Ausweis in Berlin: erst GdB pruefen
Ein falscher erster Schritt kann in Berlin Wochen kosten: Wer beim Schwerbehindertenausweis mit dem Foto beginnt, hat den entscheidenden Punkt oft noch gar nicht geklaert. Vor der Karte steht der GdB-Bescheid. Und wer Ausweis, Merkzeichen und Wertmarke verwechselt, beantragt schnell das Falsche oder merkt zu spaet, warum die erhoffte Entlastung ausbleibt.
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Der wichtigste Punkt beim Schwerbehindertenausweis in Berlin steht nicht auf dem Foto und auch nicht auf der Plastikkarte. Entscheidend ist vorher der Bescheid: Erst wenn im Feststellungsverfahren ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, kommt der Ausweis als Nachweis in Betracht.
Das beschreibt Service Berlin fuer die erste Beantragung unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121737/. Ein medizinischer Befund allein ersetzt diese Feststellung nicht. Wer noch keinen GdB-Bescheid hat, muss deshalb zuerst das Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht angehen und nicht nur ein Passfoto hochladen.
Zustaendig ist das LAGeSo
In Berlin laeuft die Feststellung ueber das Versorgungsamt beim Landesamt fuer Gesundheit und Soziales. Das LAGeSo verweist fuer den Antrag auf Angaben zum Gesundheitszustand, medizinische Unterlagen und gegebenenfalls eine Schweigepflichtentbindung; die offizielle Antragstellungsseite ist https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/antragstellung/. Praktisch heisst das: Befunde, behandelnde Stellen und vorhandene Entscheidungen sollten vor dem Antrag sortiert sein.
Liegt der Bescheid bereits vor, braucht das Versorgungsamt fuer die Ausstellung ein aktuelles Lichtbild. Nach Service Berlin wird der Ausweis ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild ausgestellt. Fuer Nicht-EU-Staatsangehoerige nennt die Berliner Dienstleistungsseite ausserdem eine Kopie des gueltigen Aufenthaltstitels. Das ist ein Nachweis zur Person, kein Ersatz fuer die GdB-Feststellung.
Die haeufig zitierte Dauer von 6 bis 8 Wochen bezieht sich laut Service Berlin auf die Ausstellung des Ausweises nach Eingang des Lichtbilds. Sie ist keine Garantie fuer das gesamte Feststellungsverfahren, bei dem medizinische Informationen geprueft werden muessen.
Merkzeichen und Wertmarke trennen
Auch die Merkzeichen gehoeren nicht in die Kategorie Kleingedrucktes. Das LAGeSo unterscheidet unter https://www.berlin.de/lageso/informationen-fuer/buergerinnen-und-buerger/menschen-mit-behinderung/schwerbehindertenausweis/ zwischen einem gruenen und einem gruen-orangenen Ausweis. Merkzeichen wie G, Gl, aG, H oder Bl koennen fuer den gruen-orangenen Ausweis relevant sein. Fuer unentgeltliche Befoerderung reicht das aber nicht automatisch: Dafuer ist zusaetzlich eine gueltige Wertmarke erforderlich.
Bei einer bestehenden Karte ist die Frist vor dem Ablauf entscheidend. Service Berlin nennt fuer die Verlaengerung einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen vor Ablauf. Fuer die reine Verlaengerung der Ausweiskarte ist demnach kein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung noetig. Wer dagegen eine Aenderung des GdB oder von Merkzeichen pruefen lassen will, bewegt sich in einem anderen Verfahren.
Der naechste sinnvolle Schritt ist deshalb schlicht: Bescheid suchen, GdB und Merkzeichen pruefen, medizinische Unterlagen fuer ein noch offenes LAGeSo-Verfahren ordnen, Lichtbild bereithalten und die Verlaengerung nicht erst in der Ablaufwoche anfassen. Pflegegrad, Aufenthaltstitel, Wertmarke und Schwerbehindertenausweis sollten dabei sauber getrennt bleiben.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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