Rundfunkbeitrag: Zahlen oder Inkasso
Jeden Monat zahlen Millionen Haushalte 18,36 Euro Rundfunkbeitrag. Viele Neuzugewanderte ignorieren die Briefe vom Beitragsservice und riskieren Vollstreckungsmaßnahmen. Dieser Leitfaden erklärt, wie man den Beitrag richtig handhabt und wer sich befreien lassen kann.
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Nadia hatte sich gerade im Bürgeramt Berlin-Neukölln angemeldet, als zwei Wochen später ein Brief vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" in ihrem Briefkasten lag. Sie verstand den Inhalt nicht. Werbung, dachte sie, und warf den Brief weg. Sechs Monate später kam ein ganz anderes Schreiben — eine Vollstreckungsankündigung über mehr als 110 Euro.
Nadias Geschichte ist kein Einzelfall. Tausende Neuzugewanderte (vor allem aus arabischen Ländern) tappen jedes Jahr in dieselbe Falle, weil der Rundfunkbeitrag kein Pendant in ihren Herkunftsländern hat. Aber Unwissenheit schützt hier nicht vor Konsequenzen.
Worum geht es genau? Jeder Haushalt in Deutschland zahlt 18,36 Euro pro Monat — rund 220 Euro im Jahr — an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unabhängig davon, wie viele Menschen in der Wohnung leben oder ob überhaupt ein Fernseher vorhanden ist. Der Beitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio und ist keine Steuer im klassischen Sinne, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe pro Wohneinheit.
Woher kennen die meine Adresse?
Sobald man sich bei der Meldebehörde anmeldet — die sogenannte Anmeldung, die für jeden Umzug in Deutschland Pflicht ist — werden die Daten automatisch an den Beitragsservice in Köln weitergeleitet. Man muss sich also nicht selbst registrieren; der Brief kommt von allein. Und genau hier entsteht das Missverständnis — viele halten den Beitrag für freiwillig, weil sie ihn nie bestellt haben.
Die Realität sieht anders aus. Auch wenn man nicht antwortet, laufen die Beiträge weiter auf. Nach mehreren Mahnungen darf der Beitragsservice Vollstreckungsmaßnahmen einleiten — das bedeutet, dass der Betrag direkt vom Bankkonto eingezogen werden kann, plus Säumniszuschläge von etwa 8 Euro pro Mahnung.
Kann man sich befreien lassen?
Ja — und das wissen viele nicht. Wer Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, hat Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Laut der offiziellen Informationsseite erfordert die Befreiung einen formellen Antrag mit Kopie des Leistungsbescheids — also dem Dokument, das den Bezug von Sozialleistungen bestätigt.
Wichtig: Die Befreiung gilt maximal drei Monate rückwirkend. Wer ein Jahr lang berechtigt war, aber keinen Antrag gestellt hat, muss mindestens neun Monate nachzahlen. Frühzeitig handeln ist entscheidend.
Wie stellt man den Befreiungsantrag?
Der Prozess ist nicht kompliziert, erfordert aber Sorgfalt. Man lädt das Befreiungsformular von der Webseite des Rundfunkbeitrags herunter (das Formular ist in mehreren Sprachen verfügbar, darunter auch Arabisch). Dann füllt man die persönlichen Daten und die Beitragsnummer aus — diese findet man auf jedem Schreiben des Beitragsservice — und schickt den Antrag per Post zusammen mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheids.
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass viele Anträge aus simplen Gründen abgelehnt werden: eine unleserliche Kopie des Bescheids, eine fehlende Unterschrift oder ein abgelaufenes Dokument. Wer sicherstellt, dass alle Unterlagen aktuell sind (nicht älter als drei Monate), spart sich viel Ärger.
Typische Fehler von Neuzugewanderten
Der häufigste Fehler? Briefe ignorieren. Die Verbraucherzentrale warnte ausdrücklich: Nichtreaktion bedeutet nicht, dass die Pflicht entfällt. Die Beiträge häufen sich an, Mahngebühren kommen dazu, und am Ende droht Vollstreckung.
Fehler Nummer zwei: die Annahme, dass eine WG mehrfach zahlt. In Wirklichkeit zahlt jede Wohnung nur einen Beitrag — egal, wie viele Personen dort wohnen. Wenn der Mitbewohner bereits zahlt, kann man sich mit dessen Beitragsnummer abmelden.
Und der dritte Fehler (der besonders teuer werden kann): sich nicht abzumelden, wenn man Deutschland verlässt. Ohne eine formelle Abmeldung beim Beitragsservice — inklusive Abmeldebescheinigung — laufen die Beiträge einfach weiter.
Wichtige Begriffe in den Briefen
Wenn man einen Umschlag vom Beitragsservice öffnet, tauchen bestimmte Begriffe auf, die man kennen sollte. Beitragsnummer ist die persönliche Kontonummer beim Beitragsservice und steht oben auf jedem Brief. Festsetzungsbescheid bezeichnet den Bescheid über den fälligen Betrag. Befreiung bedeutet vollständige Befreiung, während Ermäßigung eine Reduzierung meint (etwa für Menschen mit Behinderung). Und Vollstreckungsankündigung — der Brief, den niemand bekommen möchte — kündigt Zwangsmaßnahmen an.
Man kann den Beitragsservice auch telefonisch erreichen unter 01806-999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz). Die Mitarbeiter sprechen Deutsch und Englisch. Arabisch wird allerdings nicht angeboten.
Am Ende ist der Umgang mit dem Rundfunkbeitrag keine Raketenwissenschaft — vorausgesetzt, man versteht die Regeln von Anfang an. Wer zahlen muss, sollte zahlen. Wer Anspruch auf Befreiung hat, sollte sofort den Antrag stellen. Und Briefe vom Beitragsservice? Die gehören definitiv nicht in den Papierkorb.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
المصادر / Quellen
- Rundfunkbeitrag — Informationen für Bürgerinnen und Bürger
- Rundfunkbeitrag — Befreiung und Ermäßigung
- Verbraucherzentrale — Rundfunkbeitrag: Alles Wissenswerte
- Rundfunkbeitrag — Befreiungsantrag (Formular)
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