259 Euro pro Kind: Ihr Anspruch auf Kindergeld
Der Staat zahlt 259 Euro monatlich pro Kind — unabhaengig von Nationalitaet oder Einkommen. Mit Kinderzuschlag koennen es bis zu 551 Euro werden. Viele Familien kennen das Bildungspaket nicht, das Schulessen, Ausfluege und Sport kostenlos abdeckt.
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Fatima und Ahmed haben drei Kinder. Sie kennen das Kindergeld und erhalten 777 Euro monatlich. Was sie nicht wissen: Sie haetten auch Anspruch auf Kinderzuschlag — bis zu 292 Euro zusaetzlich pro Kind, also 876 Euro mehr im Monat. Und das Bildungspaket, das Schulessen und Ausfluege kostenlos abdeckt, kennen sie ebenfalls nicht. Entgangene Leistungen: ueber 1.000 Euro monatlich.
Kindergeld: 259 Euro pro Kind
Seit Januar 2026 betraegt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Es wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Studium oder Ausbildung bis 25. Anspruchsberechtigt ist jeder mit rechtmaessigem Aufenthalt in Deutschland — unabhaengig von der Staatsangehoerigkeit. EU-Buerger, Aufenthaltserlaubnis-Inhaber, anerkannte Fluechtlinge und subsidiaer Schutzberechtigte haben Anspruch.
Kinderzuschlag: Bis zu 292 Euro zusaetzlich
Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung fuer Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen — bis zu 292 Euro pro Kind und Monat, zusaetzlich zum Kindergeld. Voraussetzung: Mindesteinkommen von 900 Euro brutto fuer Paare oder 600 Euro fuer Alleinerziehende. Der Antrag erfolgt ueber die Familienkasse auf arbeitsagentur.de. Wichtig: Der Bezug von Kinderzuschlag oeffnet automatisch den Zugang zum Bildungspaket.
Bildungspaket: Kostenlose Schulleistungen
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst: kostenloses Schulessen, Schulausfluege und Klassenfahrten, Schulbedarf (195 Euro jaehrlich — 130 Euro im August, 65 Euro im Februar), individuelle Lernfoerderung bei schulischen Schwierigkeiten, monatlich 15 Euro fuer Sport- oder Musikvereine sowie Schuelerbefoerderung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld, Buergergeld oder Asylbewerberleistungen.
Antragstellung Schritt fuer Schritt
Kindergeld: Antrag bei der Familienkasse ueber arbeitsagentur.de oder Formular KG1. Benoetigt werden: Geburtsurkunde des Kindes (mit beglaubigter Uebersetzung), Meldebescheinigung und Kopie des Aufenthaltstitels. Kinderzuschlag: Formular KiZ auf derselben Plattform. Einkommensnachweis (letzte drei Gehaltsabrechnungen) und Mietnachweis erforderlich. Bildungspaket: Separater Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt — nach dem BuT-Antrag fragen. Eine Familie mit drei Kindern kann bis zu 1.653 Euro monatlich erhalten, plus Bildungspaket. Das ist kein Almosen — das ist ein gesetzlicher Anspruch.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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