Ehegattensplitting: Was die Reform bedeutet
Drei bis fünf Tausend Euro im Jahr, die viele Paare sparen, ohne es genau zu wissen. Jetzt soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Was die meisten noch nicht wissen: Der Bestandsschutz für bestehende Ehen ist bisher nur ein Vorschlag, keine beschlossene Sache. Und wer 2026 oder 2027 heiraten will, könnte je nach Zeitpunkt dauerhaft auf diesen Vorteil verzichten.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: viarami/Pixabay · Pixabay License
Ein Ehepaar, ein Einkommen von 60.000 Euro brutto, der andere Partner arbeitet nicht. Durch das Ehegattensplitting zahlen sie jedes Jahr zwischen 3.000 und 5.000 Euro weniger Steuern als ein Alleinstehender mit demselben Gehalt. Dieses Modell steht jetzt zur Debatte.
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hat am 26. März 2026 einen Reformvorschlag vorgestellt, der die Abschaffung des Ehegattensplittings vorsieht. Das berichteten Tagesschau und Spiegel. Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Das Prinzip: Bei der gemeinsamen Veranlagung wird das Gesamteinkommen beider Ehepartner halbiert, auf jede Hälfte die Einkommensteuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Da der deutsche Steuertarif progressiv ist, ergibt sich bei ungleichen Einkommen ein Vorteil. Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern, desto höher die Ersparnis.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Alleinverdiener-Paar mit 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen liegt die jährliche Steuerersparnis durch das Splitting laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bei etwa 3.000 bis 5.000 Euro, abhängig von individuellen Faktoren wie Freibeträgen und Sonderausgaben.
Was ändert sich bei Steuerklasse III/V?
Die Steuerklassenkombination III/V ist eng mit dem Ehegattensplitting verknüpft. Der besserverdienende Partner wählt Klasse III mit niedrigeren monatlichen Abzügen, der andere Klasse V mit höheren. Fällt das Splitting für ein Paar weg, entfällt auch die Möglichkeit dieser Kombination. Stattdessen gilt dann IV/IV, bei der beide Partner unabhängig besteuert werden. Für Alleinverdiener-Paare bedeutet das spürbar höhere monatliche Steuerabzüge.

Bestandsschutz: Wer ist betroffen?
Laut Klingbeils Reformvorschlag, wie Spiegel berichtet, soll die Abschaffung nur für neu geschlossene Ehen gelten. Bereits verheiratete Paare würden demnach weiterhin vom Splitting profitieren. Allerdings: Dieser Bestandsschutz ist bisher die erklärte Absicht Klingbeils. Eine Einigung innerhalb der Koalition steht noch aus.
Die Position der CDU/CSU ist laut Tagesschau uneinheitlich. Während einzelne CDU-Politiker das Reformpaket insgesamt positiv bewerteten, übte die CSU Kritik. Das bedeutet: Die endgültige Ausgestaltung ist noch offen.
Was sollten Paare jetzt tun?
Für bereits verheiratete Paare besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um ein beschlossenes Gesetz. Sollte der Bestandsschutz wie vorgeschlagen kommen, ändert sich für bestehende Ehen nichts.
Paare, die 2026 oder 2027 heiraten möchten, sollten die Entwicklung verfolgen. Falls die Reform einen Stichtag für neue Ehen vorsieht, könnte der Zeitpunkt der Eheschließung über den Splitting-Anspruch entscheiden.
Ein sinnvoller erster Schritt: Prüfen Sie Ihre aktuelle Steuerklassenkombination auf der Gehaltsabrechnung. Wer derzeit III/V nutzt und ein Alleinverdiener-Modell hat, profitiert am stärksten vom aktuellen System. Bei individuellen Fragen empfiehlt sich eine Beratung beim Steuerberater.

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