
Bildquelle: Der-wuppertaler / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
BAföG-Erhöhung bleibt unsicher
Die WG-Zusage ist da, die Miete passt gerade so. Aber was, wenn der BAföG-Betrag, mit dem du rechnest, noch gar nicht gesetzlich sicher ist? Genau diese Lücke kann im Wintersemester 2026/27 teuer werden. Bevor du unterschreibst, zählt nicht die politische Ankündigung, sondern was im Bescheid und beim Amt für Ausbildungsförderung belastbar ist.
Berlinuna Redaktion
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Für Studierende ist die BAföG-Debatte im Moment vor allem eine Mietfrage. Wer für das Wintersemester 2026/27 eine WG-Zusage unterschreibt, sollte die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale nicht wie bereits bewilligtes Geld behandeln.
Am 31. Mai 2026 berichtete Deutschlandfunk, Bundesforschungsministerin Dorothee Bär rechne nicht mehr mit einer schnellen BAföG-Reform. Als Grund nannte der Bericht fehlende Unterstützung in den Regierungsfraktionen. tagesschau berichtete ebenfalls über die unsichere Reform. Entscheidend ist die Einordnung: Das ist keine gesetzliche Abschaffung von BAföG und kein Hinweis darauf, dass laufende Ansprüche wegfallen.
Konkret ging es um die Wohnkostenpauschale. Nach den Berichten war geplant, sie für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat anzuheben. Solange diese Änderung nicht rechtlich gesichert ist, gehört der höhere Betrag nicht in eine verlässliche Mietkalkulation.
Der sichere Ausgangspunkt steht weiterhin im Gesetz. § 13 BAföG nennt für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen einen Grundbedarf von 475 Euro im Monat. Für Unterkunft kommen 380 Euro hinzu, wenn die oder der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt.
Auf der offiziellen BAföG-Seite zu den Bedarfssätzen wird der aktuelle Höchstbetrag für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind, mit 992 EUR/month angegeben. Auch dieser Betrag ist kein Automatismus für jeden Fall; Einkommen, Versicherungsstatus, Wohnsituation und Bewilligungszeitraum entscheiden im Bescheid.
Was vor dem Mietvertrag geprüft werden sollte
Für die eigene Planung zählt nicht die Überschrift über eine Reform, sondern der eigene BAföG-Bescheid oder die realistische Berechnung für den neuen Antrag. Wichtig sind Bewilligungszeitraum, Bedarf, Unterkunft, mögliche Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommen, das den Anspruch mindern kann.
Wenn eine Miete nur mit der möglichen Erhöhung auf 440 Euro tragbar wäre, ist das ein Warnsignal. Dann sollte vor der Unterschrift das Studierendenwerk oder das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kontaktiert werden. Dort lässt sich klären, ob Unterlagen aktualisiert werden müssen, ob der Antrag realistisch gerechnet ist und welche Beratung zur Studienfinanzierung offensteht.
Die praktische Schlussfolgerung ist nüchtern: BAföG läuft weiter, aber die schnelle Reform ist nach aktuellen Berichten unsicher. Für das Wintersemester sollte deshalb mit den geltenden Rechtsbeträgen geplant werden. Wer den höheren Betrag braucht, sollte die Lücke jetzt sehen und nicht erst nach der ersten Miete.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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- Aktualisiert
- 31. Mai 2026
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