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Zeitumstellung: Was bis Sonntag zu tun ist

Eine Stunde verschwindet in der Nacht zum Sonntag. Die meisten merken es nicht, bis Montagmorgen der Wecker nicht klingelt. Arbeitsrechtlich gilt: Verschlafen ist kein Entschuldigungsgrund, eine Abmahnung ist zulässig. Für Nachtschicht-Beschäftigte stellt sich eine ganz andere Frage, nämlich ob der volle Lohn trotzdem kommt. Vier Dinge sollten vor dem Wochenende erledigt sein.

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•23. März 2026•3 Min. Lesezeit•80 Aufrufe
Zeitumstellung: Was bis Sonntag zu tun ist
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: anncapictures/Pixabay · Pixabay License

Am Sonntag, dem 29. März 2026, werden die Uhren um 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Eine Stunde verschwindet. Für die meisten ist das eine Lappalie. Für Nachtschicht-Beschäftigte geht es um ihren Lohn. Für alle anderen beginnt der erste Arbeitstag danach, Montag der 30. März, mit einem konkreten Risiko: Wer verschläft, kann eine Abmahnung erhalten.

Nachtschicht: In der Regel voller Lohn trotz weniger Arbeit

Wer in der Nacht von Samstag auf Sonntag Nachtschicht arbeitet, leistet effektiv eine Stunde weniger. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht Beschäftigten in der Regel dennoch der volle Lohn zu. Das gilt für die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge. Allerdings können individuelle Vertragsklauseln abweichende Regelungen enthalten. Betroffene sollten vor dem Wochenende einen Blick in ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag werfen, um sicherzugehen.

Laut Arbeitsrechte.de betrifft diese Regelung Beschäftigte in Industrie, Gesundheitswesen und Dienstleistungsbranchen gleichermaßen.

Montag: Verschlafen ist kein Entschuldigungsgrund

Der Montag nach der Zeitumstellung ist jedes Jahr einer der Tage mit den meisten Verspätungen am Arbeitsplatz. Arbeitsrechtlich gilt: Verschlafen ist keine unverschuldete Verhinderung. Arbeitgeber können eine Abmahnung aussprechen, wenn ein Mitarbeiter zu spät erscheint. Das ist keine Drohung, sondern geltendes Recht.

Die einfachste Absicherung: Zwei Wecker auf zwei verschiedenen Geräten stellen. Nicht allein auf den Smartphone-Wecker vertrauen. Prüfen, ob das Telefon die automatische Zeitumstellung aktiviert hat.

two alarm clocks on bedside table morning light
Zwei Wecker auf unterschiedlichen Geräten: der einfachste Schutz vor Verspätung am Montag

Gebetszeiten verschieben sich

Mit der Umstellung auf Sommerzeit ändern sich die Gebetszeiten merklich. Besonders das Morgengebet (Fajr) verschiebt sich auf der neuen Uhrzeit um rund eine Stunde. Wer eine Gebetszeit-App wie Muslim Pro nutzt, sollte nach der Umstellung prüfen, ob die angezeigten Zeiten korrekt aktualisiert wurden. Die genauen Zeiten variieren je nach Standort in Deutschland.

Fristen bleiben unverändert

Behördliche Fristen, Elternzeit-Anträge und andere termingebundene Vorgänge werden durch die Zeitumstellung nicht verlängert. Ein Fristende bleibt ein Fristende. Die fehlende Stunde ist kein Grund für eine Fristverlängerung.

Laut Bundesregierung gilt die Sommerzeit (MESZ) ab dem letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist für die Darstellung der gesetzlichen Zeit in Deutschland zuständig.

Vier Punkte für das Wochenende

Erstens: Arbeitsvertrag prüfen, falls Nachtschicht ansteht. Zweitens: Zwei Wecker für Montagmorgen stellen. Drittens: Gebetszeit-App aktualisieren und neue Zeiten kontrollieren. Viertens: Kinder am Samstagabend eine halbe Stunde früher ins Bett bringen, damit der Montag reibungsloser verläuft.

Die Zeitumstellung ist kein großes Ereignis. Aber vier einfache Schritte am Wochenende machen den Montag deutlich angenehmer.

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