6.121 Mindestlohnverstöße in einem Jahr
Laut Daten des Bundesfinanzministeriums führte ein Viertel der Zollprüfungen bei Arbeitgebern 2025 zu Verdachtsfällen wegen Mindestlohnverstößen. Das Gastgewerbe steht mit rund 2.500 Fällen an der Spitze, gefolgt von Transport- und Bauunternehmen. Wie funktioniert die Kontrolle, und was schützt migrantische Arbeitskräfte?
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Bei jeder vierten Arbeitgeberprüfung des Zolls im vergangenen Jahr wurde ein Verdachtsfall auf Mindestlohnverstoß eingeleitet. Die Gesamtzahl: 6.121 Fälle bei 25.765 Kontrollen im Jahr 2025.
Die Zahlen stammen aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Inge. Aber die eigentliche Brisanz liegt nicht in den Zahlen selbst — sondern in dem, was sie über das Ausmaß des Problems verraten. Denn die Kontrollen erfassen nur einen Bruchteil des Arbeitsmarktes.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betraf die Mindestlohnerhöhung zum Jahresbeginn rund 8,4 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Die jährlich geprüften Betriebe? Ein verschwindend kleiner Anteil davon.
Welche Branchen sind am schlimmsten betroffen?
Das Gastgewerbe steht mit großem Abstand an der Spitze — rund 2.500 Verfahren von insgesamt 6.121. Das bedeutet: Über 40 Prozent aller Verdachtsfälle konzentrieren sich auf Restaurantküchen, Hotelzimmer und Caféterrassen. Im Transportgewerbe, in Baufirmen sowie in Friseur- und Kosmetiksalons wurden jeweils mehr als 500 Verfahren eingeleitet.
Darüber hinaus stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls auch Verstöße im Taxigewerbe, bei Getränkeverkaufsstellen und in Sicherheitsfirmen fest. Das Muster? Die am stärksten betroffenen Branchen sind genau jene, in denen viele Migrantinnen und Migranten arbeiten (oft in Teilzeit oder mit befristeten Verträgen).
Und die Methoden der Umgehung sind vielfältig. Manche Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeiten gar nicht erst. Andere drängen ihre Beschäftigten dazu, unbezahlte Überstunden zu leisten — der tatsächliche Stundenlohn sinkt damit unter die gesetzliche Grenze. Wieder andere ziehen Beträge für Arbeitsmittel oder Berufskleidung vom Lohn ab. Die raffinierteste Masche: Beschäftigte werden als Selbstständige eingestuft, die sogenannte Scheinselbstständigkeit.
Hinter den Zahlen stehen Menschen
Youssef, ein syrischer Lieferfahrer in Berlin-Neukölln, beschreibt, wie er täglich zehn Stunden arbeitete, während sein Arbeitgeber nur sechs Stunden dokumentierte. Das Ergebnis? Ein tatsächlicher Stundenlohn weit unter den gesetzlichen 12,82 Euro.
Inge wies darauf hin, dass Schätzungen der Mindestlohnkommission — basierend auf direkten Beschäftigtenbefragungen — nahelegen, dass bis zu 5,2 Millionen Menschen in Deutschland „um den Mindestlohn gebracht werden“. Er betonte, die bestehenden Gegenmaßnahmen seien unzureichend.
Wie funktioniert die Kontrolle?
Die FKS — die dem Zoll unterstellte Finanzkontrolle Schwarzarbeit — ist die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen in Deutschland. Tausende Prüfer in allen Bundesländern haben die Befugnis, Arbeitsstätten ohne Vorankündigung zu betreten und Lohnabrechnungen sowie Arbeitszeitaufzeichnungen einzusehen. Bei nachgewiesenen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.
Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte Inge, er fordere eine „deutliche Ausweitung der Kontrollen“. Die FKS brauche dafür mehr Personal. Er fügte hinzu, dass sowohl die Zahl der Prüfungen als auch die Aufdeckungsquote 2025 auf einem ähnlichen Niveau wie 2024 verblieben seien — an sich ein Zeichen dafür, dass das Problem nicht zurückgeht.
Was schützt migrantische Arbeitskräfte?
Das deutsche Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Der Mindestlohn gilt für alle — unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Jeder Arbeitnehmer (auch ohne offizielle Arbeitserlaubnis) kann seinen ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen. Und das Wichtigste: Verstöße können bei der Zollverwaltung anonym gemeldet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte, dass ausländische Beschäftigte sich kostenlos an Beratungsstellen in den größeren Städten wenden können. Allein in Berlin gibt es mehrere Anlaufstellen, die auf Arabisch, Türkisch und Farsi beraten.
Bis zu 5,2 Millionen Menschen bekommen möglicherweise weniger als ihnen zusteht. Das ist keine Randnotiz — es ist ein Hinweis auf ein strukturelles Problem im deutschen Arbeitsmarkt, das die Schwächsten trifft: Niedriglohnbeschäftigte, darunter viele mit Migrationsgeschichte. Während politische Stimmen mehr Kontrollen fordern, bleibt die Frage: Reichen 25.000 Prüfungen aus, um Millionen von Beschäftigten zu schützen?
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- DW - Zoll deckt Tausende Mindestlohnverstöße auf (Februar 2026)
- Zoll.de - Mindestarbeitsbedingungen
- Statistisches Bundesamt - Arbeitsmarktstatistiken
- Bundesagentur für Arbeit - Angebote für Menschen aus dem Ausland
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