er erfuhr, dass er 58 Beitragsmonate hat — nur zwei Monate fehlten für die Mindestwartezeit. Hätte er Deutschland letzten Monat verlassen, hätte er seinen Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente verloren. Der Unterschied zwischen Fragen und Nicht-Fragen — das können Tausende Euro sein.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung — Wer ist pflichtversichert?
  2. Deutsche Rentenversicherung — Sozialversicherungsabkommen
  3. Deutsche Rentenversicherung — Rente im Ausland
  4. Finanztip — Gesetzliche Rentenversicherung (2026)

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