Rundfunkbeitrag: Nicht ignorieren
18,36 Euro monatlich zahlt jeder Haushalt in Deutschland — ob Sie fernsehen oder nicht. Der Brief vom Beitragsservice sieht offiziell und einschüchternd aus, aber Ignorieren ist schlimmer. Was müssen Sie tun?
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: MChe Lee/Unsplash
18,36 Euro monatlich. Das ist der Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt in Deutschland seit Januar 2025 zahlt.
Der Brief vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kommt meist wenige Wochen nach der Wohnsitzanmeldung. Ignorieren Sie ihn nicht. Das ist kein Betrug — es ist eine echte Rechnung, und Zahlungsverzug bedeutet Gebühren.
Warum zahle ich, wenn ich nicht fernsehe?
Eine Frage, die viele stellen. Die Antwort ist einfach und überraschend: Der Beitrag hat nichts damit zu tun, ob Sie fernsehen.
Seit 2013 hat sich das System geändert. Es geht nicht mehr um den Besitz eines Fernsehers oder Radios. Jede Wohnung ist beitragspflichtig — egal ob eine Person oder eine sechsköpfige Familie dort wohnt. Pro Wohnung zahlt nur eine Person.
Die Logik? Das Geld finanziert Sender wie ARD und ZDF und öffentliches Radio — alles auch online verfügbar. Selbst wenn Sie nie einschalten, zahlen Sie für die Möglichkeit des Zugangs. Ist das fair? Eine lange Debatte in Deutschland, aber so ist das Gesetz.
Woher kennen die meine Adresse?
Wenn Sie sich beim Bürgeramt anmelden, werden Ihre Daten automatisch an den Beitragsservice übermittelt. Das ist völlig legal gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag.
Deshalb kommt der Brief direkt nach der Anmeldung — auch ohne Ihr Zutun. Und Ignorieren lässt ihn nicht verschwinden.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Die Rückstände sammeln sich. Nach einer Weile kommt eine Mahnung, dann ein Mahnbescheid mit Zusatzgebühren (etwa 8 Euro). Den Mahnbescheid ignorieren? Das Ganze geht zur Vollstreckung — Ihr Gehalt kann gepfändet werden.
Im Jahr 2024 berichtete der Beitragsservice, dass über eine Million Vollstreckungsverfahren gegen Nichtzahler eingeleitet wurden. Die Sache ist ernst.
Kann ich befreit werden?
Ja — aber nur unter bestimmten Bedingungen. Befreiung ist möglich, wenn Sie:
Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Oder eine bestimmte Behinderung mit festgelegtem Grad haben. Oder BAföG erhalten — aber nicht alle Studierenden, nur diejenigen, die tatsächlich die Förderung bekommen.
Für einen Befreiungsantrag müssen Sie eine Kopie Ihres Jobcenter-Bescheids oder BAföG-Nachweises an den Beitragsservice schicken. Das Formular ist auf der offiziellen Website verfügbar.
Was, wenn ich in einer WG wohne?
Wohngemeinschaften haben besondere Regeln. Nur eine Person zahlt für die Wohnung — nicht jeder Bewohner. Aber wer zahlt? Das hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Viele WG-Bewohner teilen sich den Betrag.
Praktischer Tipp: Wenn ein Mitbewohner befreit ist (wegen Bürgergeld zum Beispiel), kann der Beitrag auf seinen Namen angemeldet werden, und die ganze Wohnung ist befreit.
Der nächste Schritt
Wenn Sie den Brief bekommen haben und noch nicht registriert sind: Melden Sie sich über die Website des Beitragsservice an. Vermeiden Sie Verzögerungen.
Wenn Sie denken, dass Sie befreit werden können: Sammeln Sie Ihre Unterlagen und stellen Sie sofort einen Antrag. Die Befreiung gilt nicht rückwirkend — sie beginnt erst ab dem Genehmigungsdatum.
Ist der Rundfunkbeitrag nervig? Vielleicht. Aber er ist eine deutsche Realität, der man nicht entkommen kann. Besser, Sie kümmern sich jetzt darum — bevor aus dem Brief ein größeres Problem wird.
Quellen
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Startseite
- Formulare für Anmeldung und Befreiung
- Zahlungsarten und Rückstände
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