Rundfunkbeitrag: Der 18-Euro-Brief erklärt
Sie haben einen Brief bekommen, der 18,36 Euro monatlich fordert? Viele Neuankömmlinge verstehen diese Pflichtgebühr nicht. Was ist das? Kann man befreit werden? Und was passiert, wenn man ignoriert?
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: MChe Lee/Unsplash
Ahmed öffnete den Brief und starrte verwirrt darauf. "Beitragsservice" - ein Name, den er nie gehört hatte. Die geforderte Summe: 55,08 Euro für drei Monate. Er hatte keinen Dienst abonniert. Nichts bestellt. Aber der Brief sah sehr offiziell aus.
"Ich dachte, das ist Betrug", erzählt Ahmed, der vor zwei Jahren aus dem Irak kam. "Ich fragte meinen deutschen Nachbarn, der lachte und sagte: Willkommen in Deutschland."
Der Rundfunkbeitrag - die Rundfunkgebühr - ist eine der verwirrendsten Überraschungen für Neuankömmlinge in Deutschland. Und das Problem? Ihn zu ignorieren kann Sie viel mehr als 18 Euro kosten.
Was ist diese Gebühr?
Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtgebühr für jede Wohnung in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandfunk). Der Betrag ist fix: 18,36 Euro monatlich, unabhängig davon, ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder auch nur ein Handy besitzen.
Die Idee - wie die offizielle Website des Dienstes erklärt - ist, dass der öffentliche Rundfunk direkt von den Bürgern finanziert wird, nicht durch Werbung oder die Regierung, was seine Unabhängigkeit gewährleistet. Aber interessiert Sie das? Wahrscheinlich nicht. Das Wichtige ist: Es ist Pflicht.
Warum habe ich den Brief bekommen?
Als Sie Ihre Adresse beim Bürgeramt angemeldet haben (die Pflichtanmeldung), wurden Ihre Daten automatisch an den Beitragsservice weitergeleitet. Das passiert bei jeder Person, die eine neue Adresse anmeldet.
Das System geht davon aus, dass jede Wohnung zahlt. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, der bereits zahlt (Mitbewohner, Ehepartner, Familie), können Sie sich als "weiterer Bewohner" registrieren und werden nicht separat zur Kasse gebeten.
Kann man befreit werden?
Ja, in bestimmten Fällen. Laut den offiziellen Befreiungsformularen können Sie befreit werden, wenn Sie:
Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen. In diesen Fällen stellen Sie einen Befreiungsantrag mit Nachweis Ihrer Leistungen.
Eine Behinderung mit bestimmtem Grad haben (insbesondere gehörlos oder sehbehindert). In diesem Fall können Sie eine Ermäßigung auf 6,12 Euro monatlich erhalten.
Achtung: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag stellen und Ihre Berechtigung nachweisen. Wenn Sie das nicht tun, sammeln sich die Forderungen weiter an.
Was passiert, wenn ich die Briefe ignoriere?
Das ist der Fehler, den viele machen. Ignorieren löscht die Schuld nicht - es häuft sie an. Nach mehreren Mahnungen erhalten Sie einen Brief von der Vollstreckungsbehörde. Zum ursprünglichen Betrag kommen Säumniszuschläge und Verwaltungskosten hinzu.
In extremen Fällen - das ist selten, aber es passiert - kann es zu Gehaltspfändungen oder sogar zu Haft bei vorsätzlicher Zahlungsverweigerung kommen.
Ahmed erfuhr das nach neun Monaten des Ignorierens. Die angesammelte Summe erreichte 210 Euro mit Säumniszuschlägen. "Ich habe alles auf einmal bezahlt", sagt er. "Eine teure Lektion."
Wie zahlt man?
Der einfachste Weg: Ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto einrichten. Das können Sie über die offizielle Website tun. Der Betrag wird vierteljährlich abgebucht (55,08 Euro).
Sie können auch manuell per Banküberweisung zahlen, aber das erfordert, dass Sie sich jedes Mal an den Termin erinnern.
Ein letzter Tipp
Wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen, informieren Sie den Beitragsservice über Ihre neue Adresse. Und wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, müssen Sie sich offiziell abmelden - sonst laufen die Forderungen weiter.
Der Rundfunkbeitrag mag seltsam oder ungerecht erscheinen. Aber in Deutschland ist er Teil des Systems. Ihn zu verstehen und damit umzugehen erspart Ihnen viel Ärger.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Rundfunkbeitrag - Offizielle arabische Seite
- Befreiungs- und Ermäßigungsformulare - Beitragsservice
- Offizielle Website des Beitragsservice
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