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Energiekosten senken: 4 Schritte zum Sparen

Wer seit dem Einzug nie den Anbieter gewechselt hat, zahlt nach Angaben der Bundesnetzagentur bis zu 50 Prozent mehr als nötig. Für einen Vier-Personen-Haushalt sind das bis zu 800 Euro im Jahr. Der Wechsel kostet nichts. Und es gibt staatliches Geld, das viele Berechtigte nie beantragt haben, weil sie gar nicht wussten, dass es existiert.

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•11. April 2026•3 Min. Lesezeit•69 Aufrufe
Energiekosten senken: 4 Schritte zum Sparen
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Pexels/Pixabay · Pixabay License

Die Nebenkostenabrechnung liegt auf dem Tisch. Der Betrag ist dreistellig höher als im Vorjahr, obwohl sich am Verbrauch nichts geändert hat. Wer noch beim Grundversorger ist, zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich mehr als nötig.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt der Preisunterschied zwischen der Grundversorgung und dem günstigsten verfügbaren Tarif bei 30 bis 50 Prozent. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeutet das 400 bis 800 Euro im Jahr. Geld, das sich mit wenigen Klicks zurückholen lässt.

Schritt 1: Tarife vergleichen

Auf Check24.de oder Verivox.de reichen Postleitzahl und Jahresverbrauch (steht auf der letzten Rechnung unter Jahresverbrauch), um alle verfügbaren Tarife in der eigenen Region zu sehen. Die Portale sortieren nach Preis und zeigen die jährliche Ersparnis gegenüber dem aktuellen Vertrag an.

Wer in der Grundversorgung ist, kann mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Den alten Anbieter muss man nicht selbst kontaktieren. Der neue Anbieter übernimmt den gesamten Wechselprozess. Man füllt das Online-Formular aus, und innerhalb von zwei Wochen läuft der neue Vertrag.

Schritt 2: Kostenlose Energieberatung buchen

Die Verbraucherzentrale bietet bundesweit kostenlose Energieberatung an. Ein Fachberater kommt nach Hause oder man besucht eine Beratungsstelle vor Ort. Gemeinsam wird der Verbrauch analysiert und konkrete Einsparmöglichkeiten identifiziert. Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und ist vollständig kostenfrei.

Termine können online unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder telefonisch unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) gebucht werden. An einigen Standorten ist Beratung auf Arabisch verfügbar. Vorab anrufen und nach der Möglichkeit fragen lohnt sich. Zur Beratung sollte man die letzte Strom- und Gasrechnung mitbringen.

Verbraucherzentrale energy consultation office Germany advisor
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist kostenlos und bundesweit verfügbar

Schritt 3: Staatliche Entlastung nutzen

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer auf Gas auf 7 Prozent gesenkt (regulär: 19 Prozent). Diese Entlastung wirkt automatisch über die Gasrechnung, ein Antrag ist nicht nötig. So das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Beim Heizkostenzuschuss sieht es anders aus: Wer Wohngeld bezieht, erhält den Zuschuss automatisch. Doch viele Berechtigte haben Wohngeld gar nicht erst beantragt. Wer zur Miete wohnt und ein geringes Einkommen hat, sollte die eigene Berechtigung unter wohngeldrechner.de prüfen. Ein bewilligter Wohngeld-Antrag öffnet gleichzeitig den Zugang zum Heizkostenzuschuss.

Schritt 4: Verbrauch im Alltag senken

Laut Verbraucherzentrale bringen schon einfache Änderungen spürbare Einsparungen. Die Raumtemperatur von 22 auf 20 Grad zu senken, reduziert die Heizkosten um rund 12 Prozent. Geräte komplett ausschalten statt im Standby-Modus zu lassen spart laut Umweltbundesamt rund 100 Euro im Jahr pro Haushalt. Stoßlüften, also Fenster fünf Minuten komplett öffnen statt sie eine halbe Stunde gekippt zu lassen, erneuert die Luft ohne Wärmeverlust.

Diese Woche anfangen

Jeder Monat im alten Tarif ist ein Monat zu viel. Vier Schritte, alle an einem Wochenende machbar: Tarife auf Check24 oder Verivox vergleichen. Anbieter wechseln, kostenlos. Energieberatung bei der Verbraucherzentrale buchen. Wohngeld-Berechtigung prüfen und damit den Heizkostenzuschuss sichern.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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