Realsplitting: Steuerreform für Ehepaare
Bis zu 9.000 Euro Steuervorteil pro Jahr. So viel sparen Alleinverdiener-Ehepaare bisher durch das Ehegattensplitting. Ein neuer Reformvorschlag aus dem Finanzministerium stellt genau diesen Vorteil infrage. Wer künftig mehr zahlt und wer profitiert, hängt von Details ab, die noch nicht feststehen.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Olessya/Pixabay · Pixabay License
Steuerklasse 3 und 5, gemeinsame Veranlagung, Ehegattensplitting. Für Millionen Ehepaare in Deutschland sind das keine abstrakten Begriffe, sondern monatliche Realität auf dem Gehaltszettel. Am 2. April 2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen Vorschlag präsentiert, der diese Realität grundlegend verändern könnte.
Das bisherige Ehegattensplitting soll durch ein neues Modell ersetzt werden: das Realsplitting. Statt das gemeinsame Einkommen beider Partner zu addieren und zu halbieren, sollen Eheleute künftig einen bestimmten Freibetrag untereinander übertragen können.
Noch ist es ein Vorschlag, kein Gesetz. Aber die Richtung ist klar.

Wie das Ehegattensplitting bisher funktioniert
Seit 1958 gilt in Deutschland: Verheiratete Paare können ihre Einkommen zusammenlegen und gemeinsam versteuern. Das Finanzamt addiert beide Gehälter, teilt die Summe durch zwei und berechnet darauf die Einkommensteuer. Der Vorteil ist am größten, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Ein Paar, bei dem ein Partner 60.000 Euro verdient und der andere gar nichts, spart bis zu 9.000 Euro Steuern pro Jahr. Verdienen beide je 30.000 Euro, bringt das Splitting keinen zusätzlichen Vorteil.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nutzen rund 13,4 Millionen Ehepaare die gemeinsame Veranlagung. Das System setzt einen finanziellen Anreiz, wenn ein Partner deutlich weniger oder gar nicht arbeitet, denn dann ist der Splitting-Vorteil am groessten.
Was sich ändern soll
Beim Realsplitting würde nicht mehr das gesamte Einkommen geteilt. Stattdessen kann ein Partner einen Freibetrag auf den anderen übertragen. Wie hoch dieser Freibetrag ausfallen soll, ist noch nicht festgelegt. Die Verhandlungen laufen.
Das Finanzministerium betonte, dass auch das neue Modell Ehepaaren steuerliche Vorteile bieten werde. Aber der Mechanismus verändert sich, und damit auch die Frage, wer profitiert. Paare mit ähnlichen Einkommen könnten bessergestellt werden. Alleinverdiener-Haushalte hingegen könnten mehr Steuern zahlen als bisher. Laut Die Zeit basiert der Vorschlag auf dem Ziel, die Erwerbsbeteiligung beider Partner zu fördern.
Und ein wichtiges Detail: Die Reform soll laut Finanzministerium nur für neu geschlossene Ehen gelten. Wer bereits verheiratet ist, bleibt vorerst im alten System.

Was Betroffene jetzt tun sollten
Zunächst: Nichts überstürzen. Der Vorschlag muss den Bundestag und den Bundesrat passieren (ein Prozess, der Monate dauern kann). Konkrete Änderungen stehen frühestens im nächsten Steuerjahr an.
Trotzdem ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die eigene Steuerklassenwahl zu überprüfen. Wer aktuell Steuerklasse 3 und 5 nutzt, sollte verstehen, wie sich die Verteilung auf das Nettoeinkommen auswirkt. Ein Termin beim Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein (ab ca. 50 Euro Jahresbeitrag je nach Einkommen) kann sich lohnen.
Wird sich die Steuerlast tatsächlich verändern? Möglicherweise. Aber wer seine aktuelle Situation versteht, ist besser vorbereitet. Egal, was aus dem Vorschlag wird.
Quellen
- Die Zeit: Finanzministerium schlägt Ersatz für Ehegattensplitting vor (02.04.2026)
- Statistisches Bundesamt: Lohn- und Einkommensteuerstatistik
- Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine
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