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Einbuergerung: Kommt die 8-Jahres-Regel?

Die CDU unter Friedrich Merz will die Einbuergerungsfrist von fuenf auf acht Jahre anheben und damit die Reform von 2024 rueckgaengig machen. Wer die deutsche Staatsbuergerschaft anstrebt, sollte jetzt handeln. Dieser Artikel erklaert den aktuellen Stand und die naechsten Schritte.

Redaktioneller BelegAusstehendBerlinuna MethodikAktualisiert 18. März 2026Methodik

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Im Juni 2024 trat das neue Staatsangehoerigkeitsrecht in Kraft. Die Mindestaufenthaltsdauer fuer die Einbuergerung sank von acht auf fuenf Jahre, bei besonderer Integrationsleistung sogar auf drei. Erstmals wurde Mehrstaatigkeit fuer alle Nationalitaeten zugelassen. Jetzt will die CDU unter Bundeskanzler Friedrich Merz zentrale Teile dieser Reform zuruecknehmen.

Was die CDU plant

Die Union draengt auf eine Rueckkehr zur Acht-Jahres-Frist als Mindestaufenthaltsdauer. Zusaetzlich sollen die sogenannten Wertechecks verschaerft und die Ausnahmen fuer eine beschleunigte Einbuergerung nach drei Jahren eingeschraenkt werden. Als staerkste Kraft in der aktuellen Regierungskoalition hat die CDU die Mittel, diese Aenderungen durchzusetzen.

Doppelte Staatsbuergerschaft: Aktuell nicht gefaehrdet

Bislang gibt es keine konkreten Plaene, die Mehrstaatigkeit abzuschaffen. Der politische Fokus liegt auf der Aufenthaltsdauer und den Integrationsanforderungen. Doch die politische Lage ist dynamisch, und weitere Aenderungen sind nicht auszuschliessen.

Zeitplan: Wann koennten Aenderungen kommen?

Ein Gesetzentwurf muss Bundestag und Bundesrat passieren - ein Prozess, der in der Regel sechs Monate bis ein Jahr dauert. Beobachter rechnen fruehestens in der zweiten Jahreshaelfte 2026 mit einem Entwurf, der dann 2027 in Kraft treten koennte.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer die Voraussetzungen bereits erfuellt - fuenf Jahre rechtmaessiger Aufenthalt, B1-Sprachnachweis, gesicherter Lebensunterhalt, bestandener Einbuergerungstest - , sollte den Antrag jetzt stellen. Antraege, die unter geltendem Recht eingereicht werden, werden auch nach geltendem Recht bearbeitet. Wer die Voraussetzungen noch nicht erfuellt, sollte sich auf die Erfuellung konzentrieren: B1-Zertifikat erwerben, Einkommen stabilisieren, Termin bei der Einbuergerungsbehoerde vereinbaren. Wartezeiten betragen in manchen Staedten sechs bis zwoelf Monate.

Niemand weiss genau, wann und wie sich das Gesetz aendern wird. Aber das geltende Recht arbeitet derzeit zugunsten der Antragsteller. Es zu nutzen ist besser, als spaeter zu bereuen.

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18. März 2026
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