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Eid frei? Drei rechtliche Wege zum Urlaub
Eine Angestellte in Berlin-Tempelhof bekam Eid-Urlaub genehmigt. Ihre Kollegin meldete sich krank. Was sie nicht wusste: Wer sich unentschuldigt freimacht, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kuendigung. Eid al-Adha 2026 faellt auf Anfang Juni, das Zeitfenster schliesst sich. Wer jetzt nichts unternimmt, wird im Sommer wieder vor derselben Wahl stehen.
Berlinuna Redaktion
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Sara, Logistik-Angestellte in Berlin-Tempelhof, reichte ihren Urlaubsantrag fuer Eid al-Fitr sechs Wochen im Voraus ein. Zwei Tage spaeter: genehmigt. Ihre Kollegin tat es nicht. Sie rief am Morgen des Festes krank an.
Der Unterschied ist kein Glueck. Es ist Wissen.
Islamische Feiertage wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Das ist bekannt. Aber das bedeutet nicht, dass muslimische Arbeitnehmer keine Moeglichkeiten haben. Das deutsche Arbeitsrecht bietet drei konkrete Wege, um Eid frei zu bekommen. Und der staerkste davon ist der einfachste: ein rechtzeitiger Urlaubsantrag.

Weg 1: Der regulaere Urlaubsantrag
Der zuverlaessigste Weg. Gemaess Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) darf der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer.
Entscheidend ist das Timing. Eid al-Adha 2026 faellt auf Anfang Juni. Wer jetzt einen schriftlichen Antrag stellt (mindestens vier Wochen im Voraus), gibt dem Arbeitgeber genuegend Planungszeit und sichert sich gleichzeitig eine rechtlich dokumentierte Grundlage.
Die Formulierung? Kurz und sachlich. Nach Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes genuegt eine E-Mail mit dem gewuenschten Datum, dem Hinweis auf einen religioesen Feiertag und der Bitte um Rueckmeldung innerhalb von zwei Wochen. Keine Rechtfertigung noetig.
Weg 2: Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
Viele Arbeitnehmer (besonders in der Industrie und im oeffentlichen Dienst) wissen nicht, dass Tarifvertraege oder Betriebsvereinbarungen oft explizite Regelungen fuer religioese Feiertage enthalten. Der erste Schritt: den Betriebsrat fragen. Gibt es keinen Betriebsrat, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag der eigenen Branche.
Steht dort eine Regelung, wird der Urlaubsantrag zur Formsache. Es geht dann nicht mehr um eine persoenliche Bitte, sondern um ein vertraglich geregeltes Recht.
Weg 3: Das AGG als Argument
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schuetzt vor Diskriminierung aufgrund der Religion. Einen direkten Anspruch auf Eid-Urlaub schafft es nicht. Aber: Wenn ein Arbeitgeber fuer Weihnachten Flexibilitaet zeigt, fuer Eid jedoch nicht, kann das nach AGG eine mittelbare Diskriminierung darstellen.
Das Wort "kann" ist hier entscheidend. Ein Diskriminierungsvorwurf erfordert konkrete Tatsachen, kein allgemeines Gefuehl. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezogen sich 7 Prozent der Beratungsanfragen im Jahr 2024 auf das Merkmal Religion oder Weltanschauung.

Und Paragraph 616 BGB? Dieser erlaubt bezahlte Freistellung fuer eine "verhaeltnismaessig nicht erhebliche Zeit" aus persoenlichen Gruenden, wozu religioese Pflichten zaehlen koennen. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu gespalten. Einige Gerichte halten vorhersehbare religioese Feiertage fuer nicht erfasst, und viele Arbeitsvertraege schliessen Paragraph 616 ausdruecklich aus. Der sicherere Weg bleibt der Urlaubsantrag.
Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Erster Schritt: den Betriebsrat einschalten, falls vorhanden. Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz echte Mitbestimmungsrechte bei der Urlaubsplanung.
Gibt es keinen Betriebsrat oder bleibt das Problem bestehen, hilft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die kostenlose Hotline: 0800 546 546 5. Laut der Webseite der Behoerde bietet sie kostenlose und vertrauliche Beratung in mehreren Sprachen.
Und das Wichtigste: Nicht unentschuldigt fehlen, nicht "krank" melden. Das kann zu einer Abmahnung fuehren, bei Wiederholung sogar zur Kuendigung.
Der naechste Schritt
Eid al-Adha 2026 ist rund zweieinhalb Monate entfernt. Das Zeitfenster fuer einen Urlaubsantrag ist jetzt offen. Man braucht dafuer keinen Anwalt. Man braucht eine klare E-Mail, rechtzeitig gesendet, mit Datum und Anlass.
Eid al-Fitr dieses Jahr verpasst? Beim naechsten Mal muss das nicht sein.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Faellen empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts fuer Arbeitsrecht.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.
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- Aktualisiert
- 29. März 2026
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