Elterngeld: Was viele Familien verpassen
Tausende arabische Familien in Deutschland nutzen das Elterngeld nicht optimal. Bis zu 1.800 Euro monatlich stehen Eltern zu, doch kleine Fehler beim Antrag können Hunderte Euro kosten. Dieser Leitfaden erklärt den Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus, die Voraussetzungen und die häufigsten Fehler.
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Nora, syrische Mutter in Berlin-Neukölln, stellte vier Monate nach der Geburt ihrer Tochter fest, dass sie Hunderte Euro liegen gelassen hatte. Sie wusste nicht, dass auch Eltern ohne vorheriges Einkommen Anspruch auf Elterngeld haben. Damit ist sie nicht allein.
Rund 1,8 Millionen Menschen beziehen jährlich Elterngeld in Deutschland, so das Statistische Bundesamt. Aber viele arabische Familien (besonders die Neuangekommenen) kennen die Details nicht oder stellen den Antrag zu spät — und verlieren damit ganze Monate an Unterstützung.
Seit April 2024 ist es noch komplizierter geworden. Neue Regelungen haben die Einkommensgrenzen und die Aufteilung zwischen den Eltern verändert. Was muss man wirklich wissen?
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Mütter und Väter, die sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern. Die Idee dahinter: einen Teil des entgangenen Einkommens ersetzen. Und es ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden — auch Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können es beantragen, sofern ihr Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit erlaubt.
Es gibt zwei Hauptformen. Das Basiselterngeld wird bis zu 12 Monate an einen Elternteil gezahlt, oder 14 Monate, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Der Betrag liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich — berechnet mit 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt.
Die zweite Form ist ElterngeldPlus, gedacht für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten. Der monatliche Betrag ist niedriger (etwa die Hälfte des Basiselterngeldes), dafür läuft die Zahlung bis zu 24 Monate. Hinzu kommt der Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Wer hat Anspruch?
Die Grundvoraussetzungen sind klar: Man muss in Deutschland mit dem Kind leben, es selbst betreuen und darf nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten (beim Basiselterngeld). Aber die Details — und hier wird es für viele schwierig — hängen vom Aufenthaltsstatus ab.
Laut dem Familienportal des Bundes sind Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis direkt anspruchsberechtigt. Bei einer befristeten Aufenthaltserlaubnis muss der Titel eine Arbeitsgenehmigung enthalten. Studierende mit Studienvisum oder Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren) haben in der Regel keinen Anspruch. Das überrascht viele.
Der Antrag Schritt für Schritt
Alles beginnt mit der Geburtsurkunde vom Standesamt. Danach muss der Elterngeldantrag ausgefüllt werden, erhältlich über das Familienportal oder direkt bei der Elterngeldstelle. In Berlin ist dafür das Jugendamt des jeweiligen Bezirks zuständig — in Neukölln etwa das Jugendamt Neukölln.
Benötigt werden die Geburtsurkunde, ein Identitätsnachweis, die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit. Das Formular selbst umfasst rund 8 Seiten. Kein Wunder, dass manche Familien den Antrag vor sich herschieben. Ein teurer Fehler.
Warum teuer? Weil Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate ab Antragsdatum gezahlt wird. Wer fünf Monate wartet, verliert zwei Monate unwiederbringlich. Während deutsche Familien im Schnitt nach etwa 6 Wochen den Antrag einreichen, verzögern viele Zuwandererfamilien die Beantragung um Monate — oft wegen der Sprachbarriere.
Änderungen seit 2024
Das Bundesfamilienministerium führte im April 2024 neue Regeln ein. Die wichtigste Änderung: Die Einkommensgrenze für Paare sank von 300.000 auf 200.000 Euro jährlich, ab April 2025 sogar auf 175.000 Euro. Für die meisten arabischen Familien ändert sich dadurch nichts — die Grenze bleibt hoch. Aber es zeigt, wohin die Entwicklung geht.
Wichtiger für Familien ist die neue Aufteilungsregel: Bei Geburten ab April 2024 kann ein Elternteil nicht mehr alle 12 Monate allein nehmen (ausgenommen Alleinerziehende). Jeder Elternteil muss mindestens einen Monat übernehmen. Das bedeutet: Väter — die in vielen Familien bisher auf ihren Anteil verzichteten — müssen jetzt mitmachen.
Häufige Fehler
Der erste und häufigste Fehler: den Antrag zu spät stellen. Der zweite: das Einkommen falsch berechnen. Beratungsstellen warnen, dass manche Familien Überstundenzuschläge oder Boni vergessen, was den errechneten Betrag schmälert.
Ein weiterer Stolperstein betrifft Selbstständige. Wer auf eigene Rechnung arbeitet, muss eine vollständige Steuererklärung mit dem Antrag einreichen — das kann dauern. Ebenfalls verbreitet: die Verwechslung von Elterngeld und Kindergeld. Es handelt sich um völlig verschiedene Leistungen, die sich gegenseitig nicht beeinflussen.
Und der schlimmste Fehler? Gar keinen Antrag zu stellen. Flüchtlingshilfe-Organisationen weisen darauf hin, dass viele Familien (besonders ohne Deutschkenntnisse) die Leistung gar nicht kennen oder glauben, sie sei nur für Deutsche bestimmt.
Wo gibt es Hilfe?
Den Antrag allein ausfüllen, ohne sicheres Deutsch? Keine gute Idee. Familienberatungsstellen bieten kostenlose Hilfe beim Ausfüllen an, oft mit Dolmetschern. Die Elterngeldstelle selbst ist gesetzlich verpflichtet, bei Fragen zu helfen. Und auf dem Familienportal des Bundes gibt es einen Online-Rechner, mit dem sich der voraussichtliche Betrag vor der Antragstellung schätzen lässt.
Die Botschaft ist einfach: Wer in Deutschland lebt und ein Kind bekommt oder erwartet, hat Anspruch auf Elterngeld — es ist ein Recht, kein Geschenk. Früh beantragen, am besten in den ersten Wochen nach der Geburt, und Hilfe annehmen, wenn nötig. Bis zu 21.600 Euro in 12 Monaten. Das ist echtes Geld, das einen echten Unterschied macht.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Familienportal des Bundes - Was Sie zum Elterngeld wissen müssen
- Familienportal - Wer Elterngeld bekommen kann
- BMFSFJ - Elterngeld: Informationen und Änderungen 2024
- Statistisches Bundesamt - Elterngeldstatistik
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