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Steuererklärung: Wann lohnt sie sich?
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Bildquelle: صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: forium/Pixabay · Pixabay License

Steuererklärung: Wann lohnt sie sich?

Viele Beschäftigte in Deutschland verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine freiwillige Steuererklärung abgeben. Doch wer einmal abgibt, steckt oft dauerhaft im System. Dieser Leitfaden erklärt, wer zur Abgabe verpflichtet ist, wann sich die freiwillige Erklärung lohnt und welche Fallstricke es bei Kinderfreibetrag, ETF-Gewinnen und Auslandskonten gibt.

Redaktioneller BelegAusstehend8 QuellenlinksAktualisiert 22. März 2026Methodik

Berlinuna Redaktion

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4 Min. Lesezeit94 Aufrufe

Samer, Ingenieur aus Syrien, lebt seit 2018 in Berlin. Eine Steuererklärung hat er nie abgegeben. Sein Gehalt kommt aus einer einzigen Anstellung, Steuerklasse I. Niemand verlangte etwas von ihm. Dann riet ihm ein Kollege, es doch mal zu versuchen. Das Ergebnis: über 900 Euro Rückerstattung. Für ein einziges Jahr.

Das ist kein Einzelfall. Laut Statistischem Bundesamt erhalten die meisten freiwilligen Abgeber eine Erstattung von durchschnittlich rund 1.000 Euro. Geld, das vielen Arbeitnehmern zusteht, aber nie beantragt wird.

Aber die Sache hat einen Haken. Wer einmal drin ist, bleibt meistens drin.

Dokumente und Formulare auf einem Schreibtisch, symbolisch für die Steuererklärung in Deutschland
Symbolbild. Photo by Christian Lue on Unsplash

Wer muss abgeben?

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet klar zwischen Pflicht und freiwilliger Abgabe. Zur Abgabe verpflichtet sind Selbstständige, Personen mit Mieteinnahmen oder ausländischen Einkünften sowie Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Auch Ehepaare in der Steuerklassenkombination III/V müssen eine Erklärung einreichen.

Wer hingegen als Angestellter nur ein Gehalt bezieht und in Steuerklasse I oder IV (bei Verheirateten) eingestuft ist, hat keine Abgabepflicht. Und genau hier beginnt die Grauzone.

Freiwillige Abgabe: Wo versteckt sich Geld?

Die freiwillige Steuererklärung bedeutet im Grunde: Man bittet das Finanzamt, die Steuer neu zu berechnen. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass zu viel gezahlt wurde.

Ein Beispiel: die Entfernungspauschale. Für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Wer am Berliner Stadtrand wohnt und in Mitte arbeitet, kann allein über diesen Posten mehrere Hundert Euro zurückholen.

Dann der Kinderfreibetrag. Diesen Steuervorteil bekommt man nicht automatisch. Dafür muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob der Freibetrag günstiger ausfällt als das bereits ausgezahlte Kindergeld, und gewährt den höheren Betrag. Für Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen (grob ab 70.000 Euro Jahresbrutto) lohnt sich der Freibetrag fast immer.

Person arbeitet konzentriert am Schreibtisch mit Unterlagen
Symbolbild. Photo by Green Chameleon on Unsplash

ETF-Gewinne und Auslandskonten

Wer in ETFs investiert, zahlt auf Gewinne 25 Prozent Kapitalertragsteuer. Das Problem? Liegt der persönliche Steuersatz darunter (was bei mittleren und niedrigen Einkommen durchaus vorkommt), kann man die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern. Finanztip erläutert die Details für alle, die es genau wissen wollen.

Ein heikles Thema sind Bankkonten im Ausland. Deutschland nimmt am automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD teil. Über 100 Staaten melden Kontodaten automatisch an deutsche Steuerbehörden, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, Zypern, Libanon und Jordanien. Ein Bankkonto in Dubai oder Abu Dhabi bleibt dem Bundeszentralamt für Steuern nicht verborgen. Steuerhinterziehung durch Verschweigen ist keine realistische Option mehr.

Die Falle: Einmal drin, immer drin

Hier kommt die Warnung, die kaum jemand deutlich ausspricht. Wer einmal freiwillig eine Steuererklärung abgibt und eine Rückerstattung erhält, der muss damit rechnen, dass das Finanzamt auch in den Folgejahren eine Erklärung erwartet. Die ungeschriebene Regel lautet: "Wer einmal drin ist, bleibt drin." Ist das ein Grund, es nicht zu tun? Nicht unbedingt. Aber es ist ein Grund, vorher zu wissen, worauf man sich einlässt.

Die Frist für die freiwillige Abgabe des Steuerjahres 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis Ende Februar 2027 Zeit. Und rückwirkende Erklärungen sind bis zu vier Jahre möglich: Für 2022 kann man also noch bis Ende 2026 einreichen.

Der praktische Einstieg

Die offizielle Plattform ist ELSTER, kostenlos und direkt vom Finanzamt. Die Registrierung dauert einige Tage, weil der Aktivierungscode per Post kommt. Kostenpflichtige Alternativen wie WISO Steuer oder Taxfix bieten intuitivere Oberflächen (teilweise auf Englisch), aber ELSTER bleibt der sicherste Weg für alle, die direkt mit dem Finanzamt kommunizieren möchten.

Der wichtigste Tipp: Zuerst die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber besorgen. Ohne dieses Dokument geht nichts. Dann an Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Versicherungen und Spenden denken. Jeder einzelne Posten reduziert das zu versteuernde Einkommen.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt - Lohn- und Einkommensteuerstatistik
  2. Finanztip - Pflicht zur Steuererklärung
  3. Finanztip - Kinderfreibetrag: So funktioniert er
  4. Bundeszentralamt für Steuern - Common Reporting Standard (CRS)
  5. Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer

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22. März 2026
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