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Familie

Elterngeld 2026: Neue Einkommensgrenze

Ein Berliner Paar rechnete mit 14 Monaten Elterngeld. Dann prüften sie ihr gemeinsames Einkommen und stellten fest: null Euro Anspruch. Über 25.000 Euro weg, wegen einer einzigen Zahl, die sich geändert hat. Zum dritten Mal in drei Jahren wurde die Einkommensgrenze gesenkt, und viele Doppelverdiener-Familien wissen noch nicht, dass sie ihren Anspruch verloren haben. Gehören Sie dazu?

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•2. April 2026•3 Min. Lesezeit•12 Aufrufe
Elterngeld 2026: Neue Einkommensgrenze
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: MULTIMEDIOSDS/Pixabay · Pixabay License

Sara und Mohammed, ein Doppelverdiener-Paar in Berlin, planten ihr erstes Kind für den Sommer. Ihre Kalkulation: 14 Monate Elterngeld, bis zu 1.800 Euro monatlich. Dann prüften sie ihr gemeinsames Einkommen. Das Ergebnis? Null Euro Anspruch.

Die Differenz zwischen Elterngeld-Berechtigung und Nicht-Berechtigung kann bis zu 25.200 Euro über 14 Monate betragen. Ab 2026 gilt eine neue Einkommensgrenze: 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro, davor sogar bei 300.000.

Drei Absenkungen in weniger als drei Jahren. Umso wichtiger, die aktuellen Zahlen jetzt zu kennen. Viele Familien haben diese Änderungen nicht mitbekommen. Der Grund ist einfach: Die meisten recherchieren Elterngeld erst, wenn ein Kind konkret geplant wird.

German family financial planning documents calculator
Finanzplanung vor der Geburt ist für Familien in Deutschland wichtiger denn je

Was genau hat sich geändert?

Laut Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) erfolgte die Anpassung im Rahmen der Novellierung des Bundeselterngeldgesetzes. Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich für zwölf Monate. Dazu kommen zwei Partnermonate. Und hier liegt ein Detail, das viele übersehen: Nimmt nicht jeder Elternteil mindestens einen Monat, verliert die Familie beide Bonusmonate.

Neue Flexibilität bei der Aufteilung

Wie das Familienportal erläutert, können Eltern die Elterngeld-Plus-Monate nun flexibler über die ersten 32 Lebensmonate des Kindes verteilen. Das gibt Familien mehr Spielraum, insbesondere wenn beide Elternteile abwechselnd in Teilzeit arbeiten.

Aber diese Flexibilität bringt nichts, wenn das gemeinsame Einkommen über der neuen Grenze liegt. Die erste Prüfung? Das eigene Bruttoeinkommen und das des Partners aus dem letzten vollen Steuerjahr zusammenrechnen.

young parents with newborn baby in Germany home
Familien mit Kinderwunsch sollten ihren Anspruch nach den neuen Regeln prüfen

Die Frist, die viele nicht kennen

Der Elterngeld-Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eingereicht werden. Wer zu spät dran ist, verliert Monate unwiderruflich. Und gerade in den ersten chaotischen Wochen nach der Geburt (Schlafmangel, Behördengänge, Kinderarzttermine) geht diese Frist schnell unter.

Der praktische Schritt: Sobald der voraussichtliche Geburtstermin feststeht, einen Kalendereintrag setzen. Nicht warten, bis das Kind da ist, um Unterlagen zu sammeln.

So prüfen Familien ihren Anspruch

Das Familienministerium betonte, dass der offizielle Elterngeld-Rechner auf Familienportal.de die neue Grenze bereits berücksichtigt. Das Bruttoeinkommen beider Elternteile der letzten zwölf Monate vor der Geburt eingeben. Liegt die Summe unter 175.000 Euro, besteht Anspruch.

Und wer knapp über der Grenze liegt? Manche Familien prüfen, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit im Jahr vor der Geburt oder steuerliche Abzüge das anrechenbare Einkommen senken können. Das ist keine Steuervermeidung, sondern legitime Finanzplanung, die ein Steuerberater begleiten sollte.

Das Fazit ist klar: Nicht davon ausgehen, dass die alten Regeln noch gelten. Einkommen prüfen, den offiziellen Rechner nutzen, Antrag fristgerecht einreichen. 175.000 Euro. Das ist die neue Zahl.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. BMFSFJ - Offizielle Elterngeld-Seite
  2. Familienportal.de - Elterngeld-Informationen und Rechner
  3. Bundeselterngeldgesetz (BEEG) - Gesetzestext

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