1.000 Euro Entlastungspraemie ansprechen
Bis zu 1.000 Euro netto im Jahr, steuer- und sozialabgabenfrei. Die Entlastungspraemie ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, kein Anspruch aus dem Jobcenter oder Finanzamt. Wer nicht fragt, bekommt sie oft nicht. Dieser Leitfaden erklaert den richtigen Moment im Mitarbeitergespraech, die genauen Worte und was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber ablehnt.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: wal_172619/Pixabay · Pixabay License
Bis zu 1.000 Euro im Jahr, komplett steuer- und sozialabgabenfrei, direkt auf das Konto: Die sogenannte Entlastungspraemie ist eine der wenigen Geldleistungen in Deutschland, bei der Brutto gleich Netto ist. Sie kommt nicht vom Finanzamt und nicht vom Jobcenter. Sie kommt vom Arbeitgeber. Und genau deshalb bekommen sie viele Beschaeftigte nicht. Wer nicht danach fragt, dem bietet sie kaum ein Chef von sich aus an.
Laut Tagesschau vom 21. April 2026 soll die Praemie auch im Jahr 2027 gezahlt werden koennen. Die gesetzliche Regelung fuer die Verlaengerung steht allerdings noch aus. Fuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gastronomie, Pflege, Logistik, Einzelhandel und Bau heisst das: Der richtige Moment, mit dem Chef darueber zu sprechen, ist genau jetzt, solange das Thema politisch aktuell ist.
Freiwillig, aber verbindlich im Umfang
Die Entlastungspraemie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Niemand kann sie einklagen. Wenn ein Unternehmen sie aber zahlt, gelten klare Regeln. Erstens: Sie muss zusaetzlich zum regulaeren Lohn fliessen, niemals als Ersatz. Gehaltsumwandlungen, bei denen ein Teil des Grundgehalts als "Praemie" deklariert wird, sind unzulaessig und verstossen in vielen Branchen gegen geltende Tarifvertraege. Zweitens: Sie bleibt bis zur Hoechstgrenze steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Die bekannte rechtliche Grundlage war §3 Nr. 11c EStG, bisher genutzt fuer die Inflationsausgleichspraemie. Fuer den verlaengerten Zeitraum 2027 ist eine vergleichbare Regelung zu erwarten, das finale Schreiben des Bundesfinanzministeriums liegt aber noch nicht vor. Wer Entscheidungen trifft, sollte die aktuelle Lage vor Auszahlung mit dem Steuerberater oder der Lohnabrechnung pruefen.

Warum nicht jeder Arbeitgeber zahlt
Die Tagesschau berichtet, dass Arbeitgeberverbaende die Verlaengerung kritisch sehen, weil die Kosten in voller Hoehe bei den Unternehmen liegen. Das erklaert die Praxis: Waehrend grosse Arbeitgeber in Industrie, Logistik und Pflege die Praemie haeufig zahlen, ist sie bei kleineren Betrieben im Handwerk oder in der Gastronomie nicht selbstverstaendlich. Zwei Beschaeftigte mit aehnlichem Job koennen unterschiedlich behandelt werden, nicht wegen ihrer Leistung, sondern wegen der Zahlungspolitik ihres Unternehmens.
Der richtige Moment
Drei Gelegenheiten eignen sich besonders, um die Frage zu stellen, ohne dass sie aufdringlich wirkt. Das jaehrliche Mitarbeitergespraech ist der Klassiker, weil ohnehin ueber Gehalt und Leistung gesprochen wird. Der Jahreswechsel ist ein zweiter Zeitpunkt, weil viele Unternehmen in dieser Phase ihre Budgetplanung abschliessen. Und der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ist der dritte, weil die Verhandlungsposition bei Vertragsunterzeichnung am hoechsten ist.
Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, fuehrt der einfachste Weg ueber ihn. Ein Betriebsrat kann die Praemie fuer die gesamte Belegschaft verhandeln, statt Einzelgespraeche zu erzwingen. In tarifgebundenen Branchen wie Pflege, Einzelhandel oder Metall ist es sinnvoll, die Haltung der zustaendigen Gewerkschaft (etwa ver.di oder IG Metall) zu pruefen.
Die Formulierung, die funktioniert
Vage Bitten wie "Gibt es bei uns eine Praemie?" fuehren selten zum Ziel. Konkret und fachlich formuliert wirkt die Frage professionell:
"Gibt es bei uns die steuerfreie Entlastungspraemie nach §3 Nr. 11c EStG? Und wenn ja, wie wird sie verteilt?"
Die Formulierung signalisiert, dass der rechtliche Rahmen bekannt ist. Sie verschiebt das Gespraech von einer persoenlichen Bitte auf eine sachliche Organisationsfrage. Und sie zwingt den Arbeitgeber zu einer klaren Antwort: entweder "Ja, nach folgenden Kriterien" oder "Nein, weil...". Beide Antworten sind nuetzlich, beide geben den naechsten Schritt vor.
Sinnvoll ist es, die Antwort schriftlich bestaetigen zu lassen, etwa per E-Mail. Das ist keine Eskalation, sondern normale Dokumentation bei Gehaltsfragen.
Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Eine Ablehnung ist rechtlich zulaessig. Sie ist aber nicht zwangslaeufig endgueltig. Die wichtigste Nachfrage lautet: Ist die Entscheidung generell fuer alle Beschaeftigten, oder liegt sie an der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens? Eine generelle Ablehnung ist eine Frage fuer den Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Eine konjunkturelle Begruendung laesst die Tuer fuer eine spaetere Entscheidung offen, etwa im November oder Dezember, wenn viele Unternehmen zusammen mit dem Weihnachtsgeld die Praemie auszahlen.
Minijob und Teilzeit
Wichtig fuer viele Beschaeftigte im Niedriglohnbereich: Die Inflationsausgleichspraemie, auf der diese Befreiung bisher beruhte, ist am 31.12.2024 ausgelaufen und kann seither nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden. Sollte der Gesetzgeber die Praemie fuer 2027 tatsaechlich verlaengern, wuerde sie nach §14 SGB IV nicht zum Minijob-Verdienst zaehlen. Unabhaengig davon sprengen andere steuerfreie Extras wie der 50-Euro-Sachbezug, das Jobticket oder die Uebungsleiter- und Ehrenamtspauschale die Minijob-Grenze bereits heute nicht. In Teilzeit kann der Betrag voll oder anteilig ausgezahlt werden. Die 1.000 Euro sind eine gesetzliche Obergrenze, kein garantierter Mindestbetrag.
Was nicht zu tun ist
Kein Antrag beim Jobcenter oder Finanzamt. Die Praemie ist keine staatliche Leistung, die der Staat direkt auszahlt. Keine Unterschrift unter einen Vertrag, der den Grundlohn senkt, um die Differenz als "Praemie" zu deklarieren. Und keine Kopplung an eine Kuendigungsdrohung: Das beschaedigt die Verhandlungsposition fuer alles andere, was im Arbeitsverhaeltnis noch zur Sprache kommt.
Eintausend Euro netto sind zwei Monatsmieten in vielen Stadtteilen Berlins, ein Flug in die Heimat, oder ein Polster fuer den Winter. Wenn die gesetzliche Grundlage fuer 2027 wie angekuendigt kommt, verdoppelt sich der Betrag ueber zwei Jahre. Die Entscheidung darueber faellt nicht im Bundestag. Sie faellt in einem Gespraech mit dem Chef.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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