Wohngeld 2026: Ihr Anspruch erklaert
Viele arabische Familien in Deutschland wissen nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben. Dieser Leitfaden zeigt Schritt fuer Schritt, wer berechtigt ist, welche Unterlagen noetig sind, wo man in Berlin den Antrag stellt und welche Fehler man vermeiden sollte.
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Salma, Mutter dreier Kinder in Neukoelln, zahlte 820 Euro Miete monatlich -- bei einem Haushaltseinkommen von 2.100 Euro. Anderthalb Jahre lang wusste sie nicht, dass der Staat einen Teil ihrer Miete uebernehmen koennte. Bis eine deutsche Nachbarin ihr vom Wohngeld erzaehlte.
Salma ist kein Einzelfall. Rund zwei Millionen Haushalte erhielten 2024 Wohngeld, nachdem die Reform Wohngeld-Plus Anfang 2023 den Kreis der Berechtigten erheblich erweitert hatte. Aber Tausende arabische Familien (vor allem neu Zugewanderte) kennen diesen Anspruch nicht oder scheuen die deutsche Buerokratie.
Nach Schaetzungen des Statistischen Bundesamtes stellt rund ein Drittel der Anspruchsberechtigten gar keinen Antrag. Der Grund? Unwissenheit oder Angst vor Ablehnung.
Was genau ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete fuer Haushalte mit geringem Einkommen. Kein Kredit, keine Almosen -- ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Der Unterschied zum Buergergeld ist klar: Wohngeld richtet sich an Erwerbstaetige, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete vollstaendig zu decken. Buergergeld hingegen ist fuer Menschen ohne oder mit sehr geringem Einkommen gedacht.
Und der Betrag ist nicht symbolisch. Nach der Reform 2023 stieg der durchschnittliche monatliche Zuschuss auf rund 370 Euro pro Haushalt -- mehr als doppelt so viel wie zuvor. Fuer 2026 hat die Bundesregierung eine weitere Anpassung angekuendigt, die den steigenden Energie- und Mietkosten Rechnung traegt. Einzelne Haushalte koennten 10 bis 15 Prozent mehr erhalten.
Wer ist berechtigt?
Die Bundesagentur fuer Arbeit erlaeuterte, dass die Berechtigung von drei Faktoren abhaengt: dem Gesamteinkommen des Haushalts, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Hoehe der Miete. Eine deutsche Staatsangehoerigkeit ist nicht erforderlich -- ein gueltiger Aufenthaltstitel genuegt, ob befristet, unbefristet oder im Rahmen eines Asylverfahrens.
Was viele ueberrascht: Auch Vollzeitbeschaeftigte koennen anspruchsberechtigt sein. Eine vierkoepfige Familie in Berlin mit einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro und einer Miete von 900 Euro haette gute Chancen auf einen Zuschuss zwischen 200 und 400 Euro monatlich. Aber wer Buergergeld oder BAFoeG bezieht, ist ausgeschlossen (weil die Mietkosten bereits in diesen Leistungen enthalten sind).
Welche Unterlagen braucht man?
Der Prozess beginnt mit dem Zusammenstellen der Unterlagen -- fuer viele der schwierigste Schritt. Zunaechst braucht man das Wohngeld-Antragsformular (beim Bezirksamt oder online erhaeltlich). Dann die Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, den aktuellen Mietvertrag, die Meldebescheinigung sowie Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel.
Die Realitaet sieht aber etwas komplizierter aus. Die Verbraucherzentrale warnte, dass viele Antraege wegen fehlender Dokumente abgelehnt werden. Haeufig vergessen: der Nachweis der Krankenversicherung. Ein praktischer Tipp: Kopien von allem mitnehmen. Deutsche Behoerden lieben Kopien.
Wo stellt man den Antrag in Berlin?
In Berlin wird der Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle des zustaendigen Bezirksamts eingereicht. Jeder der zwoelf Bezirke hat seine eigene Anlaufstelle. Wer in Neukoelln wohnt, geht zum Bezirksamt an der Karl-Marx-Strasse; in Charlottenburg-Wilmersdorf ist es die Otto-Suhr-Allee.
Zustaendige Beamte wiesen darauf hin, dass der Antrag auch per Post oder -- in einigen Bezirken -- online eingereicht werden kann. Und die Wartezeit? Das ist der frustrierende Teil. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Berlin liegt bei 4 bis 8 Wochen, manchmal deutlich laenger. Aber -- und das ist entscheidend -- der Anspruch beginnt ab dem Datum der Antragstellung, nicht ab der Bewilligung. Also nicht warten, bis alle Unterlagen komplett sind.
Haeufige Fehler, die Zeit und Geld kosten
Mehrere Berliner Migrationsberatungsstellen bestaetigten, dass bestimmte Fehler immer wieder vorkommen. Fehler Nummer eins: den Antrag zu spaet stellen. Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rueckwirkend. Jeder Monat Verzoegerung bedeutet verlorenes Geld.
Der zweite und haeufigste Fehler: ungenaue Einkommensangaben. Berater betonten, dass manche Antragsteller das Kindergeld oder Einkuenfte aus einem Minijob vergessen -- was zur Ablehnung oder spaeter zur Rueckforderung fuehren kann.
Aber reicht das wirklich? Nein. Ein dritter Fehler: Felder im Formular leer lassen. Wer denkt, eine Frage treffe nicht zu, schreibt einfach entfaellt. Sonst wird der Antrag zurueckgeschickt. Und die Verlaengerung nicht vergessen -- Wohngeld wird in der Regel fuer 12 Monate bewilligt, der Folgeantrag muss rechtzeitig eingereicht werden.
Tipps fuer Nicht-Muttersprachler
Das eigentliche Problem fuer viele arabische Familien ist nicht die Berechtigung, sondern die Sprache. Die offiziellen Formulare gibt es nur auf Deutsch (keine arabische Version). Aber es gibt Hilfe. Sie duerfen eine Begleitperson (Beistand) zur Wohngeldstelle mitbringen -- das ist Ihr gesetzliches Recht, kein Sonderservice. Kostenlose Migrationsberatungsstellen in ganz Berlin -- etwa von der Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz -- helfen direkt beim Ausfuellen der Formulare.
Ein wichtiger Tipp aus der Community: Bitten Sie den Berater, gemeinsam mit Ihnen eine Checkliste aller benoetigten Unterlagen zu erstellen, bevor Sie zur Wohngeldstelle gehen. Das spart mehrfache Besuche und wochenlange Wartezeiten.
Salma erhaelt jetzt 340 Euro monatlich. Der Prozess war nicht einfach -- sechs Wochen Wartezeit und drei Besuche beim Bezirksamt. Aber jetzt muss sie nicht mehr zwischen Essen und Miete waehlen. In Deutschland klopft niemand an Ihre Tuer, um Sie ueber Ihre Rechte zu informieren. Sie muessen selbst fragen.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.
Quellen
- Statistisches Bundesamt - Wohnen in Deutschland
- Wohngeldgesetz (WoGG) - Gesetzestext
- Bundesagentur fuer Arbeit - Informationen fuer Menschen aus dem Ausland
- Senatsverwaltung Berlin - Migrationsberatung fuer Zuwanderer
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