Korrekturen
Wir korrigieren Fehler öffentlich. Wenn wir einen Fehler in einer Frage, einer Erklärung oder einem Verkehrszeichen finden, korrigieren wir ihn und tragen hier Datum und Änderung ein. Wenn du einen Fehler findest, nutze „Fehler melden“ unter der Frage.
Spiel „Fahrschule“
- Was korrigiert wurde
- Das Spiel „Fahrschule“ hat 8 von 29 Verkehrszeichen-Regeln falsch oder ohne Grundlage im Gesetz erklärt. Wir haben das Spiel eingestellt.
- Jetzt richtig
- Die Bedeutung der Verkehrszeichen erklärt jetzt die Seite Verkehrszeichen, und ein Zeichen erscheint dort erst, wenn die Redaktion seine Bedeutung geprüft hat.
Frage gs-zusatzstoff-b-026
- Was korrigiert wurde
- Die Erklärung hat verlangt, dass alle Anhängekupplungen selbsttätig wirken. § 43 Abs. 4 StVZO lässt in bestimmten Fällen nicht selbsttätige Anhängekupplungen zu, unter anderem an Pkw und Krafträdern.
- Jetzt richtig
- Dass Anhängekupplungen selbsttätig wirken müssen, ist nur der Grundsatz: An Personenkraftwagen sind auch nicht selbsttätige Kupplungen zulässig.
Frage gs-verkehrszeichen-006
- Was korrigiert wurde
- Die Frage hat das Vorbeifahren an einem parkenden Lieferwagen vor dem Fußgängerüberweg als verbotenes Überholen gewertet. Das Vorbeifahren an einem parkenden Fahrzeug ist kein Überholen; verboten ist am Überweg das Überholen fahrender Fahrzeuge.
- Jetzt richtig
- Am parkenden Lieferwagen fahren Sie vorbei (§ 6 StVO); das ist kein Überholen.
Frage gs-technik-010
- Was korrigiert wurde
- Die Erklärung hat reine M+S-Reifen noch als Winterreifen genannt. Seit 1.10.2024 gelten sie nicht mehr als Winterreifen; nötig ist das Alpine-Symbol.
- Jetzt richtig
- Nach § 2 Abs. 3a StVO gilt die Pflicht situativ: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Reifen für winterliche Wetterverhältnisse erforderlich, also Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke, § 36 Abs. 4 StVZO).
Frage gs-technik-009
- Was korrigiert wurde
- Die Erklärung hat eine zusätzliche Warnleuchte nur für Kraftomnibusse verlangt. Vorgeschrieben ist sie in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (§ 53a Abs. 2 Nr. 2 StVZO); für einen Kraftomnibus entscheidet also sein Gewicht.
- Jetzt richtig
- Eine zusätzliche Warnleuchte ist erst für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t vorgeschrieben (§ 53a Abs. 2 StVZO).
Frage gs-technik-014
- Was korrigiert wurde
- Die Erklärung hat die Pflicht zu zwei voneinander unabhängigen Bremsanlagen im Pkw dem § 23 StVO zugeschrieben. Sie steht in § 41 StVZO.
- Jetzt richtig
- Dass ein Pkw zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben muss, schreibt § 41 StVZO vor.
Frage gs-geschwindigkeit-014
- Was korrigiert wurde
- Die Frage hat für den Mindestabstand von Lkw über 3,5 t und Kraftomnibussen auf Autobahnen § 4 Abs. 2 StVO genannt. Richtig ist § 4 Abs. 3 StVO.
- Jetzt richtig
- Wer einen Lkw über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Frage gs-technik-015
- Was korrigiert wurde
- Die Erklärung hat nahegelegt, dass der Fahrer rechtlich für den Gurt eines erwachsenen Mitfahrers verantwortlich ist. Jeder erwachsene Mitfahrer ist selbst verantwortlich, für mitfahrende Kinder der Fahrer.
- Jetzt richtig
- Für das Anschnallen ist jeder erwachsene Mitfahrer selbst verantwortlich, für mitfahrende Kinder der Fahrer.
Frage gs-verkehrszeichen-014
- Was korrigiert wurde
- Die Frage hat für die Einfahrt in eine Umweltzone immer die grüne Plakette verlangt. Welche Plakette erlaubt ist, legt das Zusatzzeichen fest; meist ist es die grüne.
- Jetzt richtig
- Die Einfahrt ist nur mit einem Fahrzeug erlaubt, das die auf dem Zusatzzeichen freigegebene Feinstaubplakette trägt; meist ist das die grüne Plakette.
Spieleübersicht
- Was korrigiert wurde
- Die Spieleübersicht hat das Theorie-Training so beschrieben, als enthalte es die Fragen der Prüfung selbst. Diese Beschreibung haben wir entfernt.
- Jetzt richtig
- Die Fragen im Theorie-Training sind eigene Übungsfragen und stammen nicht aus dem Fragenkatalog der Prüfung.