In einem Zug von Assuan nach Alexandria wurden laut DW 30 junge Krokodile beschlagnahmt. Die Tiere waren zwischen 20 und 25 Zentimeter lang. Als Fundort nennt der Bericht den Bahnhof von Assiut. DW schreibt die Vereitelung des Schmuggels dem ägyptischen Ministerium für lokale Entwicklung und Umwelt zu und beruft sich auf die Zeitung „Al-Youm Al-Sabea“ sowie den Leiter der Umweltbehörde.
Für die Tiere war eine Rückkehr in den Nassersee vorgesehen. Nach den von DW wiedergegebenen Angaben des Behördenleiters Scherif Abdel Rahim wurde eine Fachkommission gebildet, um sie zu übernehmen und zunächst in das Schutzgebiet Wadi al-Asyuti zu bringen. Anschließend sollten sie in ihren natürlichen Lebensraum gelangen. Eine bereits erfolgte Freilassung bestätigt der Bericht nicht.
DW führt einen Rückgang der Krokodilbestände im Nassersee auf Wilderei zurück und beschreibt ihre ökologische Funktion: Sie fressen unter anderem tote Fische und Nagetiere. Ein weiteres Problem entsteht dem Bericht zufolge nach dem Verkauf als Haustiere. Unter Berufung auf „Al-Youm Al-Sabea“ schildert DW, dass größer gewordene, schwer kontrollierbare Tiere in Gewässern nahe Wohngebieten ausgesetzt werden und dort Menschen gefährden.
Was Reisende vor dem Kauf klären müssen
Wer aus Ägypten nach Deutschland zurückkehrt, sollte bei einem Tier oder einem daraus gefertigten Souvenir zuerst die Art bestimmen lassen. Nach Angaben des deutschen Zolls können auch tote Tiere, einzelne Teile und verarbeitete Produkte dem Artenschutz unterliegen. Für geschützte Exemplare sind bei der Ein- und Ausfuhr grundsätzlich artenschutzrechtliche Genehmigungen nötig. Welche Dokumente verlangt werden oder ob eine Ausnahme greift, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Einen Kaufbeleg darf man dabei nicht mit einer Einfuhrgenehmigung verwechseln. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Händlern, die selbst eine angebliche Ausfuhrbescheinigung ausstellen wollen. Eine amtliche Ausfuhrgenehmigung erteilt die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes. Eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche artenschutzrechtliche Einfuhrgenehmigung für Deutschland ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu beantragen. Welche Genehmigungen nötig sind, hängt vom konkreten Fall und möglichen Ausnahmen ab. Fehlen erforderliche Dokumente, drohen Beschlagnahme und eine Geldstrafe.
Wie genau man hinsehen muss, zeigt eine vom Zoll aufgeführte Ausnahme: Bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von Krokodilen dürfen pro Person ohne Artenschutzdokumente mitgeführt werden, wenn sie von Arten des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 stammen und sich zum persönlichen Gebrauch im Reisegepäck befinden. Diese Ausnahme betrifft die genannten toten Erzeugnisse, keine lebenden Krokodile. Für Postsendungen gilt sie ebenfalls nicht. Die Warenbezeichnung „Krokodilleder“ allein reicht deshalb zur Prüfung nicht aus.
Beim Besitz kommt es auf den Schutzstatus an
Auch nach der Einreise kann die Naturschutzbehörde einen Beleg verlangen, dass man ein geschütztes Tier oder ein anderes erfasstes Exemplar rechtmäßig besitzt. Welche Tiere, Teile und Produkte darunterfallen, hängt vom Schutzstatus und von der Art des Exemplars ab. Die Einzelheiten stehen in § 46 Bundesnaturschutzgesetz. Diese Besitznachweise ersetzen keine erforderlichen Grenzdokumente.
Für bestimmte Erzeugnisse streng geschützter Arten zum persönlichen Gebrauch oder als Hausrat gilt diese Pflicht nicht. Bei Tieren und Pflanzen, die schon vor ihrer Unterschutzstellung erworben wurden und diesen Zwecken dienen, genügt Glaubhaftmachung. Die Behörde darf sie nur bei konkreten Anhaltspunkten gegen die Berechtigung verlangen. Besondere Nachweisregeln der EU-Verordnung 338/97 bleiben zu beachten.
Der nächste Schritt liegt damit vor dem Bezahlen: den wissenschaftlichen Artnamen des Tieres oder die Tierart hinter dem Material erfragen und den Schutzstatus zunächst in der vom Zoll verlinkten Datenbank WISIA recherchieren. Bei Unklarheiten verweist der Zoll an das Bundesamt für Naturschutz. Dort sollten Reisende die nötigen Herkunftsnachweise und Genehmigungen für ihren konkreten Fall klären. Solange Herkunft, Einfuhr und Besitz nicht geklärt sind, sollte der Kauf warten. Ein kleines Tier und ein Verkauf im Laden sagen darüber noch nichts aus.
Das Wichtigste aus Deutschland, jeden Morgen im Postfach
Berlinuna Redaktion
So arbeiten wir: redaktionelle MethodikWeiter von hier
Passende Lektüre, ein praktischer nächster Schritt oder das Spiel des Tages.
- 01
Ägypten: Sperren für Hassan-Brüder und Zico
Ägyptens Nationaltrainer Hossam Hassan und Teammanager Ibrahim Hassan sind laut DW für jeweils drei Spiele gesperrt, Mostafa Zico für fünf. Anlass seien Äußerungen zum Schiedsrichter nach dem 2:3 gegen Argentinien im WM-Achtelfinale 2026. Der Verband habe die Entscheidungsgründe angefordert, um ein Rechtsmittel zu prüfen. DW nennt auch betroffene Qualifikationsspiele zum Afrika-Cup. Ein passender offizieller Beschluss liegt in den verfügbaren Quellen jedoch nicht vor.
Sportفريق برليننا - 02
DRK eröffnet Hilfsgüterlager in Luckenwalde
Ein neues DRK-Zentrum in Brandenburg soll Hilfsgüter für Katastropheneinsätze bereithalten. Die Angabe von rund 250.000 Menschen bezieht sich laut DW jedoch auf ein verlegbares Feldkrankenhaus. Sie sagt nichts über Unterkunftsplätze am Standort aus. Welche Kapazitäten der Bericht nennt, was beim Zugang zur Hilfe offenbleibt und wie Bewohner mit NINA Warnungen für ihren Wohnort verfolgen können.
Nachrichtenفريق برليننا
